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Zitat von Frittensauce:
Ich kann auch nicht verstehen, warum Leute beispielshalber für Fahren ohne Führerschein oder gar schwarz fahren in den Knast müssen.

Es gibt Dinge in Deutschland, die irgendwie niemand versteht, das gehört dazu.
Die Überbürokratisierung ist ein weiterer Punkt.

Zitat von Frittensauce:
Wäre es nicht besser ihm den Führerschein zu finanzieren? Selbstredend muss man bedenken, dass es wie eine Belohnung wirkt. Die Straßen aber ...

Grds ja, nur ist man dann wieder im Problemkreis, wonach man kriminell werden muss damit einem geholfen wird. Was wäre mit der 18-jährigen, die sich den FS nicht leisten kann? Ist alles nicht einfach.

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Interessante Informationen - gegen Vorurteile

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Zitat von Frittensauce:
Ich finde aber Dro. Therapie statt Strafe besser für jene. Macht man das nicht auch so?


Nicht zwangsläufig. Der Maßregelvollzug (bei BTM-assoziierten Strattaten) kann aber muss nicht angeordnet werden.

Es ist nicht selten, dass der Täter vorher gefragt wird, ob er Therapie (unter Haftähnlichen Bedingungen) oder Knast haben will.

Einerseits kannst Du niemanden zur Therapie zwingen und andererseits, droht bei erneuter Rückfälligkeit nach abgeschlossener Therapie im Maßregelvollzug die gesondert gesicherte Haftunterbringung - also Forensik oder bei sich fortsetzender Delinquenz die Sicherungsverwahrung.

Dass dort die meisten dankend ablehnen - sich selbst und die Suchtproblematik kennend - sollte nicht verwundern.

In der JVA gibt es übrigens auch eine Suchtberatung, ebenso wie eine psychologische Betreuung.

Allerdings ist das in der Praxis leider ein Witz, weil das Personal dafür an allen Ecken und Enden fehlt - wie draußen.

Zitat von illum:
Nicht zwangsläufig. Der Maßregelvollzug (bei BTM-assoziierten Strattaten) kann aber muss nicht angeordnet werden. Es ist nicht selten, dass der ...

Bezüglich der Personalsituation kann ich nur zustimmen. Teilweise befindet sich in einer JVA nur eine Psychologin. Und die dann ggf. „nur“ mit E9 bezahlt

Zitat von Benutzer419:
Grds ja, nur ist man dann wieder im Problemkreis, wonach man kriminell werden muss damit einem geholfen wird. Was wäre mit der 18-jährigen, die sich den FS nicht leisten kann? Ist alles nicht einfach.

Das ist der Punkt. Das Leben ist ein Bündel Einzelfälle und nicht immer durch das Pressen in statistische Muster ausreichend zu bearbeiten. Im Grunde sind wir da bei Kant, der mahnte oder erinnerte, jeden Menschen nicht nur als Mittel zum Zweck zu betrachten, sondern als eigenständiges Individuum.

Steht in unserer Gesellschaft im Grunde hoch im Kurs und ist auch irgendwie in alle Werte eingewoben. Der kalte Funktionalismus dem wir in der Lebenspraxis oft begegnen, zerstört dieses Ideal jedoch, da gibt es dann irgendwann nur noch Nützlinge und Schädlinge.

Diese Werte zu leben und damit auch die Gesellschaft im direkten Umfeld mit zu erzeugen, die man gerne hätte, ist etwas, was wir wieder lernen könnten. Das hat buchstäblich jede und jeder in der Hand und es ist gefährlich uns permanent zu suggerieren, dass wir alleine völlig ohnmächtig wären.

Zitat von Benutzer419:
Bezüglich der Personalsituation kann ich nur zustimmen. Teilweise befindet sich in einer JVA nur eine Psychologin. Und die dann ggf. „nur“ mit E9 bezahlt

Seht ihr, da habe ich Vorurteile.

