Für dich ist es also Frust ablassen, wenn man sich darauf verlässt, dass in einer Diskussion das Gegenüber auch meint was es schreibt, statt alle paar Minuten zu entscheiden was interessiert mich was ich gestern gesagt hab?
Nein, wir waren nicht bei einem Gespräch zwischen dir und einer Tussi (solche Bezeichnungen sprechen für mich Bände über denjenigen, der sie nutzt) dabei, wir verlassen uns hier auf DEINE Aussagen.
ICH kenne es so, dass man VORZEITIG und OHNE ABZÜGE in Altersrente gehen kann, wenn man 45 Jahre Einzahlerstatus voll hat. Ob das in Krankheitsfällen anders gehandhabt wird oder bei dir eine Sonderregelung zutrifft, weiß ich nicht. Ohnehin ist das Thema ohne Abzüge nicht Bestandteil deiner ursprünglichen Aussage, genau wie das von mir jetzt eingebrachte vorzeitig nicht Teil davon war.
Dieses ich hab die Schnauze voll oder alternativ ihr habt Recht und ich meine Ruhe ist Sandkastenverhalten.
Maro zum Beispiel hat gesagt, man könne die Altersrente erst 3 Monate vor offiziellem Renteneintritt beantragen, ihm wurde dahingehend widersprochen, dass man natürlich auch Jahre vorher die Rente beantragen kann, aber eben unter Abzügen. Das hat er nicht weiter kommentiert (außer ich hab es übersehen), was ich in diesem Fall als schweigende Zustimmung und unausgesprochenen Dank für die Ergänzung werte.
Dir ist ein ähnlicher Lapsus unterlaufen. Das ist kein Problem, sowas passiert uns allen. Aber du lässt es nicht einfach auf sich beruhen, sondern machst eine große Sache draus und deine ultima ratio ist jetzt zu schmollen.
Ich stimme nicht mit allem was Maro hier gesagt hat überein, bei Leibe nicht, und wenn ich die Zeit finden söllte, werde ich mich auch noch zu einigen der Punkte der letzten Seiten äußern. Dass ich zum Thema Renteneintrittsanwartschaft schreibe, zu dem du eigentlich schon zu Anfang einen abschließenden, dir selbst widersprechenden, Link geliefert hast, liegt nur an deiner Haltung.
25.08.2017 05:45 •
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