Mein Beileid.
Es ist schade, dass das so schwierig bei euch war und ist.
Ich habe öfters mit Beerdigungen und so verfahrenen Situationen zu tun, vielleicht kann ich dir mit Infos ein wenig weiterhelfen, allerdings fürchte ich, dass du nicht allzu viel machen kannst, als an den guten Willen deiner anderen Schwester zu plädieren, denn auch die Zeitspanne, in der du noch etwas machen könntest ist nicht sehr groß.
Du solltest klären, ob deine verstorbene Schwester hinterlassen hat, wer sich um ihre Beerdigung kümmern soll oder wie die Beerdigung gestaltet sein soll und wer ihren Nachlass verwalten soll.
Hat sie deine andere Schwester genannt, dann ist das möglicherweise alles rechtens.
Wurde deine Schwester mit der Abwicklung des Nachlasses von einer Behörde beauftragt, weil man dich evtl. nicht so schnell ausfindig gemacht hat, dann ist das auch rechtens. Man hat da ja auch nicht ewig Zeit, die Bestattung muss geregelt sein und man sollte auch andere Kosten in Grenzen halten, wie z.B. Miete für die nun unbewohnte Wohnung, gerade dann wenn nicht genug Erbmasse zur Abdeckung der Kosten da ist und die Lagerung der sterblichen Überreste kostet ja auch. Für letzteres müsstet ihr Geschwister gegebenenfalls gerade stehen, selbst wenn ihr das Erbe ausschlagt. (Keine Angst, die Hürden sind da relativ hoch).
Ist deine andere Schwester der offizielle Erbe und hat das Erbe angetreten, dann ist die Regelung des Nachlasses ihr Recht und sogar ihre Pflicht. Es ist halt so, wer erbt, der zahlt und wer zahlt, der bestimmt.
Sollte deine andere Schwester nicht der Erbe sein und auch nicht beauftragt sein, dann kannst du versuchen ein Mitspracherecht für dich zu beanspruchen. Dazu wende dich am besten heute noch an einen Anwalt, sofern es nicht möglich sein sollte dich mit deiner noch lebenden Schwester wieder zu versöhnen. (Das könnte ja auch ein Anlass sein, wieder etwas näher zusammenzurücken.) Allerdings solltest du dabei berücksichtigen, wer bestellt, der zahlt.
Den Diebstahlvorwurf würde ich an deiner Stelle nicht erheben. Das kann für dich nach hinten losgehen, sowas wird gerne auch als Verleumdung angesehen. Es muss ja jemand deiner Schwester Zugang verschafft haben und so einfach ausräumen kann man eine Wohnung ja auch nicht. Außerdem solltest du auch an die Arbeit und die Kosten denken, die du so gegebenenfalls gespart hast.
Und bist du dir sicher, dass deine verstorbene Schwester nicht sogar bestimmt hat, dass sie eine anonyme Bestattung möchte, gerade wenn sie nicht damit rechnen konnte, dass ihr euch dafür interessiert? Für was braucht man eine feierliche Beisetzung und ein Reihengrab, wenn's eh keiner besucht?
Ich würde vielleicht doch noch mal Kontakt mit der anderen Schwester aufnehmen. Wenn deine verstorbene Schwester in der Kirche war, könnte auch der Pfarrer ihrer Gemeinde vermitteln. Sonst solltest du halt einen Anwalt kontakten. Aber schön ist das alles nicht.
Um zu einem persönlichen Abschluss zu kommen und ein Gedenken zu haben, bliebe dir dann letzendlich nur über deine eigene Gedenkfeier für sie zu organisieren, ohne ihre Asche. Davon hält dich keiner ab.
Wünsche dir viel Kraft!
08.07.2014 23:26 •
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