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Zitat von Angor:
Niemand kann jemanden so einfach wegen einer Panikattacke einweisen.

Nur die Polizei kann jemanden einweisen. Alles andere ist freiwillig!

Zitat von f-c-t-a:
Nur die Polizei kann jemanden einweisen. Alles andere ist freiwillig!

Nein, nicht mal die Polizei, es braucht eine ordnungsgemäße Einweisung von der zuständigen Behörde wie vom Ordnungsamt. Ohne dem kann selbst die Polizei nicht jemanden gegen seine Willen in eine Psychiatrie bringen.

A


Partnerin Trennt sich, weil sie ich in Klinik verliebt

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Die Polizei kann eine Einweisung veranlassen, in dem sie einen Arzt einschaltet, der dann wieder um eine richterliche Entscheidung bittet.
Einweisung über den Kopf des Patienten (Zwangseinweisung) kann nur mittels richterlichem Beschluß erfolgen. Per Eilantrag.
Ein richtiger Richter vom Amtsgericht. Es ist eine freiheitsentziehende Maßnahme.

Aber nun hängt euch bitte nicht an einzelnen Formulierungen auf und fangt nicht an etwas zu bewerten oder provozieren.

Zitat von KenTucky:
Einweisung über den Kopf des Patienten (Zwangseinweisung) kann nur mittels richterlichem Beschluß erfolgen.

Nein, das Ordnungsamt reicht, wie soll man denn bei Gefahr im Verzug so schnell einen Richter auftreiben?

Zitat von KenTucky:
Aber nun hängt euch bitte nicht an einzelnen Formulierungen auf und fangt nicht an etwas zu bewerten oder provozieren.

Meinst Du mich? Ich weiß es ganz genau, ich war dabei.

Naja, für mich ist der TE ein großes Problem in der Geschichte und ich wollte den Fokus umlenken quasi...

Wir verlassen gerade das Thema der Themenerstellerin...

*Voraussetzung ist, dass durch den Patienten eine erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung droht. *Ein Richter muss die Einweisung binnen 24 Stunden bestätigen. Grundlage ist ein medizinisches Gutachten. *Im Notfall können auch Ärzte oder Polizisten eine Zwangseinweisung veranlassen.26.10.2023

Liegt bei der betreffenden Person eine psychische Krankheit vor, kann durch einen Beschluss des Betreuungsgerichts die Zwangseinweisung in eine Psychiatrie erfolgen. Hierbei gilt das Psychisch-Kranken-Gesetz. Dieses besagt, dass eine Unterbringung als Zwangsmaßnahme nur erfolgt, wenn eine Gefahr für die Person selbst oder Dritte besteht.
Der Befund oder Diagnose darf nicht älter als einen Tag sein.

Tatsache ist, der Notarzt hat die Einweisung meines Mannes befürwortet, die Frau vom Ordnungsamt hat es unterschrieben und der RTW hat ihn dann in die Psychiatrie gebracht.

@Dunkelbunte In Post #10

In der Überschrift steht Partnerin, im Text steht, sie sind nicht liiert. Was stimmt hier nicht?

@Angor Also um ganz korrekt zu sein, muss man sagen, dass beide Antworten richtig sind. Grundsätzlich zuständig ist das Ordnungsamt. Wenn ein solches Verfahren wegen der Eilbedüftigkeit nicht durchgeführt werden kann, und dies ist sehr häufig der Fall, ist die Polizei zuständig!

@Nicky78 vielleicht meint sie mit *liiert* ein ehe-ähnliches Verhältnis oder eingetragene Partnerschaft.
Demnach sind sie nicht liiert.
Vielleicht äußert sie sich noch dazu.
Jedenfalls leidet die TE unter der Trennung, darum geht es doch eigentlich in diesem Thema.
Eine junge Frau (mit Psychologie Master) aber ohne viel Berufserfahrung oder Lebenserfahrung (vielleicht?)

Außerdem ist rechtlich hinzuzufügen, dass die Regelungen von Bundesland zu Bundeland verschieden sind, denn die Unterbringung ist Ländersache! Meine Ausführungen waren (ohne dass ich es gesagt habe, wofür ich mich entschuldigen möchte) nur auf mein Bundesland bezogen.

Ob verheiratet oder liiert oder nicht, man schreibt keinen heimlichen Brief an die Ärzte.

Es kann in diesem Setting immer passieren, dass Menschen sich nahe kommen. Das liegt allein schon an der vertrauten Umgebung, in den Therapien kommt viel raus etc...

Das sollte man aber offen ansprechen, nicht heimlich.

Zitat von KaLi0:
Würde die neue Beziehung lange halten?

