Panik.vor.Ämter.
ich googel mir seit gestern die finger wund.
ich weiss nicht wirklich ob mir dieses forum helfen kann aber ich versuche es einfach mal.
ich bin seit januar 2011 arbeitslos, kunde beim jobcenter.
seit januar 2013 bin ich krank geschrieben da es mir körperlich nicht gut geht.
bin schon über 30jahre krank, hab einen gdb von 60% und momentan geht bei mir gar nichts,
deswegen auch die lange zeit der krankmeldung.
vom jobcenter bekam ich eine einladung auf dessen rückseite stand dass wenn ich arbeitsunfähig bin ich diese einladung nicht wahr nehmen muß. die AU liegt dem JC aber schon lange vor.
ich nahm den termin also nicht wahr.
jetzt bekam ich ein einschreiben in dem stand dass meine lestungen gekürtzt werden sollen weil ich diesen termin nicht wahr genommen hatte.
grund = eine AU sei kein grund einen termin nicht wahr zu nehmen!
was ist denn jetzt richtig ?
kann ich mich dagegen wehren ?
28.07.2013 17:27 • • 30.07.2013 #1