Es ist alles rechtens, was die Krankenkasse von dir ausgefüllt und unterschrieben haben will. Der MDK wird von Krankenkassen beauftragt, nach einigen Monaten der Krankschreibung zu überprüfen, ob die Krankschreibung auch rechtens ist, dafür muss er Einsicht in die Krankenakten, die der Krankekasse vorliegen, haben. Ich meine, man kann das natürlich verweigern, aber dann gibt es wahrscheinlich kein Krankengeld
Wie Luna schon schrieb, muss eine psychosomatische Reha bei der Rentenversicherung beantragt werden. Meist wird sie zunächst abgelehnt, v.a. wenn man nicht schon in ambulanter Psychotherapie war (so wie bei mir). Da muss man Widerspruch einlegen, wird daraufhin zu einem Gutachter zur Untersuchung geschickt und dessen Bericht entscheidet darüber, ob die Reha genehmigt wird oder nicht. Man kann im Rahmen des Antrags eine Wunschklinik angeben. Ich habe das gemacht und konnte auch dahin. Ich habe bewusst eine Klinik in meiner Nähe (15km) gewählt, weil ich an den Wochenenden wegen meiner Mutter nachhause wollte und auch schnell zur Stelle sein wollte, falls ihr etwas passieren sollte (sie war damals 73). Es war sonst niemand da, der sich um sie hätte kümmern können. Meine Reha war von vornherein auf 6 Wochen ausgelegt und ich bekam noch 2 Wochen Verlängerung. Wenn du einen Antrag stellst, musst du dich auf einige Monate Wartezeit einstellen.
Für eine ambulante Psychotherapie übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Du musst erst einmal eine Reihe von Psychotherapeuten (mit Kassenzulassung!) anrufen und dich auf die Warteliste setzen lassen. Es kann hier auch Monate dauern, bis man einen Platz bekommt. Wenn es soweit ist, geht man zum Hazsarzt und lässt sich eine Überweisung ausstellen. Man hat 5 Probesitzungen, um festzustellen, ob man mit dem Therapeuten klarkommt, und wenn ja, wird dann erst die Therapie vom Therapeuten bei der Krankenkasse beantragt. Wenn man das nicht möchte, kann man bei einem anderen Therapeuten Probesitzungen machen (wie oft man das wiederholen darf, weiß ich nicht).
02.06.2015 15:50 •
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