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Hallo zusammen,
vielleicht kennt sich ja hier jemand damit aus. Im Netz suche ich mich schon blöd.
Ich möchte von meinem Hausarzt Einsicht in meine Patientenakten nehmen. Was mir ja rechtlich zusteht.
Nun meinte die Sprechstunden hilfe am Telefon, dass ich morgen vorbei kommen und die Kopien abholen könnte. Und ich solle die 10 Euro mitbringen.

Ist das rechtens?
Gibt es einen Punkt in der Gebührenverordnung, über den der Arzt soll eine Leisung abrechnen kann, bzw. darf? Ich meine, wenn ich die 10 Euro zahlen soll, dann bedeutet das ja auch, dass der Arzt das ganze bei der Krankenkasse geltend macht.

Ich habe bereits bei der Krankenkasse nachgefragt. Dort sagte man mir nur, dass die Krankenkasse selbst gar nicht mehr erfährt, was genau abgerechnet wurde. Das läuft über irgendeine Sammelstelle, weshalb mir meine Krankenkasse diese Frage auch nicht beantworten kann.

Oder ist es möglich, dass ich den Arzt danach befragen kann. Muss er mir den Gebührenpunkt nennen, über den er das abrechnet?

14.11.2011 19:04 • 16.11.2011 #1


5 Antworten ↓

Nach langem Suchen habe ich es dann wohl doch selbst gefunden:

SGB X §83 Auskunft an den Betroffenen

Zitat:
(1) Dem Betroffenen ist auf Antrag Auskunft zu erteilen über

1.
die zu seiner Person gespeicherten Sozialdaten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,
2.
die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, und
3.
den Zweck der Speicherung.
...

(7) Die Auskunft ist unentgeltlich.


Falls es jemand anderen noch interessiert.

A


Einsicht in Patientenakten

x 3


Ich weiß nicht, ob es jemanden interessiert, ich schreibe hier aber trotzdem mal, was mir passiert ist, nachdem ich beim Arzt mein Recht eingefordert habe, nämlich kostenfreie Einsicht in meine Unterlagen zu erhalten:

Der Arzt wollte die Praxisgebühr von mir haben, also 10 Euro. Die wollte er haben, damit er zusätzlich noch die Krankenkasse mit dieser Mammutaufgabe des Ausdruckens meiner Akte belasten kann.
Das hatte ich nicht verstanden und wollte es genauer wissen. Ich fragte ihn, wie das denn abgerechnet wird, über welchen Gebührenpunkt der Gebührenverordnung. Und dass, wenn ich Praxisgebühr bezahlen soll, ich dann gerne eine Patientenquittung von ihm hätte. Solch eine Quittung kann sich jeder Patient kostenfrei nach der Behandlung vom Arzt ausstellen lassen (SGB X §305). In dieser Quittung steht drin, was der Arzt gemacht hat, und wie es abgerechnet wird.
Mein gutes Recht, wenn ich schon bezahlen soll.
Daraufhin meinte der Arzt: Wissen Sie was? Nehmen sie die Unterlagen. Sie brauchen die nicht zu bezahlen. Wenn das so kompliziert ist, aber dann können Sie sich auch in Zukunft von einem anderen Arzt behandeln lassen.

Nicht nur, dass der Arzt zwei mal gegegen das Gesetz verstoßen hat - er wollte Geld von mir wegen einer Leistung, die er mir kostenfrei erbringen muss und er verweigerte mir eine Patientenquittung -, der Arzt kündigt mir auch noch das Verhältnis, weil ich mein Recht eingefordert habe.

Ich bin mal gespannt, was die Ärztekammer dazu sagt, bei der ich mich über den Arzt beschweren werde.

Hallo,

das finde ich sehr interessant.
Ärzte achten auch nur noch auf Kohle, das ist schon nicht mehr schön.

Mich interessiert auch, was die Ärztekammer dazu sagt, wäre nett wenn du das hier rein schreiben würdest.

Diesen Arzt bei der Krankenkasse und der Ärztekammer melden. !! Sehr wichtig! .. das kannst du schriftlich machen, oder einfach anrufen und deine Angaben machen.
Man nennt sowas auch Hinzerziehung von Geldern und Kompetentenverweigerung. Ein Arzt hat das Recht dich NICHT zu behandeln, muß dir dann aber einen zumutbaren andern Arzt zuweisen können. genauso, wie Du im Quartal den Arzt wechseln kannst, kann der Arzt auch deine BEhandlung absetzen. .. Wenn Du mitten im Quartal den Arzt wechselst, dann mußt du jedoch evtl. die 10 € nochmals UNTER Vorbehalt zahlen. mache dich schlau bei der Krankenkasse.

Vielen Dank für den Hinweis. Ich werde mich auf jeden Fall weiter schlau machen und euch über den weiteren Verlauf berichten.
Ich muss sagen, ich finde das echt schade, weil ich den Arzt immer gemocht habe. Der war eigentlich immer sehr nett, aber die Anforderung in die Patientenakte scheint er als persönlichen Angriff auf sich gesehen zu haben.

Heute hatte ich mir die Unterlagen genauer angesehen. Die sind leider nicht einmal vorllständig. Die beginnen Ende 2002. Ich bin aber schon um einiges länger bei ihm in Behandlung.




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