Das kann natürlich niemand vorhersehen. Schon gar nicht der Situation, in der sich deine Freundin befindet.
Eine Ausnahmesituation, das weißt du selber.
Deine Freundin ist sicherlich noch *durch den Wind*, vielleicht auch wegen Einstellung auf Medikamente.
Auf jeden Fall ist ihrer Gefühlswelt durcheinander....anscheinend auf mehreren Ebenen.
Beachtlich finde ich allerdings, dass sie gleich Nägel mit Köpfen machen möchte und schon so weit geht:

Zitat: Sie habe sich in ihre Mitpatientin verliebt. es gäbe keinen Weg zu einem uns. Wir hatten kein Trennungsgespräch. sie wollte direkt über die gemeinsame Wohnung, Stromvertrag und alles andere reden.

Das finde ich jetzt schon etwas übereilt. Vielleicht kannst du sie da noch versuchen auszubremsen...damit sie sich ganz in Ruhe und mit Zeit klar zu werden, was sie wirklich möchte.

Oder du machst mit und sagt: Ja ok...wir machen das so und so ...ich packe dir dann mal deine Sachen in Kartons. Wo soll ich sie unterbringen? Ich möchte sie dann hier auch nicht mehr rumstehen haben.
Deine Freundin dann auch mit den Konsequenzen konfrontrieren, dass sie dann ab demnächst wohnungslos sein wird. Obdachlos. Genau so tough mit ihr umgehen, wie sie es mit dir gerade tut.

Mir kommt es von IHR so vor wie:
Ich bin verliebt, dich möchte ich nicht mehr, ich ziehe aus, kein Gespräch und nach mit die Sintflut, du packst das schon und tschüß.

Zitat von Nicky78:
Ob verheiratet oder liiert oder nicht, man schreibt keinen heimlichen Brief an die Ärzte.

Ob man nun miteinander spricht, telefoniert oder etwas schreibt ist dann auch egal.(Ärzte oder Pfleger)
Es ginge in dem Brief ja nicht darum, über jemanden hinweg etwas entscheiden oder urteilen zu wollen.
Es wäre kein lästern, keine üble Nachrede oder sonst irgendwie etwas, dass sich nachteilig oder bevormundend für die betreffende Person auswirken würde.
Im Gegenteil:
Es wäre eine kurze Stellungnahme, Hinweis, Information... zur Situation der Patientin.... aus Sicht der Lebensgefährtin
( die rein zufällig Master-Psychologin ist. Erst der Bachelor, dann der Master...dann käme der Doktortitel, so man denn möchte)
Also...so weit hergeholt finde ich den Gedanken nicht, wenn sie sich da äußern möchte.
Was die Klinik, der Oberarzt mit diesen Informationen dann macht oder eben nicht, ob sie dieses neue Wissen auch mit einfließen lässt oder überhaupt gar nicht beachtet, das weiß man vorher ja gar nicht. Es geht doch nur um die Anamnese.
Die Anamnese umfasst das Erfragen und die Aufzeichnung der Beschwerden und (Leidens‑)Geschichte des Patienten.

Da die Freundin seit Februar in der Klinik ist...(das ist ja nun schon ein ganzes Weilchen)...scheint ihre psychische Problematik wohl auch etwas gravierender zu sein.
Das ist zumindest mein Senf dazu.

Zitat von KenTucky:
Es wäre kein lästern, keine üble Nachrede oder sonst irgendwie etwas, dass sich nachteilig oder bevormundend für die betreffende Person auswirken würde.


Ja, nichts davon, sondern eine Anmaßung! Das ist überhaupt nicht Aufgabe der TE. Sie hat keinerlei Berechtigung dazu.

Zitat von KenTucky:
Es wäre eine kurze Stellungnahme, Hinweis, Information... zur Situation der Patientin.... aus Sicht der Lebensgefährtin


Geht sie nichts mehr an. Die Freundin will Schluss machen, das muss man akzeptieren. Auch kranke Menschen dürfen sich trennen. Das ist traurig für die TE, aber nicht zu ändern. Und gerade im Anbetracht der Situation (Trennung) sowieso nicht mehr von Belang.
Sponsor-Mitgliedschaft

@KenTucky Ich sehe das anders. Man hat bei Angehörigen-Gesprächen die Möglichkeit, diese Dinge zu besprechen. Aber niemals hinter dem Rücken des Patienten. Das empfinde ich als enormen Vertrauensbruch.

@Ninalein danke, so sehe ich es auch

Ja....so hat eben jeder seine eigene Sicht der Dinge. Ihr habt eure und ich habe meine Ansicht.
Darüber diskutieren möchte ich persönlich jetzt nicht weiter. Außer mit der TE.
Ich kenne eben beide Seiten.
Die Seite der Angehörigen (gegenüber meiner Mutter)
sowie die Seite des Patienten, dem der A*rsch auf Grundeis lag (jahrelang)

A


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