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hallo,
ich googel mir seit gestern die finger wund.
ich weiss nicht wirklich ob mir dieses forum helfen kann aber ich versuche es einfach mal.
ich bin seit januar 2011 arbeitslos, kunde beim jobcenter.
seit januar 2013 bin ich krank geschrieben da es mir körperlich nicht gut geht.
bin schon über 30jahre krank, hab einen gdb von 60% und momentan geht bei mir gar nichts,
deswegen auch die lange zeit der krankmeldung.
vom jobcenter bekam ich eine einladung auf dessen rückseite stand dass wenn ich arbeitsunfähig bin ich diese einladung nicht wahr nehmen muß. die AU liegt dem JC aber schon lange vor.
ich nahm den termin also nicht wahr.
jetzt bekam ich ein einschreiben in dem stand dass meine lestungen gekürtzt werden sollen weil ich diesen termin nicht wahr genommen hatte.
grund = eine AU sei kein grund einen termin nicht wahr zu nehmen!
was ist denn jetzt richtig ?
kann ich mich dagegen wehren ?

28.07.2013 17:27 • 30.07.2013 #1


16 Antworten ↓


Ruf deinen Sachbearbeiter an und versuche das erst mal telefonisch zu klären. Die Sachbearbeiter haben auch nicht immer den Überblick.

A


Termin beim JC wegen AU nicht wahrgenommen = Sanktion ?

x 3


Ich habe dem AA eine AU geschickt und danach kam keine Sanktion. Du hast hoffentlich schriftlich Widerspruch innerhalb der Frist eingelegt? Wenn nicht: Nachholen. Mit Einschreiben/Rückschein.

danke.
ich sitz grad an dem einspruchschreiben,
werde auch nochmal eine kopie von der AU beifügen.
geht morgen als einschreiben in die post.

telefonisch was erreichen ist schlecht,
ich wohne in einer großstadt mit 12o.ooo arbeitslosen.
die ämter sind völlig überladen,
und einen direkten sachbearbeiter (quasi ansprechpartner) habe ich nicht.

Bloß nicht telefonisch. Dann ist es hinterher keiner gewesen. Mit Rückschein nicht vergessen. Und setz eine Frist zur Nachzahlung der Summe, die sie dir gekürzt haben und drohe mit Anwalt.

dir frist habe ich gesetzt zum 14.8., die erstmalige kürzung tritt mit der auszahlung zum 1.8. in kraft.

ich bin seit knapp 7 monaten jetzt krank geschrieben, und den gdb von 60% bekommt man ja auch nicht für nichts. denke dass sind auch zeichen dafür dass meine AU berechtigt ist. wenn ich immer dann, wenn eine einladung vom JC kommt, eine AU hätte für 2-3 tage dann könnt ich verstehen dass die die AU nicht anerkennen.

obwohl ich heute mehrfach gelesen hab dass das bundesverfassungsgericht entschieden hat dass eine gültige AU kein grund ist einen termin beim JC nicht wahrzunehmen.

telefonisch find ich auch nicht sicher. wenn die mir da was zusagen habe ich keinerlei beweise dafür.

Aber Widerspruch musst du einlegen. Sonst ist alles zu spät. Das ist wirklich eine Frechheit. Wenn ich sowas lese, werd ich schon wieder richtig wütend.

Ob sie deine AU annerkennen ist wohl je nach Bundesland verschieden.

Also Widerspruch u.s.w. worde ja schon gesagt.

Stand den drin, warum sie dich dort sehen wollten? Meist geben die

doch einen Grund an ?

ja, druck das schreiben (widespruch) grade aus. geht morgen als einschreiben in die post, leg auch nochmal eine kopie der AU bei. hoffe ja damit durch zu kommen und dass das alles nur ein versehen war.
sind auch schon öfter mal unterlagen beim JC verschwunden von mir. meist hat ein sachbearbeiter die falsch weg gepackt oder das bermudadreieck liegt neuerdings direkt unter dem JC.
sollte auch mal eine sanktion bekommen weil ich angeblich einen termin beim amtsarzt nicht wahr genommen habe. ich war aber da! der amtsarzt konnte sich erinnern an mich. nur der zuständige sachbeaiter hatte den bericht vom amtsarzt in eine völlig falsche akte geheftet.

auf der rückseite der einladung stand dass wenn ich arbeitsunfähig erkrankt bin dieses als grund angeben kann diesen termin nicht wahr zu nehmen!

ein einladungsgrund direkt stand nicht in dem schreiben, nur der übliche satz wir möchten mit ihnen über ihre bewerbersituation bzw ihrer vermittlungsangelegenheit sprechen. das steht in jeder einladung.

Ja das kenne ich. Ich sehe gute Aussichten für dich, dass du mit deinem Widerspruch durch kommst.
Bekommst du sehr wenig an Leistungen? Ist das ALG I oder ALG II? Wenn es sehr wenig ist, kannst du natürlich anderweitig Anträge stellen. Lebensmittelmarken oder so. Da würde ich mich mal erkundigen jetzt. Wenn dir die eine Stelle was nicht gibt, würde ich halt bei der anderen was anderes beantragen. Es gibt da auch spezielle Foren für. Da muss man sich nur etwas einlesen. Als ich 2003 arbeitlos war, kamen die mir auch paar Mal krumm. Ich hatte aber mit allen Widersprüchen Erfolg und sie mussten immer nachzahlen. Es hätte ihnen klar sein müssen, da ich Rechtsanwaltsfachangestellte war.

Na also, da du ja krank geschrieben bist was wollen die dann über deine Bewerbersituation und

Vermittlungsangelegenheiten reden ?

Geht ja wohl gerade nicht , weil krank .

Würde ich in den Widerspruch mit rein schreiben.

Hier kannst du dich auch informieren :

http://www.elo-forum.org

ich beziehe ALG2, hoffe aber dass ich nichts anderes beantragen muss und durch komme mit dem widerspruch. sehe nämlich keinen grund warum die AU jetzt keine bedeutung mehr haben soll.

eine schnelle genesung ist momentan nicht abzusehen, ganz im gegenteil. gesund werde ich in diesem leben nicht mehr. schwankt immer. und momentan so sehr dass gar nichts geht, deswegen die AU.

vermittlungssituation / bewerbungsangelegenheiten sind daher momentan auch nicht aktuell. kein arbeitgeber würd mich nehmen wenn er hört dass ich aktuell noch eine AU hab.

Dann solltest du evtl. in Erwägung ziehen eine befristete Rente zu beantragen. Erkundige dich da mal. Kann ja sein, dass du bei so einer EU-Rente in deinem Fall mehr bekommst. Dann wiederum könntest du ja Zuschläge beantragen sowie Wohngeld. Vorteil wäre, dass du dich nicht mehr beim Amt melden musst.

Bei Problemen mit dem Jobcenter lege ich dir dringend dieses Forum ans herz:
http://www.chefduzen.de/index.php?board=90.0

Dort sind viele Leute, die sich sehr gut mit den rechtlichen Sachen auskennen und gut Tips gegen können

ich sage danke an alle die, die mir hier helfen wollten. der widerspruch ist seit gestern in der post. jetzt kann ich nur hoffen dass ich damit was erreiche. ansonsten bleibt mir nur der gang vor das sozialgericht.

A


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