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Ich komme mir in letzter Zeit blöd und irgendwie auch päd. vor, weil ich in meine 15 jährige Stiefschwester verliebt bin und ich schon 20 Jahre alt bin. Wir wohnen seit ca. 1,5 Jahren in der selben Wohnung gemeinsam mit ihrer Mutter und meinem Vater. Wir unterhalten uns jeden Tag immer nur kurz und oberflächlich über Musik, Filme usw. und ich weiß nicht wie sie über mich denkt. An manchen Tagen wirkt sie eher abweisend und an anderen Tagen sehr Gesprächsfreudig mit mir. Vor ein paar Tagen habe ich gefragt ob sie einen Freund hat und sie verneinte mit der Begründung das sie bzw. die Jungs aus der Klasse zu jung sind. Und wir haben auch noch nie was zusammen unternommen, weil immer was dazwischen kam. Sollte ich es mal ändern oder soll ich das lieber ganz sein lassen?

02.06.2013 02:33 • 04.06.2013 #1


36 Antworten ↓


Welches Verwandheitsgrad habt ihr zueinander?
Das kommt ganz drauf an?
Hat diese Stiefschwester einen anderen Vater und eine andere Mutter als du?
Hat deine Mutter einen neuen Partner und der neue dann das Mädchen(als seine Tochter) mit in die neue beziehung, ehe mitgebracht?

A


Verliebt in meine 5 Jahre jüngere Stiefschwester - Was tun?

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Zitat von Dubist:
Welches Verwandheitsgrad habt ihr zueinander?
Das kommt ganz drauf an?
Hat diese Stiefschwester einen anderen Vater und eine andere Mutter als du?
Hat deine Mutter einen neuen Partner und der neue dann das Mädchen(als seine Tochter) mit in die neue beziehung, ehe mitgebracht?
Dubi, Stiefgeschwister sind überhaupt nicht miteinander verwandt.

http://www.talkteria.de/forum/topic-92132.html
http://www.cosmiq.de/qa/show/88186/duer ... -bekommen/

Da deine Stiefschwester noch unter 16 ist, würde ich mich da aber unbedingt zurückhalten. Im übelsten Fall könnte sie behaupten, du hättest Sex mit ihr gehabt, selbst wenn es nicht stimmen sollte, und dann könntest du in große, nachhaltige Schwierigkeiten kommen, wenn du nicht das Gegenteil beweisen könntest (was sicher sehr schwer wäre).

Und wenn die Beziehung dann mal doch zu Ende geht (auch wenn das Mädchen dann schon 16 ist), dann wäre es sicher sehr unangenehm, wenn ihr dann weiter in einem Haushalt zusammenwohnen würdet.

Wie wäre es, wenn du jetzt schon ausziehen würdest?

Grundsätzlich ist es nicht strafbar, da sie das 14. Lebensjahr bereits vollendet hat.


Er will sie doch erstmal kennenlernen und etwas mit ihr unternehmen....

Und ihr redet hier direkt über Sex.....zhzhz

Pepper, Du weißt doch........Männer können nicht anders.

Werner ....Gast B ist ,glaube ich ,weiblich....

Zitat von Peppermint:
Er will sie doch erstmal kennenlernen und etwas mit ihr unternehmen....

Und ihr redet hier direkt über Sex.....zhzhz
[/quote=CM.Punk.1992]
Zitat:
Wir wohnen seit ca. 1,5 Jahren in der selben Wohnung gemeinsam
Erstmal kennenlernen

Aber, @ CM.Punk.1992 , päd. bist du deswegen allerhöchstwahrscheinlich nicht. Mit 15 sind viele Mädchen schon sehr weiblich. Schließlich wurden früher bei uns und werden im Ausland immer noch Mädchen mit 15 Jahren Ehefrau und Mutter.

Aber Juris ist männlich, immerhin 50 % Trefferquote...

Werner... stimmt....

Gast b ja aber er schreibt ja die kommunizieren nur oberflächlich...da denke ich mir so....bestimmt leben sie nur neben einander her und nicht miteinander ...

Zitat von Peppermint:
Werner... stimmt....

Gast b ja aber er schreibt ja die kommunizieren nur oberflächlich...da denke ich mir so....bestimmt leben sie nur neben einander her und nicht miteinander ...

Willst du, dass er tiefgründige Gespräche mit der 15-Jährigen führt? Und was, wenn sie sich tatsächlich in ihn verliebt? Oder gar nicht sooo nett ist und das irgendwie ausnutzen würde, eben z.B., um ihn zu verleumden?

Ich an seiner Stelle würde zusehen, dass ich schnellstmöglich räumlichen Abstand zu dem Mädchen bekomme.
Wenn es wirklich Liebe sein sollte, dann sollte das 1 Jahr Wartezeit möglich sein.

Das eine normale Freundschaft nicht strafbar ist, versteht sich doch von selbst. Daher bin ich gleich auf das kritische eingegangen - ohne blöden Hintergedanken

Zitat von Juris:
Das eine normale Freundschaft nicht strafbar ist, versteht sich doch von selbst. Daher bin ich gleich auf das kritische eingegangen - ohne blöden Hintergedanken

Genau so sehe ich das auch.

Am übelsten würde es augehen, wenn jemand noch auf den Gedanken käme, es juristisch so auszulegen, dass die um 5 Jahre jüngere Stiefschwester einer Schutzbefohlenen gleichzustellen sei. Dann gute Nacht.

Aber warum unterstellt ihr dem Mädchen denn so fiese Absichten. Kann so kommen, ja..........muss aber doch nicht !

Verstehe ich auch nicht....

Ich hab euch alle lieb
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Also ich bin mit 15 praktisch nicht mehr gewachsen (zumindest körperlich )

Könnte mir aber vorstellen, dass es eine 15-Jährige komisch fände, mit ihrem 5 jahre älteren Stiefbruder etwas anzufangen...
Also ich wär da vorsichtig - solange ihr noch zusammenwohnt, könnt ihr einander ja schlecht ausweichen.
(je nachdem - es könnte ja auch ohne juristische Probleme zu unangenehmen Situationen kommen)

Kann mir aber auch schlecht vorstellen, dass sie nen guten Grund hätte, dir etwas zu unterstellen - in der jetzigen Situation jedenfalls nicht.

Himmel, mit 15 ist sie doch kein Kind mehr............

Zitat von wernereiskalt:
Aber warum unterstellt ihr dem Mädchen denn so fiese Absichten. Kann so kommen, ja..........muss aber doch nicht !
Eben. Muss nicht, aber könnte. Warum sollte er sich auf dieses Glatteis begeben?

Wenn er sie wirklich liebt, dann sollte er auch noch das knappe Jahr warten können.

A


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