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Hallo zusammen,

Ich bin seit dem 01.09 neu in einer Firma. Die Arbeit ist bisher ganz gut und das Team in Ordnung. Auch die Chefin ist sehr nett. Aber heute haben wir schon den Lohn bekommen und ich habe ca 100-150 Euro zu wenig bekommen. Ich bin ja in der Probezeit und habe da natürlich etwas bammel das anzusprechen? Was würdet ihr tun und wen ansprechen?

25.09.2024 20:40 • 27.09.2024 #1


22 Antworten ↓


Zitat von Patti35:
Hallo zusammen, Ich bin seit dem 01.09 neu in einer Firma. Die Arbeit ist bisher ganz gut und das Team in Ordnung. Auch die Chefin ist sehr nett. Aber heute haben wir schon den Lohn bekommen und ich habe ca 100-150 Euro zu wenig bekommen. Ich bin ja in der Probezeit und habe da natürlich etwas bammel das ...

Warst du krank? Denn in den ersten 4 Wochen zahlt dann die Krankenkasse die Krankentage. Ansonsten würde ich es ansprechen, ich finde das völlig normal, wenn was anders als abgesprochen ist und das unabhängig von der Probezeit. Vielleicht ist es auch ein Fehler im System.

A


Von neuer Firma zu wenig Geld erhalten, was tun?

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Was heißt denn zu wenig? Hast du einen monatlichen Festlohn oder je nach Arbeitsstunden?

Bei Festlohn ist die Sache ja ganz klar: Da steht ja in deinem Vertrag, was du bekommst und das muß auch brutto auf deiner Abrechnung sein. Ist das nicht so, sprich mit der Personalsachbearbeitung oder frage bei deinem Vorgesetzten an, an wen du dich wenden sollst.

Bei Stundenlohn wird häufig die Abrechnung erst im Laufe des Folgemonats gemacht und zum Monatsende erstmal ein Abschlag gezahlt. Dann werden die fehlenden Stunden noch nachgezahlt.

Wenn einem was unklar ist, kann mna ja immer nachfragen. Es kommt eben aber auch immer auf den Ton an. Passt der, ist eine Nachfrage kein Problem, auch nicht in der Probezeit.

Hallo und danke für die Antworten....

Ich war tatsächlich 2 Tage leider krank, aber kann mir nicht vorstellen das dann soviel dafür abgezogen worden ist. Werde morgen mal bei der Chefin nachfragen, komm ganz gut mit ihr aus.

Zitat von Patti35:
Hallo und danke für die Antworten.... Ich war tatsächlich 2 Tage leider krank, aber kann mir nicht vorstellen das dann soviel dafür abgezogen worden ist. Werde morgen mal bei der Chefin nachfragen, komm ganz gut mit ihr aus.

Das kann hinkommen. Dann zahlt der AG nicht für die 2 Tage und du musst einen Antrag auf Krankengeld bei der KK beantragen. Das wissen viele nicht, aber bis auf im öffentlichen Dienst, wird das Geld im Krankheitsfall erst nach 4 Wochen der Beschäftigung bezahlt.

Zitat von Islandfan:
Das kann hinkommen. Dann zahlt der AG nicht für die 2 Tage und du musst einen Antrag auf Krankengeld bei der KK beantragen. Das wissen viele nicht, aber bis auf im öffentlichen Dienst, wird das Geld im Krankheitsfall erst nach 4 Wochen der Beschäftigung bezahlt.

Habe ich auch grad gelesen, wusste ich echt nicht.

Aber gleich fast 100 Euro zu wenig für 2 Tage?

Zitat von Patti35:
Habe ich auch grad gelesen, wusste ich echt nicht. Aber gleich fast 100 Euro zu wenig für 2 Tage?

Ist wahrscheinlich der Bruttolohn. Ich weiß ja nicht, was du für einen Stundenlohn hast.

