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Hallo Leute,
ich bin hier im Forum neu angemeldet, allerdings schon seit einiger Zeit stiller Mitleser.
Nachdem die Beziehung mit meiner Ex schon vor drei Jahren in die Brüche gegangen ist, wollen wir uns nun scheiden lassen.
Kann mir jemand etwas zu den Kosten einer Scheidung sagen? Ich kenne mich da leider so gar nicht aus.
Kann man sich die Scheidungskosten irgendwo online berechnen lassen?
Danke schonmal

07.09.2019 10:54 • 07.09.2019 #1


3 Antworten ↓


Hallo PeterRora,

kann schon sein, dass man sich die Kosten oneline ausrechnen lassen kann. Aber doch eher ungenau.
Meines Wissens richten sich die Scheidungskosten nach dem gemeinsamen Vermögen.
Um Realitäten in deine Ungewissheit bringen zu lassen, empfehle ich dir, dir einen Beratungstermin beim Anwalt zu holen. Kostet allerdings auch. Dann hast du einen Überblick.
Ich hoffe, dass ihr euch in Ruhe und Frieden scheiden lassen könnt. (Wird dann auch billiger, weil jedes Hin und Her durch Anwälte zusätzliche Kosten verursacht.) Aber nicht nur wegen des Geldes, sondern auch für euch.
Alles Gute.

A


Scheidung und die Kosten

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Hallo Peter,

bist vielleicht im falschen Forum? Habt Ihr einen Ehevertrag?

Normalerweise nimmt sich jeder einen eigenen Anwalt. Da es im Zuge der Scheidung oft zu ungeahnten Problemen kommen kann, die die vermeintliche Harmonie zwischen den Partnern schnell aushebeln, rate ich dazu.

Falls Ihr aber absolut im Reinen miteinander seid, tut es auch ein Anwalt für beide. Zu klären wäre im Vertrag dann ggfs auch, dass die Kosten jeweils hälftig zu tragen sind.
Viel Erfolg!

Hallo Bernie,

ein Anwalt für beide Ehegatten, tut es leider nicht.

Hast du eine sogenannte einvernehmliche Scheidung, reicht es, wenn einer einen Anwalt nimmt. Der andere Ehegatte, unterschreibt oder bestätigt alle damit verbundenen Dinge, ohne einen Anwalt.
Anwaltskosten und Gerichtskosten werden dann meist geteilt.

Das Berufsbundesstandsgesetz für Anwälte verbietet beide Parteien zu vertreten, wegen eventueller Uneinigkeiten.

Ich dachte das auch einmal, wurde aber dann im Beratungsgespräch widerlegt. Das Gespräch hat vor sechs Jahren 240 Euro gekostet.

Bei Geringverdienern gibt es noch die Möglichkeit der Beratungskostenbeihilfe, so wie der Prozesskostenbeihilfe. Man muss die Unterlagen vorlegen, und die Kanzlei beantragt das dann.

Die Kosten richten sich tatsächlich nach dem Vermögen.

Aber bei aller Freundschaft würde ich doch jedem empfehlen, dass jeder einen Anwalt hat.
Für mich zählt unbedingte Ehrlichkeit in so einem Verfahren. Kann man hinterher weiter in den Spiegel gucken.

Um aber überhaupt einen kleinen Einblick zu bekommen, würde ich alle meine Fragen erst einmal im Net suchen. Da ist man dann schon immer ein bisschen schlauer. Das Kauderwelsch der Anwälte versteht sowieso kein Mensch.

Jeder muss seinen Anwalt alleine bezahlen. Ich glaube, über die anderen Kosten entscheidet das Gericht, wer wie viel zahlt.

Liebe Grüße.




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