:D Läge deine Rente unter dem Sozialhilfesatz ,dann wäre ein Zuverdienst nur in Höhe von 100 Euro möglich.
Alles was drüber wäre würde Prozentual angerechnet sprich bei sagen wir 600 Euro Verdienst hättest Du 160 Euro übrig. Nur mal so nebenbei
Ich korrigiere mal deine Aussage (ohne zu wissen, ob diese überhaupt richtig ist, das bezweilfe ich nämlich, s.u.):
Läge deine Rente unter dem Sozialhilfesatz, dann würde ein Zuverdienst von 100 Euro gar
nicht angerechnet, den könntest du also voll behalten.
In dem Gesetzestext steht aber nichts von 100 Euro, sondern von einer Absetzung von 30% oder der Hälfte (wobei ich aus dem Text nicht verstehen kann, ob das abgezogen wird oder behalten werden darf, praktiziert wird anscheinend letzteres, das würde ich aber mal rechtlich überprüfen lassen):
SGB 12, § 82 Begriff des Einkommens
http://bundesrecht.juris.de/sgb_12/__82.html http://www.elo-forum.org/schwerbehinder ... ienst.html Und der letzte Satz des § besagt, dass das auch nicht unumstößlich ist.
Dieser § Abs. 3 ist allerdings SO unverständlich formuliert, dass ich es für möglich halte, dass das
a) mit Absicht so unverständlich formuliert wurde
b) eben wegen der Unverständlichkeit von den Ämtern unterschiedlich falsch zum Nachteil der Bürger ausgelegt wird. Z.B. hier:
http://www.finanzfrage.net/frage/zuverd ... dsicherung (da wird von 33/66 Prozent gesprochen - im Gesetz steht etwas von 30/70 )
Ich glaube, da muss man auch unterscheiden, ob man schon einen
rentenrechtlichen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente hatte und nur einen kleinen TEIL noch dazu als Grundsicherung bekommt,
oder man noch gar keinen rentenrechtlichen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente hatte und die
ganze Rente auis der Grundsicherung bekommt.
Denn wenn jemand z.B. nur 80 Euro zusätzlich zu einer Rente als Grundsicherung dazubekommt, dann kann es doch nicht sein, dass ihm dann MEHR angerechnet und abgezogen wird als diese 80 Euro. Das glaube ich nicht, bzw. das würde ich dann nicht akzeptieren und Widerspruch einlegen/klagen.
@ Beobachter: Weißt du denn schon, wie hoch deine Erwerbsminderungsrente ausfallen würde/wird? Das müsste dir ja schon mit den jährlichen Renteninfo-Schreiben mitgeteilt worden sein.
Und dann kannst du bei der RV nachfragen, wie es dann mit dem Zuverdienst wäre. (Ich würde aber nicht bei derselben Stelle nachfragen, die direkt für dich zuständig ist. Das könnten die in den falschen Hals bekommen. )