Hallo liebe/r „wasistfreiheit“!
Ich finde auch aus Gründen, wie die zwei anderen hier, dass sich Deine Geschichte ... sagen wir mal ... etwas seltsam anhört.
Und damit sind wir wohl nicht alleine, wenn Du schreibst:
Zitat von wasistfreiheit:(Die Geschichte ist nicht erfunden. Habe diese schon woanders formuliert und keiner wollte mir glauben. Desweiteren nahm man mich nicht Ernst.)
„oder sowas ähnliches“
Aber egal. Man kann nie wissen, ob das, was jemand erzählt, sich nicht vielleicht doch so zugetragen hat.
Du hast ja gleich mehrere Fragen auf einmal gestellt und Aussagen gemacht, die ich mal in anderer Reihenfolge zu beantworten versuche [hab' mich extra für Dich angemeldet ].
Zitat von wasistfreiheit:Nur habe ich nun diese Wut gegenüber meiner Familie, Ärzten, Polizei.
Das ist verständlich, schließlich haben sie, Deine Familie, Dich ja in diese Zwangslage - im wahrsten Sinne des Wortes - gebracht.
Zitat von wasistfreiheit:Wem kann ich eigentlich noch Vertrauen?
Das mußt Du freilich selbst wissen, oder es selbst herausfinden .
Zitat von wasistfreiheit:Kann ich die Diagnose anfechten?
Nein, eine psychiatrische Diagnose kann man nicht anfechten oder loswerden.
Das hat in Norwegen mal einer versucht, der auch vor dem Gericht (oder war's die Psychiatrie) sein Protestzelt aufgeschlagen und dort tagelang kampiert hat. (Doku-Film: FOR YOUR OWN GOOD
Norwegen 1998, 78 min, R: Haakon Sandoy [leider schwer zu bekommen])
http://www.k85.squat.net/Broschuere_Zwa ... iatrie.pdfBesser ist es wahrscheinlich, sich auf die Zukunft zu konzentrieren. Dass einem das nicht noch einmal passiert.
Gegen psychiatrischen Zwang (Zwangseinweisung, Zwangsbehandlung, Entmündigung) kann man sich mittels der speziellen Patientenverfügung PatVerfü absichern:
Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!
http://www.patverfue.de/PatVerfü – Die schlaue Patientenverfügung.
Zitat von wasistfreiheit:Kann ich eigentlich den psycholgischen Bericht anfordern und selbst lesen, was da angeblich mit mir geschehen ist?
Eine psychiatrische Akte (NICHT: „psychologisch“!) kann man anfordern, denn man hat im nachhinein das Recht sie einzusehen. Allerdings kann dazu anwaltliche Hilfe nötig sein, wenn die sich weigern sollten. Die Psychiater lassen sich nicht so gern „in die Karten schauen“, wenn Du verstehst, was ich meine.
Hier gibt’s Infos dazu (gute FAQ !):
„ 10 Wie komme ich an meine Psychiatrie-Akte?“
http://www.zwangspsychiatrie.de/faq/#9Zitat von wasistfreiheit:Ich habe keinen Betreuer oder ähnliches.
Das ist gut. Und mit der erwähnten PatVerfü kann man sich für die Zukunft gegen eine Entmündigung (rechtliche Betreuung) absichern.
Zitat von wasistfreiheit:Ich dachte immer in Deutschland sei man ein freier Mensch. Aber was da mit mir geschah, kann ich einfach nicht begreifen.
Ja und nach einer (ersten?) Psychiatrisierung ist es besser, man tut was dafür, dass man frei bleibt.
Viel Glück „wasistfreiheit“.
Hoffentlich kannst Du „Deinen Leuten“ klarmachen, dass Du das gar nicht gut fandest mit der Zwangseinweisung und so und sie überzeugen, dass die das sein lassen sollen.
Liebe Grüße
Paule