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08.09.2021 21:47 • #561
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08.09.2021 21:47 • #561
Zitat von gefuehlsmensch:und auch eine Bestimmung für meinungsvielfalt und Diskurs zu sorgen. Mir ist es ein Anliegen, dass der nicht völlig eingestellt wird und es nur weiter Radikalisierung gibt.
08.09.2021 21:47 • #562
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Zitat von Luna70:Du bist der Meinung in diesem Forum gibt es eine Radikalisierung?
08.09.2021 21:51 • #563
Zitat von gefuehlsmensch:Ein grosser Verlust wäre das dann nicht
08.09.2021 21:59 • x 2 #564
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08.09.2021 21:59 • #565
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Zitat von Cornelie:Dann fragt man sich warum du hier bist...
08.09.2021 22:10 • x 1 #566
sahara1234567
Zitat von gefuehlsmensch:und insgesamt auch okay wenn nicht gar liebenswert waren.
08.09.2021 22:25 • x 1 #567
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08.09.2021 22:28 • x 1 #568
Zitat von gefuehlsmensch:Was hat das mit NS zu tun? Das massnahmen ergriffen werden und Notstand verlängert wird, ohne dass das allgemeine Zustimmung des Parlament und der ...
08.09.2021 22:32 • x 1 #569
09.09.2021 00:17 • #570
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Zitat von 66wurzellos51:Dann soll die Regierung doch eine Impfflicht einführen . Und dann ist ruhe . Warum tut sie das nicht ?
09.09.2021 04:59 • #571
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Zitat von 66wurzellos51:Dann soll die Regierung doch eine Impfflicht einführen . Und dann ist ruhe . Warum tut sie das nicht ?
09.09.2021 06:29 • #572
Zitat von gefuehlsmensch:Weil sie dann ihre Lüge aufdecken müsste (klare Aussage gibt es nicht) und d auch für Tests und impfschäden eintreten müsste. So ist das Dilemma schön auf Ärzte, Veranstalter und Bürger abgeschoben.
09.09.2021 06:39 • x 1 #573
Zitat von gefuehlsmensch:Weil sie dann ihre Lüge aufdecken müsste (klare Aussage gibt es nicht) und d auch für Tests und impfschäden eintreten müsste. So ist das Dilemma schön auf Ärzte, Veranstalter und Bürger abgeschoben.
Zitat:https://www.rki.de/DE/Content/Kommissio..._node.html
Unter einem Impfschaden versteht man die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung; ein Impfschaden liegt auch vor, wenn mit vermehrungsfähigen Erregern geimpft wurde und eine andere als die geimpfte Person geschädigt wurde (§ 2 IfSG).
Für Impfschäden gelten die Regelungen des sozialen Entschädigungsrechts (Bundesversorgungsgesetz). Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz.
Dies ist in § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ausdrücklich geregelt. Die Beurteilung, ob eine im zeitlichem Zusammenhang mit einer Impfung eingetretene gesundheitliche Schädigung durch die Impfung verursacht wurde, ist Aufgabe des Versorgungsamtes im jeweiligen Bundesland. Gegen eine ablehnende Entscheidung des Versorgungsamtes ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten möglich.
09.09.2021 06:49 • x 1 #574
09.09.2021 07:45 • x 6 #575
09.09.2021 07:54 • x 5 #576
09.09.2021 07:56 • x 3 #577
09.09.2021 08:19 • x 4 #578
09.09.2021 09:01 • x 5 #579
Zitat von Feuerschale:Bitte bitte bitte: ein paar Tage Corona Urlaub
09.09.2021 09:47 • x 3 #580
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