Zitat von Reenchen: Es ist aber das 21. Jh. und gerade die Scharia ist in nicht islamischen Staaten umstritten, bzw. verboten.
Die Scharia ist nicht nur in 'nicht islamischen Ländern' umstritten. Allerdings ist sie auch nicht verboten. Sie steht 'nur' im häufig krassen Widerspruch zu einer westlichen Vorstellung von Recht und zur bestehenden Rechtsprechung. Und sicher haben wir das 21. Jh. Aber das wird nicht überall gleichermaßen interpretiert. Genügend Gegenden haben Umstände, die hier zum Beginn unserer Zeitrechnung herrschten. Und bringe mal einem Menschen aus dem z. B. 1 Jahrtausend bei, dass plötzlich alles falsch ist, was er bisher gemacht hat. Nur weil er nach 'nebenan' zog.
Zitat von Reenchen: Zitat:Die islamische Ehe (arabisch نكاح , DMG nikāḥ) ist eine nach Maßgabe der Scharia geschlossene Ehe.
https://de.wikipedia.org/wiki/Islamische_Ehe Zitat von Reenchen:Eine islamische Ehe ist eine nach Scharia-Recht geschlossene Ehe. Das wäre insoweit kein Problem, wenn es Volljährigenehen sind. Sie können ja hier registriert werden, oder auch nicht. Das wäre ja noch egal.
Das habe ich mir nicht ausgedacht und deshalb so geschrieben. @Daishō Bigamie ist hier auch verboten und trotzdem wird hier von Familienzusammenführungen von 3 Ehefrauen und 20 Kindern in Europa berichtet.
Alle diese 'schwammigen' Gerichtsbeschlüsse, auch der um den es gerade geht, weichen schön unsere demokratische Gesellschaft auf. Wir haben die Scharia doch bereits hier - wozu diskutieren wir noch darüber, ob ein islamisches Land die Scharia hat. Sie haben sie und sie helfen uns die Scharia über, so ist es doch!
Ich bin genauso wenig zufrieden mit der schwammigen Situation. Und was dein Beispiel mit den 3 Ehefrauen betrifft; wenn ich das richtig verstanden habe, muss die Rechtsprechung in D die Ehefrauen und Kinder als Familie anerkennen, weil sie nach dem Recht des Heimatlandes geschlossen wurde. Allerdings wird hier nur die 1. Ehefrau als solche anerkannt und bekommt die rechtlichen Privilegien einer Solchen.
Auf der anderen Seite kommen wir nicht darum herum, die Rechtsprechung eines anderen Landes als gleichberechtigt neben der unseren zu akzeptieren, wenn wir wollen, das unsere auch anerkannt werden soll.
Das wir im Prinzip die Scharia schon hier haben, da gebe ich dir recht, wenn auch die Beispiele von Mehrfachehe und Kinderehe eher in anderen Rechts-Problembereichen anzusiedeln sind. Aber wir haben einige Bereiche in Deutschland, in denen das deutsche Rechtsverständnis 'nicht gilt'. So gibt es nach einem älteren Bericht (entw. Focus oder Stern) allein in Berlin mehr als 100 islamische Friedensrichter und 'Richter', die nach islamischen Recht agieren. Abseits der deutschen Rechtsprechung und oft sogar von dieser geduldet. Nach meinem Rechtsverständnis dürfen wir aber die Umsetzung desselben auf deutschen Boden nicht dulden. Mit einem Schlichter, der die Sprache der Leute spricht, wäre ich im Grunde noch einverstanden. Aber keinen, der auf eine hier völlig abwegigen Rechtsgrundlage Urteile spricht.
So übersetze ich für mich die Aussage 'Es besteht kein Handlungsbedarf' eher als 'wir haben kein Geld über, um Notwendiges zu tun'.
07.06.2016 11:39 •
#439