Zitat von Mondkatze:DAvon mal abgesehen, ist die Vielweiberei in Deutschland verboten, lach.
Da muss ich dich enttäuschen, Kätzchen! Die 'Vielweiberei' (Polygynie oder Bigynie) ist in D nicht verboten. Nur die Polygamie oder Bigamie. Er oder sie darf rechtlich mit so vielen gleich oder andersgeschlechtlichen liiert sein wie sie oder er es will. Nur nach deutschem Recht heiraten darf er sie oder umgekehrt nicht.
Übrigens gibt es auch Kulturen mit Polygynandrie (Gruppenehe)...
In D ist als Eheform nur die Monotonie erlaubt... (Oder wie die hieß...)
15.08.2016 20:48 • x 1 #21