Mein Wissen über den Knast habe ich größtenteils aus Knastfilmen und ich habe folgende Vorurteile:

* Gleich nach der Ankunft wirst du von den dort einsitzenden Mitgliedern von Rockerclubs verprügelt
* Diese Rockerclubs teilen sich nach Vierteln oder ethnischer Zugehörigkeit auf
* Wenn du aus dem jeweiligen Viertel kommst musst du für den Chef des jeweiligen Rockerclubs Gefallen tun
* Sonst schlagen seine Spießgesellen außerhalb des Knastes deine Mutter und deinen kleinen Bruder zusammen. (Der Protagonist kann sie nicht schützen, da er im Knast ist und der Protagonist hat nie einen Vater)
* Alternativ werben die Rockerclubs den kleinen Bruder als Dro. an
* Wenigstens gibt es eine Bücherei
* Dort gibt es eine Bibel
* Fußballspielen ist im Knast erlaubt
* Außerdem gibt es einen Fitnessraum
* Deswegen haben alle dort Muskelberge. Ausserdem haben sie Tattoos
* Im Knast gibt es viele Dro.
* Im Knast hat alles eine dreckige, heruntergekommene graugrüne Farbe
* Es gibt dort ständig Schlägereien, die in schweren Körperverletzungen enden
* Die Wärter sind bestechlich, in einer Gang oder beides

Zitat von illum:
Einerseits kannst Du niemanden zur Therapie zwingen und andererseits, droht bei erneuter Rückfälligkeit nach abgeschlossener Therapie im Maßregelvollzug die gesondert gesicherte Haftunterbringung - also Forensik oder bei sich fortsetzender Delinquenz die Sicherungsverwahrung.

Dass dort die meisten dankend ablehnen - sich selbst und die Suchtproblematik kennend - sollte nicht verwundern.

Das war mir nicht bekannt, danke.

Zitat von Frittensauce:
Seht ihr, da habe ich Vorurteile. Mein Wissen über den Knast habe ich größtenteils aus Knastfilmen und ich habe folgende Vorurteile: * Gleich nach ...

Herrlich, musste wirklich lachen

Und das ist nicht böse gemeint!

Zitat von Benutzer419:
Herrlich, musste wirklich lachen Und das ist nicht böse gemeint!

Erzähl mir beizeiten mal, was davon stimmt. So ich muss wirklich mal was tun… bis später

Ich muss auch weg.
Guter Thread.

Zitat von Cbrastreifen:
Das war mir nicht bekannt, danke.


Kleine Anekdote.
Ich wollte es machen. Der Anwalt hat das Verfahren unterbrochen und mich gefragt, ob ich bescheuert bin. Nachdem er mir erklärt hat was das bedeutet, hab ich abgelehnt.

Zitat von Islandfan:
Wie kann es sein, dass Menschen, die aus Krisengebieten, in denen sie verfolgt werden, Heimaturlaub machen dürfen?

Dürfen tun sie das nicht. Da war letztens ein Bericht, dass sie illegal eine Möglichkeit gefunden haben, den Einreisestempel nicht in den Reisepass sodern auf ein separates Blatt anbringen zu lassen, das sie bei der Rückreise einfach wegwerfen.

Zitat von Frittensauce:
Ich bin für erstens Prävention (Sozialarbeit, Sport, Religion, was auch immer), zweitens Mediatoren und drittens aber auch härtere Strafen. Ausserdem bin ich für Türsteher an Freibädern.

Ich auch...

Zitat von illum:
Dafür hätte ich von Dir gerne einen Beleg, statt nur die Behauptung.

Und damit meine ich nicht eine andere Seite, die das ebenfalls behauptet, sondern eine Quelle die Beweise vorlegt, dass die Täter a) nicht belangt wurden und b) die Tateinheit des Diebstahls als mitbestrafte Tat im Strafzusammenzug die Haupttat unterschlagen hätte.

B wären gravierende Fehler der Strafprozessordnung und sollten diese Fehler mehrfach oder grob fahrlässig begangen worden sein, wäre das ein Fall für das Dienstgericht.

Kannst Du dafür keine Quelle nennen, hake ich das bloße Tatsachenbehauptung ab.


Zitat von illum:
Das ist so nicht korrekt. Psychische Gewalt läuft nicht über die KV, sondern Beleidigung, Nötigung, Bedrohung oder Stalking


Zitat von illum:
Das ist mir etwas zu diffus formuliert. Welche Nachweise können nicht geltend gemacht werden und warum.

Du müsstest Deine Argumente besser ausformulieren, damit ich sie Dir nicht aus der Nase ziehen muss.

Schließlich können auch bei einer KV bestimmte Nachweise nicht geltend gemacht werden.

