Wenn das Fahrrad geklaut wird, mußt du eh Anzeige erstatten. Dabei mußt du auch Angaben machen, ob es entwendet wurde, ob es angeschlossen war, usw. Da bist du auch zur Wahrheit verpflichtet.
Nicht du mußt der Versicherung beweisen, dass es angeschlossen war, die Versicherung muß dir beweisen, dass es nicht angeschlossen war.
Man sollte das Risiko aber auch nicht überbewerten. Einfache E-Fahrräder werden nicht so oft geklaut. Man muß es ja nicht nachts am Bahnhof abstellen. Wobei ich da eher Sorge hätte, dass es beschädigt wird.
26.09.2024 16:30 • x 1 #62