Hallo,
kennt sich jemamd mit Rentenantrag aus?Also mein Mann bekommt nach mehreren Op's zuletzt HWS Krankengeld. In der Reha wurde er für seinen Beruf als Bäcker Berufsunfähig entlassen. Da er vor 1961 geboren ist hat er den Berufsschutz und könnte die gesetz. BU Rente beantragen, das wäre aber nur die Hälfte der vollen EM.
Er ist zwar in seinen Beruf BU, aber für den weiteren Arbeitsmarkt für leichten Tätigkeiten mit Einschränkungen für 6 Std. und mehr arbeitsfähig. Der Rentenberater hat uns empfohlen solange wie möglich das Krankengeld auszuschöpfen und dann das Arbeitslosengeld und danach würde mein man altersbedingt normal im die Altersrente gehen können. Mein ist 61 Jahre und hat 42 Jahre ohne Unterbrechung eingezahlt. Aber die BU oder halbe EM Rente wären gerade mal knapp 500 Euro. Der Rentenberater meinte, dass mein Mann kein schlechtes Gewissen machen muss. Seine gesamte Wirbelsäule hat er sich in den 42 Jahren kaputt gearbeitet.
Nun haben wir Post von der Rentenkasse. Die fordern meinen Mann auf einen Rehaantrag zustellen, der automatisch in ein Rentenantrag umgewandelt wird, weil durch die vorherige Rehamassnahme festgestellt wurde, dass seine Gesundheit stark eingeschränkt sei und weitere Massnahmen nicht Erfolgreich seien. Es handelt sich um ein Feststellungsantrag ob Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht. Er könnte aber auch den Antrag ablejhnen und damit auf weitere Anträge zur Teilhabe am Arbeitsleben ablehnen. Was soll man da am besten machen? Wenn man vorher wüsste ob die volle EM Rente bewilligt würde, wäre es ja noch ok, aber die Halbe? Kann es Nachteile habe, abzulehnen? Ich habe gelesen die Ablehnung bei der Rentenkasse ist kein Proböem. Aber wenn die Krankenkasse vor der Ablehnung mit dem gleichen Forderungen kommt hat man keine Wahl und man muss einen Rentenantrag stellen. Ich bin völlig überfordert. Kennt sich jemand aus?
lg
kennt sich jemamd mit Rentenantrag aus?Also mein Mann bekommt nach mehreren Op's zuletzt HWS Krankengeld. In der Reha wurde er für seinen Beruf als Bäcker Berufsunfähig entlassen. Da er vor 1961 geboren ist hat er den Berufsschutz und könnte die gesetz. BU Rente beantragen, das wäre aber nur die Hälfte der vollen EM.
Er ist zwar in seinen Beruf BU, aber für den weiteren Arbeitsmarkt für leichten Tätigkeiten mit Einschränkungen für 6 Std. und mehr arbeitsfähig. Der Rentenberater hat uns empfohlen solange wie möglich das Krankengeld auszuschöpfen und dann das Arbeitslosengeld und danach würde mein man altersbedingt normal im die Altersrente gehen können. Mein ist 61 Jahre und hat 42 Jahre ohne Unterbrechung eingezahlt. Aber die BU oder halbe EM Rente wären gerade mal knapp 500 Euro. Der Rentenberater meinte, dass mein Mann kein schlechtes Gewissen machen muss. Seine gesamte Wirbelsäule hat er sich in den 42 Jahren kaputt gearbeitet.
Nun haben wir Post von der Rentenkasse. Die fordern meinen Mann auf einen Rehaantrag zustellen, der automatisch in ein Rentenantrag umgewandelt wird, weil durch die vorherige Rehamassnahme festgestellt wurde, dass seine Gesundheit stark eingeschränkt sei und weitere Massnahmen nicht Erfolgreich seien. Es handelt sich um ein Feststellungsantrag ob Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht. Er könnte aber auch den Antrag ablejhnen und damit auf weitere Anträge zur Teilhabe am Arbeitsleben ablehnen. Was soll man da am besten machen? Wenn man vorher wüsste ob die volle EM Rente bewilligt würde, wäre es ja noch ok, aber die Halbe? Kann es Nachteile habe, abzulehnen? Ich habe gelesen die Ablehnung bei der Rentenkasse ist kein Proböem. Aber wenn die Krankenkasse vor der Ablehnung mit dem gleichen Forderungen kommt hat man keine Wahl und man muss einen Rentenantrag stellen. Ich bin völlig überfordert. Kennt sich jemand aus?
lg
27.10.2018 20:28 • • 28.10.2018 #1