Zitat von Deme: Aber er hat ja nix für das Haus bezahlt, ist dass trotzdem so ?
Wenn ihr keinen Ehevertrag habt, gilt das so. Es wird von euch beiden das Anfangsvermögen und Endvermögen der Ehe ermittelt und derjenige mit weniger Zugewinn kann die Hälfte der Differenz davon einklagen. Deine Immobilie hat in 19 J. Ehe höchstwahrscheinlich an Wert gewonnen, somit wird das auf dein Endvermögen gerechnet.
Derjenige, der weniger Vermögen in der Ehe zugewonnen hat, kann die Hälfte der Differenz als Ausgleich beim Gericht beantragen.
Deine Immobilie und alles was du erworben hast an sich bleibt aber DEIN Eigentum. Und damit kannst du ihn nach der Ehe raus schmeißen, da er vermutlich auch keinen Mietvertrag hat ist es noch leichter. Im Sinne des Gesetzes ist er nach vollzogener Scheidung dann ein Fremder für dich.
Wenn du damals aber das Haus noch nicht abgezahlt hattest, dann hattest du Darlehensschulden als Anfangsvermögen. Die wiederum könnten dafür sorgen, dass dein Zugewinn schlechter ausfällt und er praktisch nichts einfordern kann.
17.01.2024 11:41 •
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