App im Playstore
Pfeil rechts

Hallo Zusammen. Ich hätte eine Frage: mein Sohn(18) hat mehrere Diagnosen: Asperger- Autismus, Depression, Zwänge, Ängste, Krampfanfälle. Er kriegt folgende Medikamente: Sertralin( 50), Quetiapin(25), Lamotrigin(Antiepileptika Einschleichen). Und er trinkt jeden Tag Alk.. Wir können nichts machen. Viele Gespräche, Tagesklinik( Sucht) hat nichts gebracht. Er gefährdet seine Gesundheit und kann das nicht verstehen. Ich weiß nicht , was wir machen können/dürfen. Darf man ihn irgendwie stationer einweisen.? Er will aber nicht zur Klinik. Aber er gibt zu , dass er süchtig ist.
Julia

Heute 19:19 • 05.03.2025 #1


5 Antworten ↓


Hallo,
das einzige, was ich dazu sagen kann ist, dass man ihn leider nicht einfach einweisen kann oder darf. Dafür müsste er entweder minderjährig sein oder eine akute Selbst/Fremdgefährdung aufweisen. Da er aber 18 Jahre alt ist, muss er leider selbst entscheiden, ob er in eine Klinik möchte oder nicht. Mit diesen Medikamenten in Kombination mit Alk. kenne ich mich leider nicht aus aber gut ist es sicherlich nicht. Es wird ja generell abgeraten, Alk. in Kombination mit Anti Depressivum zu nehmen.
Das er die Sucht zugibt, ist schon mal der erste Schritt in die richtige Richtung…

A


Medikamente und Alk.

x 3


@Julja

Die rechtliche Lage ist ziemlich klar: Solange dein Sohn nicht akut selbst- oder fremdgefährdend ist, kann er als volljähriger Mensch nicht gegen seinen Willen stationär eingewiesen werden.

Ein ärztlicher oder gerichtlicher Eingriff wäre nur möglich, wenn:
• Er sich selbst in akute Gefahr bringt (z. B. schwere körperliche Vernachlässigung, akute Vergiftungszustände, lebensbedrohlicher Entzug).
• Er nicht mehr in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen und grundlegende Entscheidungen zu treffen.

Das Problem: Alk. allein reicht rechtlich meist nicht aus, um jemanden gegen seinen Willen in eine Klinik zu bringen – auch wenn er zugibt, süchtig zu sein.

Es ist verständlich, dass diese Situation sich unglaublich frustrierend und hilflos anfühlt. Man möchte helfen, retten, eingreifen – aber bei erwachsenen Kindern gibt es Grenzen, die man nicht überschreiten kann. Es ist schwer auszuhalten, dass er seinen Weg selbst gehen muss, auch wenn es der falsche ist.

Gerade deshalb ist es extrem wichtig, sich selbst abzugrenzen. Denn wenn du versuchst, ihn aus der Sucht herauszuziehen, während er noch nicht bereit ist, kann das am Ende nicht nur ihn weiter reinziehen, sondern auch dich völlig aufreiben.

Co-Abhängigkeit bedeutet, dass man als Angehöriger beginnt, die Verantwortung für die Sucht des Betroffenen zu übernehmen. Das kann sich so äußern:
• Man entschuldigt oder rechtfertigt sein Verhalten.
• Man übernimmt seine Aufgaben oder mildert die Konsequenzen seines Trinkens ab.
• Man versucht, ihn mit endlosen Gesprächen, Erpressung oder Ultimaten zu „retten“.

Das Problem: Je mehr man ihn auffängt, desto weniger muss er selbst Verantwortung übernehmen. Die harte Wahrheit ist: Er wird erst dann wirklich etwas ändern, wenn er selbst an den Punkt kommt, an dem er bereit ist.

