Hallo @Cry-of-Fear
Ich habe nicht alles gelesen nur überflogen.
Du musst ganz sicher zur Polizei gehen! Die werden das rapportieren und mit dem Mann ein sogenanntes Fördergespräch führen. Sollte es dann nicht aufhören, wird ihm ein Kontaktverbot auferlegt. Das kann für eine kurze Zeit die Polizei selbst aussprechen um Zeit zu gewinnen, damit das Zwangsmassnahmengericht dieses Kontaktverbot für eine längere erlässt (in der Regel 90 Tage)
Auch wenn du es nicht dramatisieren willst, kann ich dir nur raten, es zu melden! Denn, sollte etwas passieren, wird die erste Frage sein, warum du es nie gemeldet hast. Wir können alle nur an Menschen heranschauen aber nicht in den Menschen hinein!
Auch ein scheinbar harmloser, nicht gewalttätig erscheinender Mensch kann gefährlich sein. Wenn jemand eine Obsession gegenüber einer anderen Person entwickelt ist das an und für sich schon gefährlich.
Glaube mir, ich spreche da aus Erfahrung, beruflich sowie auch leider privat.
Lg
Romana
Ich habe nicht alles gelesen nur überflogen.
Du musst ganz sicher zur Polizei gehen! Die werden das rapportieren und mit dem Mann ein sogenanntes Fördergespräch führen. Sollte es dann nicht aufhören, wird ihm ein Kontaktverbot auferlegt. Das kann für eine kurze Zeit die Polizei selbst aussprechen um Zeit zu gewinnen, damit das Zwangsmassnahmengericht dieses Kontaktverbot für eine längere erlässt (in der Regel 90 Tage)
Auch wenn du es nicht dramatisieren willst, kann ich dir nur raten, es zu melden! Denn, sollte etwas passieren, wird die erste Frage sein, warum du es nie gemeldet hast. Wir können alle nur an Menschen heranschauen aber nicht in den Menschen hinein!
Auch ein scheinbar harmloser, nicht gewalttätig erscheinender Mensch kann gefährlich sein. Wenn jemand eine Obsession gegenüber einer anderen Person entwickelt ist das an und für sich schon gefährlich.
Glaube mir, ich spreche da aus Erfahrung, beruflich sowie auch leider privat.
Lg
Romana
03.09.2023 11:34 • x 2 #81