Zitat von Entwickler:Zitat von tautröpfchen:Ich verstehe Dich folgendermaßen, Entwickler:
Du würdest Dir wünschen, dass im Falle von Scheidungsabsichten seitens der Frau, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder grundsätzlich den Vätern zugesprochen wird und die Frauen unterhaltspflichtig sind.
Dein Anliegen ist dabei, die hohen Scheidungsraten zu senken und Familien zusammen zu halten.
Hab ich das richtig verstanden?
Ja warum denn nicht mal zur Abwechslung? Warum sollen Frauen hier grundsätzlich bevorzugt werden? Dafür gibt es keinen sachlichen Grund. Im Islam werden Kinder über 6 Jahre auch grundsätzlich dem Vater zugesprochen. Auch das kann man sachlich begründen.
Weil eine Scheidung von von Fall zu Fall unterschiedlich ist!ganz einfach! man kann da nicht verallgermeinern
10.06.2015 22:13 • #181