Geht's hier noch um Lagerfeuer machen, oder hat sich das Thema schon erledigt?
Ich schreib einfach mal:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_det ... _id=376314https://www.bussgeldkatalog.net/umwelts ... -westfalenZu den einzelnen Rechtsvorschriften der Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete , der Landreise, Städte und Gemeinden solltest du selber googlen, wenn du in etwa weißt, wo du gern ein Lagerfeuer machen möchtest.
Ich würde an deiner Stelle örtliche Wandervereine nach legalen Feuerstellen befragen. An vielen Schutzhütten z.B. gibt es die Möglichkeit ein Feuer zu machen.
Städte und Gemeinden haben manchmal ausgewiesene Plätze, an denen man ein Lagerfeuer machen oder Grillen kann.
Pfadfinder und andere Jugendorganisationen haben oft eigene Plätze und Heime, die meistens auch eine Lagerfeuermöglichkeit haben, einfach mal nachfragen.
Und nicht vergessen, auch ruhig mal beim zuständigen Forstamt anfragen.
Es gibt durchaus die legale Möglichkeit, an schönen und erholsamen Plätzen ein Lagerfeuer zu entfachen und zu entspannen.
Wenn ich wandern gehe und meinen Spiritus - oder Gaskocher mitnehme, um mir einen Kaffee, Tee oder mal eine Suppe zu kochen, mache ich das grundsätzlich nur an dafür zugelassenen Stellen. Auch das entzünden eines Kochers ist Feuer machen nach dem Gesetz.
Und mal ganz ehrlich, als ehemaliger Feuerwehrmann sollte
Mann eigentlich mit gutem Beispiel voran gehen und Verordnungen und Gesetze die dem Schutz der Natur und auch der Sicherheit dienen, nicht ins lächerliche ziehen und als überflüssig darstellen.
Ein Waldbrand ist schneller entfacht als man glaubt und da können die Schäden für den Waldbesitzer schnell in die Millionen gehen, vom Schaden an Fauna Und Flora mal ganz abgesehen.
Viel Erfolg bei der Suche.