Erst mit einer abgeschlossenen Impfserie gilt eine erhaltene Corona-Schutzimpfung in Österreich als Nachweis im Sinne der 3-G-Regel. Bei zwei notwendigen Teilimpfungen (BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca) gilt das Impfzertifikat ab dem 2. Impftermin, bei Janssen/JohnsonJohnson gilt das Impfzertifikat ab dem 22. Tag nach dem Impftermin.
Bei Genesenen mit einer Teilimpfung gilt das Impfzertifikat ab dem Impftermin.
Die Zweitimpfung gilt für maximal 360 Tage ab dem Zeitpunkt der Zweitimpfung.
Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (Janssen/JohnsonJohnson), gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 270 Tage ab dem Tag der Impfung.
Für bereits genesene Personen, die bisher einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 360 Tage lang ab dem Zeitpunkt der Impfung.
Die Drittimpfung (bzw. bei Einmalimpfstoffen und bei Genesenen die Zweitimpfung) gilt 360 Tage.
Zwischen erster und zweiter Impfung müssen mindestens 14 Tage, zwischen zweiter und dritter Impfung zumindest 120 Tage liegen
Das ist der momentane Stand in Oesterreich
Quelle :https://gruenerpass.gv.at/geimpft/
17.09.2021 21:18 •
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