Welche Möglichkeiten gibt es?
1. Entgiftung Entwöhnungstherapie (freiwillig)
• Falls er selbst merkt, dass er süchtig ist, kann eine medizinische Entgiftung in einer Klinik ein erster Schritt sein.
• Danach wäre eine stationäre oder ambulante Suchttherapie sinnvoll – allerdings nur, wenn er aktiv mitmacht.
2. Psychotherapie ist unter Alk. schwierig
• Viele psychotherapeutische Angebote stehen Menschen mit aktivem Alk. nicht zur Verfügung.
• Eine Verhaltenstherapie oder Traumaaufarbeitung ist nur sinnvoll, wenn er trocken ist oder zumindest bereit ist, seinen Konsum zu reduzieren.
3. Suchtberatung andere Unterstützungsmöglichkeiten
• Caritas, Diakonie oder das Blaue Kreuz bieten Suchtberatungen auch für Angehörige an.
• Selbsthilfegruppen wie Anonyme Alk. können ebenfalls helfen.
4. Betreuung beantragen, wenn er nicht mehr entscheidungsfähig ist
• Falls sein Alk. so stark ist, dass er nicht mehr rational handeln kann, kann eine gesetzliche Betreuung beantragt werden.
• Das ist aber ein längerer Prozess und wird nur in extremen Fällen genehmigt.

Fazit:

Zwangseinweisung ist nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich. Falls er nicht freiwillig in eine Therapie geht, bleibt nur, ihn mit den Konsequenzen seines Verhaltens zu konfrontieren und klare Grenzen zu setzen.

Und das Wichtigste: Du musst dich selbst schützen. Du kannst ihn nicht retten, aber du kannst verhindern, dass du selbst mit in seine Sucht hineingezogen wirst. Co-Abhängigkeit hilft niemandem – sie hält ihn eher in der Sucht gefangen. Es ist nicht herzlos, sich abzugrenzen – es ist notwendig, um ihn nicht noch weiter in der Abwärtsspirale zu halten. Manchmal ist Loslassen der härteste, aber auch der einzige Weg, um jemandem wirklich eine Chance zu geben, sich selbst zu retten.

Mein Onkel war selbst stark Alk..

Trigger

Und hat nach unzähligen Therapien, die er meinen Großeltern also seinen Eltern und seiner Tochter zuliebe gemacht hat und jedes mal kurz darauf wieder an der Flasche hing, weil er eigentlich gar nicht wollte sondern die Therapien nur Dritten zuliebe gemacht hat beschlossen sein Leben zu beenden.



Daher kann ich diese machtlosigkeit wenigstens im Ansatz nachvollziehen. Man kann leider nur zusehen und hoffen, dass es irgendwann selbst klick macht. Sonst ist alles reden vergebens.

Vielen Dank für Antwort. Mein Sohn hat Behindertenausweis mit 80 %, Pflegegrad 3. Wegen seelische und psychische Beeinträchtigungen. Also selbst sich versorgen kann er gar nicht. Aber Alk. kaufen und trinken das kann er selbstständig. Wegen Alk. sind bei ihm zuerst psychogene- und danach epileptischen Anfälle angefangen. Er vernachlässigt die Körperhygiene. Ihm ist egal , wenn im Zimmer Müll liegt. Der will mit uns keine Urlaube machen. Aber wir können ihn mit solchen Beeinträchtigungen nicht alleine daheim lassen. Er will nicht zu Betreutes Wohnen, er will nicht zu stationären Behandlung. Er will zu Hause hocken und PC spielen und trinken. Selbst zu Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen fahre ich ihn, weil er kann selbstständig Umsteigen mit dem Bus nicht bewältigen... Und wir haben zu Hause noch einen Sohn (21) mit ähnlichen Problemen. Wie lange kann das so laufen...deswegen, denke ich, dass mein Sohn braucht professionelle Hilfe in der Klinik und stationär. Tagesklinik hat er schon durch. Nach der Klinik abends getrunken...Ganze Verantwortung möchte ich auch nicht übernehmen, das ist klar. Und langsam werde ich von diese ganze Geschichte müde. Und ich arbeite natürlich. Also. Danke für Eure Unterstützung.
LG Julia

@Julja

Okay, das ist eine ganz andere Hausnummer als einfach nur ein erwachsener Sohn, der zu viel trinkt. Hier reden wir von schwerer seelischer Beeinträchtigung, Pflegebedarf, mangelnder Selbstständigkeit und massiver Selbstgefährdung durch den Alk..

