Guten Morgen zusammen
Hab mal wieder eine schlaflose Nacht wegen Grübelei und Sorgen aus aktuellem Anlass. Eigentlich bin ich hier hauptsächlich im Forum wegen meiner Angst und Somatisierungsstörung die unter anderem wohl auch durch grosse familiäre Probleme ( emotionale Abhängigkeit, starke Verlustängste) entstanden ist. Daher bin ich leider auch sehr spät von zu Hause ausgezogen und es hat sehr lange gedauert bis ich mich in meiner jetzigen eigenen Wohnung eingelebt habe und wieder ein zu Hause-Gefühl und Sicherheit empfunden habe. Aber inzwischen liebe ich diese Wohnung und fühle mich pudelwohl Ich wohne in einer Mietwohnung welche von einer Erbengemeinschaft vermietet wird. Diese Erbengemeinschaft bestand aus drei Teilen-Personen (eventuell besteht ein Teil auch aus mehreren Personen das weiss ich nicht genau) Und jetzt ist einer von Ihnen kürzlich verstorben. Gestern bekam ich einen Anruf der Hausverwaltung (war aber nicht da, also riefen sie meinen Vater an) für einen Termin für eine Wohnungsbesichtigung Aber an diesem Termin kann ich nicht, da meinten diese ist nicht so schlimm es müssen auch nicht alle Wohnungen angeguckt werden nur eine oder zwei-für eine Hausbewertung....Da sagte mein Vater sofort was das heissen soll denn Hausbewertung ist doch meistens für einen Verkauf...da sagte die Hausverwaltung davon wüsste sie nichts es ginge nur um die Aufteilung des Erbes...Ich bin irgendwie trotzdem sofort in Panik verfallen man hat doch schon soviel von Eigenbedarf, Verkauf, besserer Verkauf ohne Mieter etc. gelesen. Dann hat mein Vater noch beim Makler angerufen der guten Kontakt entweder zu den Eigentümern oder der Verwaltung hat und Insiderwissen hat und ihn gefragt was das zu bedeuten hat und dass ich Panik habe evtl. gekündigt zu werden. Er sagte es geht nicht um einen Verkauf, Eigenbedarf usw. Es soll nur die gerechte Aufteilung des Erbes geregelt werden. Das hat mich kurz beruhigt aber dann habe ich mal gegoogelt und bin auf das Wort Verwertungskündigung gestossen-das bedeutet das Vermieter Mietern kündigen dürfen wenn das Objekt verkauft werden soll und ohne Mieter mehr einbringt oder so ähnlich oder schon älter und sanierungsbedürftig ist....also 2012 wurden noch die Balkone saniert und in den Wohnungen ist es auch nicht altmodisch..vor einigen Jahren wurden auch die Bäder und Böden mit neuen Fliesen saniert. Aber alt ist das Haus leider schon- Ende 60er Jahre und die Fassade hat auch einige Mängel aber eine gute Lage. Jetzt hab ich solche Panik weil diese Verwertungskündigung oft bei Erbengemeinschaften vorkommt. Es wurde noch von keinem was erwähnt aber mir ist irgendwie seit gestern schlecht Mache ich mir nur unnötig Katastrophengedanken und kann den Worten des Maklers vertrauen? Was meint Ihr? Danke im Voraus
Hab mal wieder eine schlaflose Nacht wegen Grübelei und Sorgen aus aktuellem Anlass. Eigentlich bin ich hier hauptsächlich im Forum wegen meiner Angst und Somatisierungsstörung die unter anderem wohl auch durch grosse familiäre Probleme ( emotionale Abhängigkeit, starke Verlustängste) entstanden ist. Daher bin ich leider auch sehr spät von zu Hause ausgezogen und es hat sehr lange gedauert bis ich mich in meiner jetzigen eigenen Wohnung eingelebt habe und wieder ein zu Hause-Gefühl und Sicherheit empfunden habe. Aber inzwischen liebe ich diese Wohnung und fühle mich pudelwohl Ich wohne in einer Mietwohnung welche von einer Erbengemeinschaft vermietet wird. Diese Erbengemeinschaft bestand aus drei Teilen-Personen (eventuell besteht ein Teil auch aus mehreren Personen das weiss ich nicht genau) Und jetzt ist einer von Ihnen kürzlich verstorben. Gestern bekam ich einen Anruf der Hausverwaltung (war aber nicht da, also riefen sie meinen Vater an) für einen Termin für eine Wohnungsbesichtigung Aber an diesem Termin kann ich nicht, da meinten diese ist nicht so schlimm es müssen auch nicht alle Wohnungen angeguckt werden nur eine oder zwei-für eine Hausbewertung....Da sagte mein Vater sofort was das heissen soll denn Hausbewertung ist doch meistens für einen Verkauf...da sagte die Hausverwaltung davon wüsste sie nichts es ginge nur um die Aufteilung des Erbes...Ich bin irgendwie trotzdem sofort in Panik verfallen man hat doch schon soviel von Eigenbedarf, Verkauf, besserer Verkauf ohne Mieter etc. gelesen. Dann hat mein Vater noch beim Makler angerufen der guten Kontakt entweder zu den Eigentümern oder der Verwaltung hat und Insiderwissen hat und ihn gefragt was das zu bedeuten hat und dass ich Panik habe evtl. gekündigt zu werden. Er sagte es geht nicht um einen Verkauf, Eigenbedarf usw. Es soll nur die gerechte Aufteilung des Erbes geregelt werden. Das hat mich kurz beruhigt aber dann habe ich mal gegoogelt und bin auf das Wort Verwertungskündigung gestossen-das bedeutet das Vermieter Mietern kündigen dürfen wenn das Objekt verkauft werden soll und ohne Mieter mehr einbringt oder so ähnlich oder schon älter und sanierungsbedürftig ist....also 2012 wurden noch die Balkone saniert und in den Wohnungen ist es auch nicht altmodisch..vor einigen Jahren wurden auch die Bäder und Böden mit neuen Fliesen saniert. Aber alt ist das Haus leider schon- Ende 60er Jahre und die Fassade hat auch einige Mängel aber eine gute Lage. Jetzt hab ich solche Panik weil diese Verwertungskündigung oft bei Erbengemeinschaften vorkommt. Es wurde noch von keinem was erwähnt aber mir ist irgendwie seit gestern schlecht Mache ich mir nur unnötig Katastrophengedanken und kann den Worten des Maklers vertrauen? Was meint Ihr? Danke im Voraus
13.01.2016 04:20 • • 15.01.2016 #1