Wieso wird Dein AG davon erfahren? - Ich gehe daher davon aus, dass es sich wohl um eine Straftat im Straßenverkehr gehandelt haben muss.
Wirst Du anwaltlich vertreten?
Je nach dem, um welche Straftat es sich GENAU handelt, besteht ja immer noch die Möglichkeit, den Führerscheinentzug abzuwenden. Und natürlich wird es auch darauf ankommen, ob Du in der Vergangenheit bereits auffällig geworden bist.
Und war es Fahrlässigkeit oder eine Vorsatztat ... - sorry, falls Du das schon irgendwo geschrieben haben solltest -.
Es wird Dich jetzt wahrscheinlich auch nicht trösten aber gegen ein solches Urteil kann man ja dann immer noch Rechtsmittel einlegen. Für mich klingt das alles so, als ob bereits eine Verhandlung stattgefunden hat, sodass nur zu hoffen bleibt, dass Du einen Verteidiger hast und der wird Dir dann schon sagen, was Dich dafür erwarten kann bzw. welche Möglichkeiten der Strafmilderung Du hast.
Die Ungewissheit ist sicher schlimm für Dich aber vielleicht kannst Du diese Zeit dafür nutzen, um ernsthaft über Dein Verhalten nachzudenken.
13.12.2023 15:46 •
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