@ pumuckl
Zu Deinem Betrag, in dem Du über Deine Schwägerin schreibst, die einen Kosovo-Albaner geheiratet hat, wollte ich noch was anmerken.
Ich kann das nur teilweise nachvollziehen.
Es ist richtig, dass ein Ausländer, der mit einer Deutschen verheiratet ist, nach einer bestimmten Anzahl von Ehejahren ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erwerben und auch die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen kann. Dies gründet sich auf den Schutz von Ehe und Familie, den unser Grundgesetz garantiert. Anders wäre es, wenn von den Behörden nachgewiesen werden könnte, dass es sich nur um eine Scheinehe handelt.
Rätselhaft ist mir allerdings, worauf sich ein Aufenthaltsrecht für Verwandte des Mannes Deiner Schwägerin, hier seine Cousine, gründen könnte. Natürlich kann sie einen Asylantrag in Deutschland stellen und das zuständige Bundesamt ist in diesem Fall verplichtet, diesen nach rechtsstaatlichen Kriterien zu prüfen.
Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass in den letzten Jahren Asylbewerber aus dem Kosovo wirklich Chancen hatten, als solche anerkannt zu werden. Diese Cousine müsste glaubhaft nachgewiesen haben, dass sie persönlich politisch verfolgt wird, was ich mir sehr schwierig vorstelle.
Ihr Asylantrag würde also aller Wahrscheinlichkeit nach schnell abgelehnt werden, sie wäre somit ausreisepflichtig und würde, wenn sie nicht freiwillig geht, abgeschoben werden. Ein Bleiberecht kann sich manchmal auch aus rein humanitären Gründen ergeben, z.B. eine Krankheit, die im Herkunftsland nicht behandelt werden kann. Aber von solchen Gründen schreibst Du nichts.
Selbst die Flüchtlinge, die während des Krieges 98/99 kamen, bekamen meist nur einen vorübergehenden Aufenthaltsstatus, eine sogenannte Duldung und sind nach Ende des Krieges entweder freiwillig zurückgekehrt oder wurden nach und nach abgeschoben, so wie es die Aufnahmekapazität der völlig überfüllten Flüchtlingslager dort erlaubte. Die Häuser von vielen waren ja zerstört.
Dass Asylbewerber nicht arbeiten dürfen, stimmt nicht unbedingt. Wenn tatsächliche Abschiebehinternisse bestehen, die sie nicht zu vertreten haben, z.B. Krieg und damit eine lebensgefährliche Situation in ihrem Land und nicht absehbar ist, wann eine Abschiebung wieder möglich ist, können sie schon (außer die ersten 3 Monate, soweit ich weiß) eine Arbeitserlaubnis erhalten. Diese gilt jeweils für 3 Monate (evtl. auch länger) und muss dann wieder von der Ausländerbehörde verlängert werden. Sie dürfen nur für Arbeiten eingestellt werden, für die kein deutscher Bewerber oder kein EU-Bürger, der einen höherrangigen Aufenthaltstitel besitzt, sich bewirbt. Sie nehmen also nicht wirklich anderen die Arbeitsplätze weg.
Ausländer, die Straftaten begehen, dürfen bekanntlich nicht in Länder abgeschoben werden, in denen ihnen die Todesstrafe, Folter oder andere unmenschliche Behandlung droht.
Das finde ich auch sehr richtig, ein Staat, der so etwas tut, dürfte sich meiner Meinung nach nicht mehr Rechtsstaat nennen.
Es würde mich also interessieren, auf welcher rechtlichen Grundlage diese Cousine oder andere Verwandte dieses Mannes in Deutschland bleiben dürfen. Meines Wissens dürfen nur minderjährige Kinder eines Bleibeberechtigten nachgeholt werden.
Muss allerdings dazu sagen, dass mein Wissen nicht unbedingt mehr auf dem neuesten Stand ist, da es schon ungefähr 10 Jahre zurückliegt, dass ich im Rahmen eines Flüchtlingsvereins ehrenamtlich mit diesem Thema befasst war.