Zitat von mamamia75:
Hier bekomme ich den Eindruck das Du von EINER bestimmten Person und von Dir erfahrenen Umständen sprichst wo Du sehr negative Erfahrungen gemacht hast.
Jetzt aber deswegen alle absichtlich alleinerziehende Mütter über einen Kamm zu scheren ist Unsinn und beleidigend und kränkend für die jenigen die absichtlich alleinerziehende Mütter sind...
(und ich gehe jetzt bewußt nicht auf Gründe ein die es dafür geben kann bitte Dich aber zu bedenken DAS es Gründe gibt die mit dem was Du als Erfahrung hier in die Diskussion mitbringst überhaupt nichts zu tun haben)
und denen Du gleich unterstellst das sie den Vätern Probleme machen oder von einem zum Nächsten ziehen.
Das ist in meinen Augen blindes Draufgehaue auf einen großen Personenkreis
- weil Du von EINER Person die auch diese Kriterien erfüllt verletzt wurdest.
Da wäre Joggen im Wald die bessere Alternative um aufgestaute Agressionen los zu werden.
Oder echte Freunde um die Sache zu reflektieren die Dir so zu schaffen macht mit dem Buschmesser und dem Hass auf Frauen hier im Forum herumzulaufen wird Dir nicht weiter helfen.
Frauen haben aus ähnlichen Erfahrungen eine politische Bewegung gemacht - warum sollten das Männer nicht auch tun ?
IV. Väterbelange und Väterrechte
IV.1. Die Gesetzgebung in Deutschland benachteiligt Väter. Schon in Artikel 6, Abs. 4 Grundgesetz wird die Diskriminierung der Vater-Kind-Beziehung festgeschrieben: Mutter und Kind stehen unter besonderem Schutz des Staates, Vater und Kind nicht.
IV.2. Viele Väter müssen für ihre Kinder zwar Unterhalt zahlen, die Mütter können aber praktisch ungestraft den Kontakt zwischen Vater und Kindern sabotieren. Wir fordern: Müttern, die dem Vater hartnäckig und entgegen gerichtlich festgelegten Regelungen den Kontakt zum Kind verwehren, muss umgehend das Sorgerecht entzogen werden. Ziel sollte es sein, das Sorge- und Umgangsrecht grundsätzlich beiden Eltern zu erteilen, gleichgültig ob sie verheiratet, geschieden oder getrennt leben. Da Kinder ein Anrecht auf Umgang mit beiden Eltern haben, muss selbiger auch bei einem Umzug eines Elternteiles sichergestellt bleiben. Die gemeinsame Verantwortungsgemeinschaft für das gezeugte Leben darf nicht einseitig zerstört werden.
IV.3. Es sind auch vorrangig die Väter, die Teilzeit arbeiten oder in Elternzeit gehen, um ihre Kinder zu erziehen, die die größten Verlierer der gesetzlichen Frauenquote sind. Sie werden doppelt diskriminiert zum einen durch die beruflichen Ausfallzeiten und zum andern aufgrund ihres Geschlechts.
IV.4. Die Benachteiligung nicht verheirateter Väter beim Sorgerecht muss vollständig beseitigt werden. Unverheiratete Väter erhalten nach wie vor nicht automatisch das Sorgerecht für ihr Kind. Sie können es bislang nur erhalten, wenn sie mit der Mutter eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben oder es durch Antrag beim Familiengericht erteilt gekommen. Wenn die Mutter die gemeinsame Sorge nicht will und dies beim Gericht entsprechend begründet, so haben unverheiratete Väter oft schlechte Karten, denn die Familiengerichte entscheiden sehr häufig im Sinne der Mütter.
Wir fordern daher das gemeinsame Sorgerecht für Väter und Mütter ohne jegliche Einschränkung ab der Geburt des Kindes.
IV.5. Nach einer Trennung der Eltern muss es Vater und Mutter weiterhin möglich sein, in vollem Umfang Umgang mit ihren Kindern zu haben und etwa gleich viel Zeit mit ihnen verbringen zu können. Dies ist auch für die Entwicklung der Kinder am besten. Daher muss eine paritätische Doppelresidenz (Wechselmodell) für die Betreuung der Kinder als Standard etabliert werden, wie es in anderen Ländern bereits üblich ist. Von dieser gleichverteilten Betreuung der Kinder darf nur einvernehmlich abgewichen werden können, nicht aber gegen den Willen des anderen Elternteils. Unterhaltszahlungen entfallen bei einer paritätischen Betreuung der Kinder.
IV.6. Bisher sind Vaterschaftstests von der Zustimmung der potenziellen Täterin (Straftat gemäß § 169 StGB: Personenstandsfälschung sowie gemäß § 263 StGB: Betrug) abhängig. Nicht nur die Deckung von Straftaten dabei ist bedenklich. Bei 10 bis 15% Kuckuckskindern wächst auch die Gefahr von juristisch relevantem inz., da gerade dort, wo häufig Kuckuckskinder entstehen (Nachbarschaft, Bekanntschaft, Arbeitsumfeld), nicht selten die Kinder auch ihre Partner wählen. Es muss sich zeigen, ob die geplanten Neuregelungen wirklich eine rechtliche Besserstellung zweifelnder Väter bringen. Wir fordern deshalb einen obligatorischen Abstammungstest nach der Geburt als Voraussetzung für die standesamtliche Eintragung.
IV.7. Einer Studie des Bundesfrauenministeriums aus 2006 zufolge leiden nicht nur Mütter, sondern auch Väter unter der Doppelbelastung von Beruf und Familie. Vereinbarkeitsproblematik wird von Politik und Gesellschaft aber nach wie vor nahezu ausschließlich als Frauenthema wahrgenommen. Nicht zutreffend ist außerdem die häufig verbreitete Aussage, dass Männer sich zu wenig an der Hausarbeit beteiligen. Da Männer häufiger als Frauen berufstätig sind und auch längere Arbeitszeiten haben, ist es völlig natürlich, dass sie weniger Zeit für Hausarbeit aufwenden (können) als Frauen. Ein Vergleich der Gesamt-Arbeitsbelastung (Erwerbstätigkeit plus Hausarbeit) bei berufstätigen Paaren ergibt außerdem eine im Durchschnitt größere zeitliche Belastung von Männern (Seite 15, Grafik Arbeitsteilung von Paaren). Wir fordern: Die zeitlichen Belastungen von Frauen und Männern müssen fairer beurteilt werden.
Quelle:
http://www.Manndat.de