Zitat von enten:Sollte der Patient,zu diesem Zeitpunkt noch Familienangehörige haben(bei dir Kinder)
sind diese auch ohne! Vollmacht berechtigt,für dich zu entscheiden.
Soweit ich weiß, stimmt das so nicht ganz. Angehörige dürfen viel weniger entscheiden, als die allgemeine Meinung ist. Von daher ist eine Vorsorgevollmacht unbedingt sinnvoll, vorausgesetzt man hat jemanden dem man entsprechend vertrauen kann.
Es geht
Zitat von Clara Zett:Er ist ja auch klar bei Bewusstsein und kann selbst sagen, was er möchte und was nicht. Da würde ja so eine Verfügung gar nicht zum Zuge kommen.
Es geht ja um Fälle, wo derjenige eben nicht mehr bei Bewusstsein ist. Mein Mann und ich haben uns gegenseitig eine Vorsorgevollmacht erteilt. So fühle ich mich sicherer, er weiß was ich wollen würde und im Fall der Fälle kann er alles für mich regeln.
Aber ich will dich mit dem Thema gar nicht quälen. Momentan solltet ihr euch beide erstmal wieder berappeln.
21.04.2016 11:17 • #61