Zitat von Flo_81:Ich glaube in den 1950er Jahren wurde Ehebruch noch bestraft.
Was sollen das denn für Strafen gewesen sein? Habe ich noch nie gehört. Ich weiß nur, dass gleichgeschlechtlich strafbar war.
Auch im Scheidungsverfahren spielt es keine Rolle, ob jemand fremd gegangen ist. Das sog. Schuldprinzip wurde zum Glück längst abgeschafft. Welcher Außenstehende kann sich denn schon anmaßen zu beurteilen, wer schuld an einer zerrütteten Ehe ist? Meist tragen beide ihren Teil bei. Wer weiß denn, was derjenige, der fremd gegangen ist, vorher vom Partner schon ertragen musste? Man muss jeden Einzelfall für sich betrachten, ein generelles Urteil über ein bestimmtes Verhalten ist meiner Meinung nach nicht möglich. Und es geht sowieso nur die Betroffenen etwas an.
09.02.2021 22:06 • x 1 #121