Hallo zusammen,
vielleicht kennt sich ja hier jemand damit aus. Im Netz suche ich mich schon blöd.
Ich möchte von meinem Hausarzt Einsicht in meine Patientenakten nehmen. Was mir ja rechtlich zusteht.
Nun meinte die Sprechstunden hilfe am Telefon, dass ich morgen vorbei kommen und die Kopien abholen könnte. Und ich solle die 10 Euro mitbringen.
Ist das rechtens?
Gibt es einen Punkt in der Gebührenverordnung, über den der Arzt soll eine Leisung abrechnen kann, bzw. darf? Ich meine, wenn ich die 10 Euro zahlen soll, dann bedeutet das ja auch, dass der Arzt das ganze bei der Krankenkasse geltend macht.
Ich habe bereits bei der Krankenkasse nachgefragt. Dort sagte man mir nur, dass die Krankenkasse selbst gar nicht mehr erfährt, was genau abgerechnet wurde. Das läuft über irgendeine Sammelstelle, weshalb mir meine Krankenkasse diese Frage auch nicht beantworten kann.
Oder ist es möglich, dass ich den Arzt danach befragen kann. Muss er mir den Gebührenpunkt nennen, über den er das abrechnet?
vielleicht kennt sich ja hier jemand damit aus. Im Netz suche ich mich schon blöd.
Ich möchte von meinem Hausarzt Einsicht in meine Patientenakten nehmen. Was mir ja rechtlich zusteht.
Nun meinte die Sprechstunden hilfe am Telefon, dass ich morgen vorbei kommen und die Kopien abholen könnte. Und ich solle die 10 Euro mitbringen.
Ist das rechtens?
Gibt es einen Punkt in der Gebührenverordnung, über den der Arzt soll eine Leisung abrechnen kann, bzw. darf? Ich meine, wenn ich die 10 Euro zahlen soll, dann bedeutet das ja auch, dass der Arzt das ganze bei der Krankenkasse geltend macht.
Ich habe bereits bei der Krankenkasse nachgefragt. Dort sagte man mir nur, dass die Krankenkasse selbst gar nicht mehr erfährt, was genau abgerechnet wurde. Das läuft über irgendeine Sammelstelle, weshalb mir meine Krankenkasse diese Frage auch nicht beantworten kann.
Oder ist es möglich, dass ich den Arzt danach befragen kann. Muss er mir den Gebührenpunkt nennen, über den er das abrechnet?
14.11.2011 19:04 • • 16.11.2011 #1
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