Wichtige Punkte aus deiner Schilderung:
• Er ist schwerbehindert (80%) und hat Pflegegrad 3. Das bedeutet, dass er als erheblich beeinträchtigt gilt und eigentlich professionelle Betreuung braucht.
• Er ist nicht in der Lage, seinen Alltag zu bewältigen. Körperhygiene, Müll, Umsteigen mit dem Bus – er kann vieles nicht allein, aber Alk. besorgen kriegt er hin.
• Der Alk. löst psychogene epileptische Anfälle aus. Das ist eine direkte Selbstgefährdung.
• Tagesklinik hat nichts gebracht, stationär will er nicht. Aber was er will, ist hier nicht mehr das Entscheidende.
• Ihr seid völlig überlastet und habt noch einen zweiten Sohn mit ähnlichen Problemen. Das ist keine tragbare Situation mehr.

Was kann man jetzt tun?

1. Betreuer beantragen (wenn nicht schon vorhanden)

Falls er noch keine gesetzliche Betreuung hat, solltet ihr das dringend beim Betreuungsgericht beantragen. Ein gesetzlicher Betreuer kann:
• Über stationäre Aufenthalte entscheiden.
• Über Finanzen bestimmen (z. B. Geld für Alk. sperren).
• Unterbringung in betreutes Wohnen oder eine geeignete Einrichtung durchsetzen.

Falls ihr selbst als Eltern die Betreuung habt und damit überfordert seid, könnt ihr eine externe Betreuung beantragen, damit ihr nicht alles allein regeln müsst.

2. Unterbringung notfalls auch gegen seinen Willen

Da er offensichtlich nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, und sich selbst gefährdet, kann eine Unterbringung auch gegen seinen Willen möglich sein.
• Wenn er aufgrund des Alk. regelmäßig Anfälle hat ärztliche Einschätzung einholen, ob er sich selbst gefährdet.
• Falls notwendig: Antrag auf geschützte Unterbringung nach PsychKG oder BGB stellen.

Fazit:

Das kann so nicht weitergehen. Dein Sohn braucht professionelle Hilfe – ob er will oder nicht. Ihr könnt nicht euer Leben für ihn aufgeben, während er sich selbst mit Alk. kaputtmacht.

Ihr müsst jetzt handeln, bevor ihr selbst völlig am Ende seid. Eine stationäre Lösung oder betreute Wohnform ist realistisch und auch durchsetzbar – ihr seid nicht machtlos.

Ja, es ist hart, aber ihr geht alle an seinem Verhalten kaputt. Also sorry, da gilt nicht mehr was er will oder nicht. Ich weiß es ist hart und schwer, aber da muss dann tatsächlich zwangsweise ne Betreuung und Unterbringung her.
Betreuung beantragt ihr beim Betreuungsgericht (Amtsgericht) mit einem ärztlichen Gutachtenund einer Schilderung der Situation (Selbstgefährdung, mangelnde Selbstversorgung).

Zwangseinweisung muss durch einen Arzt oder Psychiater nach PsychKG eingeleitet werden.

Ich bedanke mich ganz herzlich bei Dir für Deine ausführliche Antwort und Hilfe. Wir haben keine Betreuung beantragt. Weil uns das nicht so bewußt war. Wir machen das unbedingt. Dankeschön für Aufklärung. Ich dachte immer, dass unser Sohn selbstbestimmtes Leben führen kann. Aber Alk. hat die Situation sehr verschlimmert.
LG Julia





Dr. med. Andreas Schöpf
App im Playstore