Zitat von Reenchen:Zitat:Allerdings ist sie auch nicht verboten. Sie steht 'nur' im häufig krassen Widerspruch zu einer westlichen Vorstellung von Recht und zur bestehenden Rechtsprechung.
@Daishō Die Scharia ist da verboten, wo sie an unser Grundgesetz stößt, etwa in Teilen, die menschenrechtswidrig sind und/oder Frauen diskriminieren. Letzteres allerdings wird hier mehr und mehr untergraben.
Ich denke mal, hier liegt der Unterschied zwischen uns Beiden nur im Sprachgebrauch: Für mich ist 'juristisch verboten' wenn es in irgend einem Gesetzbuch konkret steht. (Scharia ist Off Topic StGB §§ 100.001 bis 100.007 ...) Tatsächlich braucht sie aber nicht explizit verboten werden. (Wie du schon sagst: )Die 'Wünsche der Scharia' widersprechen in weiten Bereichen der deutschen Rechtsordnung, dem europäischen Rechtsverständnis und Auffassung von Menschenrechten. Sind indiskutabel.
Problematisch wird's, wenn die Scharia Eingang in die Rechtsordnung eines Landes gefunden hat. Wir müssen die Rechtsordnung anderer Länder akzeptieren, ob wir wollen oder nicht. Allerdings müssen wir hier keine Neuauflage dulden. Das Verlangen allein betrachte ich als arrogant, eines Gastes nicht würdig. Und wenn es ein Konvertit verlangt, kann er in meinen Augen gerne ein Land suchen, dass seine Vorstellungen lebt. Ob ihm das in der Realität so gefallen wird?
Allerdings ist hier auch der menschliche Faktor: Wenn jemand unter der Erziehung der Scharia aufgewachsen ist, wird er deren Richtigkeit in nur selteneren Fällen anzweifeln. Sie kommt ja von Gott, oder Allah! (Das Fax hat mir zwar noch keiner gezeigt....) Aber manche Traditionen - zu denen ich solches auch irgendwo zähle - sind schwer aus den Köpfen der Leute zu entfernen: z. B. wenn ein Franzose von Kindesbeinen an Rotwein zum Mittag bekam, es seinen Kindern ebenso kredenzte, wird ihm schwer klar zu machen sein, dass er dies nach deutschem Recht eher nicht tun sollte...
Das größte Problem sehe ich allerdings in den rechtsfreien Räumen in D.
07.06.2016 13:53 •
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