Das ist korrekt, in den ersten 4 Wochen gibt es keine Entgeltfortzahlung.

Ich meine, im ÖD zahlt zwar der AG, holt sich das Geld aber von der Krankenkasse zurück.

Aber ich denke auch, dass die zwei Tage AU der Grund sind.

100 EUR für zwei Tage sind doch nicht viel.

50 EUR am Tag, bei Vollzeit also 6,25 EUR pro Stunde und damit halber Mindestlohn.

Oh meine Antwort ist weg, hab mir so viel Mühe gegeben.

Zitat von Patti35:
Aber gleich fast 100 Euro zu wenig für 2 Tage?

Kommt schon hin je nach Gehalt. Kontaktiere Mal deine Krankenkasse, du bekommst dafür Krankengeld.

Gruß ausm Personalbüro ️

Zitat von Drkingschultz:
Ich meine, im ÖD zahlt zwar der AG, holt sich das Geld aber von der Krankenkasse zurück.

Ich bin im ÖD und hatte nach 15 Tagen eine Bronchitis, war eine Woche krank geschrieben. In meinem Zeitprogramm stand Lohnfortzahlung im Krankenfall, deswegen denke ich nicht, dass der AG es sich bei der KK zurückgeholt hat, denn dann würde die KK ja nur das Krankengeld zahlen und mein Lohn war der gleiche in dem Monat.

Ich habe noch so einen alten Vertrag, wo der ÖD die Differenz zwischen KG und Lohn ergänzt. Evtl. hast du das auch (keine Ahnung, ob das bei aktuellen Verträgen noch so ist).

Dann hätte er die Differenz als AG selber getragen, wie sonst auch.

Zitat von Drkingschultz:
Ich habe noch so einen alten Vertrag, wo der ÖD die Differenz zwischen KG und Lohn ergänzt. Evtl. hast du das auch (keine Ahnung, ob das bei aktuellen Verträgen noch so ist).

Dann hätte er die Differenz als AG selber getragen, wie sonst auch.

Achso, also im TVÖD Vertrag steht nichts von kein Entgelt in den ersten vier Wochen. Das, was du meinst, habe ich auch, also, wenn ich jetzt länger als 6 Wochen krank bin, dann zahlt der AG die Differenz zum Krankengeld.

Ja genau, das meinte ich.

Ob die nun komplett zahlen oder die Krankenkasse in Regress nehmen, weiß ich aber auch nicht.

Aber ich glaube, die TE ist eh nicht im ÖD, daher hier nicht so wichtig.

Denke, ihr Grund für den geringeren Lohn ist aber damit gefunden.

Zitat von Drkingschultz:
die Krankenkasse in Regress nehmen

Nö. Was der AG dann macht, also das aufstocken, macht er freiwillig. Von der Krankenkasse gibt's da nix.

Nee, aber er kann das Krankengeld auszahlen mit dem Aufstockungsbetrag und es sich von der KK wiederholen.

Freiwillig macht er das auch nicht. Das ist im Tarifvertrag so geregelt.

Zitat von Drkingschultz:
Nee, aber er kann das Krankengeld auszahlen mit dem Aufstockungsbetrag und es sich von der KK wiederholen. Freiwillig macht er das auch nicht. Das ist im Tarifvertrag so geregelt.

Ich habe es grade nochmal nachgerechnet. Das kann nur wegen den zwei Tagen sein. Das wusste ich echt nicht!
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Na also, Problem gelöst.

Dann setz dich mal mit der Krankenkasse in Verbindung, wie du das KG für die zwei Tage beantragen mußt.

Wenns ein Arbeitgeber mit eigener Personalsachbearbeitung ist, kannst auch da nachfragen, die sollten es auch wissen.

Ich habe aber keine AU für die zwei Tage? also keinen Nachweis...

@Patti35 Das ist dann Pech, dann bekommst du leider kein Krankengeld. Eine AU ist dafür ab dem 1. Tag notwendig.

A


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