Lies dir den Abschnitt über KV durch, ich bin der Meinung da nichts explizites dazu gelesen zu haben, das selbe gilt für den Zusammenhang Bedrohung und Stalking.
Bei ersterem muss es nachweisbare Körperliche Schäden geben und die über Psychosomatisch bzw durch Psyche/psychischer Gewalt ausgelöste Schäden nachzuweisen ist heutzutage immernoch schwer und wird dort so auch nicht beschrieben.
Bei Bedrohung müssen auch eindeutige Drohungen fallen, die dem Opfer im Alltag/Leben behindern, schädigen oder zu dessem Nachteil sind. Die psychioschen Spielchen dabei sind schwer nachzuweisen.

Die Paragraphen zu den beiden Sachen kannst du auch selbst raussuchen, so schwer ist das nicht.

Zitat von Frittensauce:
Ich kann auch nicht verstehen, warum Leute beispielshalber für Fahren ohne Führerschein oder gar schwarz fahren in den Knast müssen. Was ist denn wenn die da mit Dro. in Kontakt kommen?

Das tun sie ja nicht direkt. Zumindest beim Schwarzfahren wird erst beim dritten Mal Anzeige erstattet und eine Geldstrafe verhängt. Wenn man die nicht zahlt, gibt es Sozialstunden. Erst wenn man sich weigert, die abzuleisten, kommt an in den Knast. Beim Fahren ohne Führerschein wird es ähnlich sein.

Zitat von Schlaflose:
Das tun sie ja nicht direkt. Zumindest beim Schwarzfahren wird erst beim dritten Mal Anzeige erstattet und eine Geldstrafe verhängt. Wenn man die ...

Meine Güte…Leute lasst es doch wenn ihr es nicht wisst.

Der Fuehrerschein ist in Deutschland gigantisch teuer.
Ich habe meinen dort gemacht.
Meine Kinder haben ihren hier gemacht.
In der Schule gibt es Theorie u Praxis.

Und die Fahrpruefung machst du dann in der Fuehrrscheinstelle,auch Theorie und Praxis.

Kostet nicht mehr als ca $150.

Zu sagen ist ,dass die Strassen hier breiter sind u es eine sehr strenge Geschwindigkeits Begrenzung gibt.
Sponsor-Mitgliedschaft

Zitat von Marc_Sky:
über Psychosomatisch bzw durch Psyche/psychischer Gewalt ausgelöste Schäden nachzuweisen ist heutzutage immernoch schwer und wird dort so auch nicht beschrieben.


Keine Ahnung was Du in dem Zusammenhang mit Psychosomatisch meinst, aber
das Maß der psychischen Folgen wird durch die Glaubhaftigkeit des Opfers beurteilt, inwieweit der Schaden zu bemessen ist, um zB Schadensersatz in Tagessätzen zu leisten und im begründeten Zweifel (idR durch den Verteidiger des Angeklagten) oder bei erforderlichen Nachweisen über schwerwiegende, bleibende Folgen wird durch das Gericht ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die Sachlage zu bemessen.

Geht ja uA auch um die KK, Rentenversicherung, Verdienstausfall usw usf.


Wir sind in Deutschland.
Da wird nichts dem Zufall überlassen und die bloße Behauptung eines Folgeschadens reicht nicht aus.

Zitat von Marc_Sky:
Bei Bedrohung müssen auch eindeutige Drohungen fallen, die dem Opfer im Alltag/Leben behindern, schädigen oder zu dessem Nachteil sind


Logisch. Sonst ist es keine Bedrohung.

Zitat von Marc_Sky:
Die psychioschen Spielchen dabei sind schwer nachzuweisen.


Bleibende Schäden sind durch Gutachter zu bestätigen und nicht nach dem Leumund zu beurteilen.

Zitat von Marc_Sky:
Die Paragraphen zu den beiden Sachen kannst du auch selbst raussuchen, so schwer ist das nicht.


Das ist nicht nötig, Danke.

Zitat von Benutzer419:
Meine Güte…Leute lasst es doch wenn ihr es nicht wisst.

Dan klär uns doch auf, wenndu es besser weißt.

Zitat von illum:
Ich wollte es machen. Der Anwalt hat das Verfahren unterbrochen und mich gefragt, ob ich bescheuert bin. Nachdem er mir erklärt hat was das bedeutet, hab ich abgelehnt.

Warst Du Knacki?

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