Fast immer liefert google bei sowas Hinweise.....
Steht denn in der Einladung irgendwas, was in der 2. Runde gemacht wird?
Hatte ich zumindest bei allen Einladungen. Oder zumindest auf der Internetseite der Behörde/Betriebs.
Ist der Job nur im Beamtenverhältnis möglich oder auch als Angestellte? Bei ner Verbeamtung ist man verpflichtet ehrliche Auskünfte bzgl. Vorerkrankungen zu erteilen. Ansonsten kann es zu ner fristlosen Entlassung kommen - auch in vielen Jahren - falls irgendwas durch nen dummen Zufall herauskommt. Ist eine der wenigen Ausnahmen, bei denen man nicht lügen darf/sollte. Wenns ohne Verbeamtung ist, kannst du auch alles verschweigen (bist hier schliesslich sicher nicht ohne Grund im Forum)......
12.02.2018 18:11 •
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