Zitat von Luna70:Zitat von Blackstar:All diese Menschen gleich zu behandeln wie jemand der hier geboren ist und schon lange lebt, ist irrational.
Damit widersprichst du unserem Grundgesetz.
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
https://www.bundestag.de/bundestag/aufg ... _01/245122
Ein Asylbewerber, wenn er denn überhaupt Asyl in D beantragt hat, hat zwar die Pflicht, das Grundgesetz zu achten und wird für die Dauer seines Aufenthaltes in D auch allgemein nach dem Grundgesetz behandelt, es gilt für einen Asylbewerber sowie andere Ausländer generell nur eingeschränkt, da sich staatsbürgerliche Rechte anderer in D befindlicher Personen auch nach inernationalem Recht sowie anderem Staatenrecht ergeben können. Das Grundgesetz ist ein kompliziertes Rechtsmodell und soll eigentlich einer Verfassung gleichgestellt sein. Eine Verfassung gilt uneingeschränkt für die Staatsbürger eines Landes. Darüber hinaus, wie @Daishō schon bemerkte, gibt es Straftaten, die nur von einem Ausländer begangen werden können und da hat leider jeder, der beispielsweise ohne Paß und Visum aus einem Nicht-EU-Land deutschen Boden betretender Ausländer schon mindestens eine Straftat begangen-jeder! Kommen falscher Paß und falsche Urkunden dazu, was bei ca. 1/3tel festgestellt worden ist, sowie Nennung einer falschen Identität, was bei vielen weiteren Asylbewerbern erfolgte, einen Asylantrag nicht zu stellen und sich hier illegal aufzuhalten, dann setzt das bei vielen Deutschen eine Unrechtskette in Gang, die für deutsche Staatsbürger eben deshalb fast nicht auszuhalten ist.
Aber leg dir hübsch weiter alles zurecht, wie du es möchtest. Wenn dich o.g. Tatsachen nicht weiter beeindrucken, du immer gut und gerne GEZ und weitere Steuern zahlst, niemals ausversehen Schwarzfährst, immer das Wechselgeld nachzählst, damit du nicht zuviel zurückbekommst und dich nicht zu Unrecht bereicherst, beim Abbiegen niemals das Blinken vergißt und weitere staatsbürgerlichen Pflichten einhältst, dann ist doch alles in Butter.
Danke, daß wir zum Thema zurück kehren.
POL-KR: Übergriff auf der Kempener Straße
http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50667/3347974Zitat:Am Dienstagabend (7. Juni 2016) hat ein 23-jähriger männlicher Zuwanderer, der sich erst seit März 2016 im Bundesgebiet aufhält, eine 56-jährige Krefelderin auf der Kempener Straße sexuell belästigt. Gegen 18 Uhr war die Krefelderin zu Fuß mit ihrem erwachsenen Sohn in Hüls unterwegs. Der 23-Jährige kam ihr entgegen und fasste ihr im Vorbeigehen an die Brust und in den Schritt. Der Sohn des Opfers folgte dem Tatverdächtigen bis zum Eintreffen der Polizei.
Tja, was soll man zu sowas perversem sagen.
08.06.2016 14:27 •
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