Blackstar
Zitat von Emelieerdbeer:Zitat von Blackstar:
Natürlich. Er ist deutsch und nicht in einem fremden Land um Asyl zu beantragen. Oder siehst Du das anders? Jedenfalls würde sich dieser Umstand auch in der Rechtssprechung auswirken.
Ernsthaft du bist also als Deutscher gleicher als andere?
Wo würdest du denn die Grenze ziehen für zweierlei Rechtsprechung? Muss der Asylbewerber härter bestraft werden als der Deutsche? Der Alter härter als der Junge? Ausländer härter als gebürtig Deutsche ? Welche Ausländer gehören anders bestraft als der Rest? Männer härter als Frauen? Der Dönermann wird nicht so hart bestraft wie der Flüchtling? Der Rechte weniger als der Linke?
Wo ist für dich der Maßstab um zweierlei Recht geltend zu machen!
Nein, als Deutscher ist man nicht gleicher als andere, aber im Gegensatz zu einer anderen Nationalität eben deutsch. Unsere Rechtsprechung ist differenziert genug, um Deutsche und Menschen anderer Staatsangehörigkeit dem deutschen Recht nach einzuordnen. Wie wer auch immer Du alles aufzählst beurteilt wird, entscheidet der Richter. Für mich ist nur das deutsche Recht relevant, weil ich hier lebe. Hier soll nicht zweierlei Recht geltend gemacht werden, sondern das Gesetz nach Recht und Ordnung so angewendet werden, dass das Strafmaß egal für wen, Gerechtigkeit abbildet. Wenn Du aber einen Asylbewerber, beispielsweise ohne Papiere und ohne Kontrolle nach D eingereist, genau gleich beurteilst wie einen hier geborenen Deutschen, sehe ich da eine große Unverhältnismäßigkeit.
08.06.2016 12:39 • x 1 #541