Hallo
Ich rate Dir, den Nachteilsausgleich in Anspruch zu nehmen.
Ziel eines Nachteilausgleiches ist es nicht, Vorteile zu schaffen, sondern Nacheile auszugleichen, die sich explizit durch eine vorhandene Dyskalkulie ergeben. Auch hier gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Möglichkeiten.
Gängig sind zum Beispiel:
Verlängerte Arbeitszeiten oder Pausen (z. B. bei Prüfungen)
Bereitstellen oder Zulassen technisch-didaktischer Hilfsmittel (z. B. Ver
wendung Notebook, Taschenrechner, spezifisch gestaltete Arbeitsblätter)
Differenzierte Aufgabenstellung bei Hausaufgaben oder Prüfungen
Aufgabenstellungen, die dem Lernstand des Schülers entsprechen
Mündliche statt schriftliche Arbeiten
Ähnlich der Förderungen wird bei Nachteilsausgleichen wiederholt geprüft, ob sie
noch notwendig sind. In einigen Fällen sind sie auch nur auf die Grundschulzeit
begrenzt, während die schulische Förderung bis in die Sekundarstufe hineinreicht.
Ein Nachteilsausgleich darf nicht im Zeugnis vermerkt werden
Du benötigst dazu nur ein Attest, welches Dir eine Dyskalkulie bescheinigt. In regelmäßigen Abständen wird dann geprüft, ob die Dyskalulie sich gebessert hat, oder noch vorliegt.
In einigen Bundesländern gibt es auch eine andere Leistungsbeurteilung wie
Aussetzen der Benotung (Notenschutz)
schriftliche Bewertungen oder eine Benotung abweichend vom Lehrplan, z. B. auf Basis des individuellen Fortschritts.
Deine Eltern und Du könnt Euch bei Fragen über Förderung, Nachteilsausgleich bzw. anderer Leistungsbeurteilung an den BVL wenden (Bundesverband für Legasthenie und Dyskalkulie)
https://www.bvl-legasthenie.de/LG Angor