Hallo!
Habt ihr schon mal eine zusätzliche Vereinbarung mit eurem Arbeitgeber zwecks einer Weiterbildung / einem Seminar gemacht?
Ich würde von meinem AG ein 2 Tagesseminar von der Haufe Akademie (professionelles Office Management) bezahlt bekommen. Seminarkosten: 1.150,00€ netto.
Ich soll dafür eine Vereinbarung für 2 Jahre mit Rückzahlungsklauseln unterschreiben (im ersten Jahr 60%, im 2. Jahr 30% - es fehlen 10%; die Daten hatte mein Chef mir erst mündlich genannt).
Laut meinem Chef sei das außergewöhnlich, dass ein AG ein Seminar, sowie mich in der Zeit, in der ich dort vor Ort bin bezahlt, und auch noch einen Zuschuss zu den Fahrtkosten gibt.
Laut Arbeitsrecht passt das Verhältnis meiner Meinung nach nicht. Im Internet steht als Anhaltspunkt:
Seminardauer bis zu 1 Monat = Bindungsdauer bis zu 6 Monaten
Bei sehr hohem Nutzen für den AN und einer besonders kostenintensiven Weiterbildung ist bei einer Lehrgangsdauer von bis zu 2 Monaten eine längere Bindung als 1 Jahr möglich.
Hattet ihr auch schon mal so einen Fall? Wäre das in meinem Fall angemessen? Da gehen die Meinungen vielleicht etwas auseinander.
Es wäre toll, wenn ihr schildert wie euer AG das handhabt bzw. falls ihr selber auch schon mal so etwas unterschrieben habt, wie die Rahmenbedingungen waren.
Gruß, Pia
Habt ihr schon mal eine zusätzliche Vereinbarung mit eurem Arbeitgeber zwecks einer Weiterbildung / einem Seminar gemacht?
Ich würde von meinem AG ein 2 Tagesseminar von der Haufe Akademie (professionelles Office Management) bezahlt bekommen. Seminarkosten: 1.150,00€ netto.
Ich soll dafür eine Vereinbarung für 2 Jahre mit Rückzahlungsklauseln unterschreiben (im ersten Jahr 60%, im 2. Jahr 30% - es fehlen 10%; die Daten hatte mein Chef mir erst mündlich genannt).
Laut meinem Chef sei das außergewöhnlich, dass ein AG ein Seminar, sowie mich in der Zeit, in der ich dort vor Ort bin bezahlt, und auch noch einen Zuschuss zu den Fahrtkosten gibt.
Laut Arbeitsrecht passt das Verhältnis meiner Meinung nach nicht. Im Internet steht als Anhaltspunkt:
Seminardauer bis zu 1 Monat = Bindungsdauer bis zu 6 Monaten
Bei sehr hohem Nutzen für den AN und einer besonders kostenintensiven Weiterbildung ist bei einer Lehrgangsdauer von bis zu 2 Monaten eine längere Bindung als 1 Jahr möglich.
Hattet ihr auch schon mal so einen Fall? Wäre das in meinem Fall angemessen? Da gehen die Meinungen vielleicht etwas auseinander.
Es wäre toll, wenn ihr schildert wie euer AG das handhabt bzw. falls ihr selber auch schon mal so etwas unterschrieben habt, wie die Rahmenbedingungen waren.
Gruß, Pia
18.03.2013 16:14 • • 18.03.2013 #1
3 Antworten ↓