@Julja
Die rechtliche Lage ist ziemlich klar: Solange dein Sohn nicht akut selbst- oder fremdgefährdend ist, kann er als volljähriger Mensch nicht gegen seinen Willen stationär eingewiesen werden.
Ein ärztlicher oder gerichtlicher Eingriff wäre nur möglich, wenn:
• Er sich selbst in akute Gefahr bringt (z. B. schwere körperliche Vernachlässigung, akute Vergiftungszustände, lebensbedrohlicher Entzug).
• Er nicht mehr in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen und grundlegende Entscheidungen zu treffen.
Das Problem: Alk. allein reicht rechtlich meist nicht aus, um jemanden gegen seinen Willen in eine Klinik zu bringen – auch wenn er zugibt, süchtig zu sein.
Es ist verständlich, dass diese Situation sich unglaublich frustrierend und hilflos anfühlt. Man möchte helfen, retten, eingreifen – aber bei erwachsenen Kindern gibt es Grenzen, die man nicht überschreiten kann. Es ist schwer auszuhalten, dass er seinen Weg selbst gehen muss, auch wenn es der falsche ist.
Gerade deshalb ist es extrem wichtig, sich selbst abzugrenzen. Denn wenn du versuchst, ihn aus der Sucht herauszuziehen, während er noch nicht bereit ist, kann das am Ende nicht nur ihn weiter reinziehen, sondern auch dich völlig aufreiben.
Co-Abhängigkeit bedeutet, dass man als Angehöriger beginnt, die Verantwortung für die Sucht des Betroffenen zu übernehmen. Das kann sich so äußern:
• Man entschuldigt oder rechtfertigt sein Verhalten.
• Man übernimmt seine Aufgaben oder mildert die Konsequenzen seines Trinkens ab.
• Man versucht, ihn mit endlosen Gesprächen, Erpressung oder Ultimaten zu „retten“.
Das Problem: Je mehr man ihn auffängt, desto weniger muss er selbst Verantwortung übernehmen. Die harte Wahrheit ist: Er wird erst dann wirklich etwas ändern, wenn er selbst an den Punkt kommt, an dem er bereit ist.
Welche Möglichkeiten gibt es?
1. Entgiftung Entwöhnungstherapie (freiwillig)
• Falls er selbst merkt, dass er süchtig ist, kann eine medizinische Entgiftung in einer Klinik ein erster Schritt sein.
• Danach wäre eine stationäre oder ambulante Suchttherapie sinnvoll – allerdings nur, wenn er aktiv mitmacht.
2. Psychotherapie ist unter Alk. schwierig
• Viele psychotherapeutische Angebote stehen Menschen mit aktivem Alk. nicht zur Verfügung.
• Eine Verhaltenstherapie oder Traumaaufarbeitung ist nur sinnvoll, wenn er trocken ist oder zumindest bereit ist, seinen Konsum zu reduzieren.
3. Suchtberatung andere Unterstützungsmöglichkeiten
• Caritas, Diakonie oder das Blaue Kreuz bieten Suchtberatungen auch für Angehörige an.
• Selbsthilfegruppen wie Anonyme Alk. können ebenfalls helfen.
4. Betreuung beantragen, wenn er nicht mehr entscheidungsfähig ist
• Falls sein Alk. so stark ist, dass er nicht mehr rational handeln kann, kann eine gesetzliche Betreuung beantragt werden.
• Das ist aber ein längerer Prozess und wird nur in extremen Fällen genehmigt.
Fazit:
Zwangseinweisung ist nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich. Falls er nicht freiwillig in eine Therapie geht, bleibt nur, ihn mit den Konsequenzen seines Verhaltens zu konfrontieren und klare Grenzen zu setzen.
Und das Wichtigste: Du musst dich selbst schützen. Du kannst ihn nicht retten, aber du kannst verhindern, dass du selbst mit in seine Sucht hineingezogen wirst. Co-Abhängigkeit hilft niemandem – sie hält ihn eher in der Sucht gefangen. Es ist nicht herzlos, sich abzugrenzen – es ist notwendig, um ihn nicht noch weiter in der Abwärtsspirale zu halten. Manchmal ist Loslassen der härteste, aber auch der einzige Weg, um jemandem wirklich eine Chance zu geben, sich selbst zu retten.
Mein Onkel war selbst stark Alk..
Trigger
Und hat nach unzähligen Therapien, die er meinen Großeltern also seinen Eltern und seiner Tochter zuliebe gemacht hat und jedes mal kurz darauf wieder an der Flasche hing, weil er eigentlich gar nicht wollte sondern die Therapien nur Dritten zuliebe gemacht hat beschlossen sein Leben zu beenden.
Daher kann ich diese machtlosigkeit wenigstens im Ansatz nachvollziehen. Man kann leider nur zusehen und hoffen, dass es irgendwann selbst klick macht. Sonst ist alles reden vergebens.