Das stimmt, hat aber nichts mit Bußgeld oder dergleichen zu tun.
Wenn du nicht zahlst, haben sie keine Handhabe. Dann müssen sie klagen.
Soweit ich mich erinnere lauten die Schilder auch sinngemäß, dass jeder Ladendieb angezeigt und mit einer Strafe von X EUR belegt wird.
Dass Rewe keine Strafen oder Bußgelder verhängen kann, führte ich ja schon aus.
Weiterhin muß die Eigenschaft des Diebstahls vorhanden sein. Diebstahl setzt immer den Vorsatz und die Aneignungsabsicht voraus. Die genaue juristische Definition kann jeder nachlesen, der mag.
Nur soviel: Über schuldig oder nicht shculdig entscheidet nicht Rewe und auch nicht die Polizei, das entscheidet ein Gericht.
Solange also kein Gericht den Diebstahl festgestellt hat, gibt es auch keinen Dieb.
Die Beweislast liegt beim Ankläger, also Rewe.
Aber nur weil es für Rewe Ladendiebstahl ist, ist es das rechtlich noch lange nicht.
Ich möchte nicht wissen, wie viele Waren jeden Tag in Deutschland durch diese Selbstscankassen nicht bezahlt werden, ohne dass eine Absicht dahintersteckt. Aber es muß sich trotzdem lohnen für die Geschäfte, sonst würden sie es nicht machen.
30.12.2024 17:54 •
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