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@Luna70

Sofort losgewettert hat hier keiner. Die Artikel über Kretschmanns Besuch in Überschwemmungsgebieten in Baden Württemberg, waren schon mindestens einen halben Tag online!
Aber Hauptsache man kann schreiben, dass andere gewettert haben. Dazu finde ich dass der Ton hier im Vergleich zu den Focuskommentaren noch sehr gesittet sind.
Soviel Zeit die immer und alle zu lesen habe ich aber ehrlich gesagt gar nicht.

Zitat von Reenchen:
Nur damit du weißt, warum Sexualstraftaten als 'absolute Ausnahme' gelten. Es ist politisch scheinbar so gewollt. Deshalb muß ich damit aber nicht einverstanden sein, so wie du.


Wie kommst du darauf, dass ich damit einverstanden bin? Ich habe lediglich eine Stellungnahme der Polizeigewerkschaft gepostet, die zum Thema passt. Rainer Schwendt war ja vorher schon von einem anderen User erwähnt worden. Seinen Satz mit den Sexualstraftaten habe ich gar nicht kommentiert.

Dazu fehlt mir eigentlich auch die Sachkenntnis. Das scheint ja ein kompliziertes Thema zu sein. Offenbar gibt es eine Konvention des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) von 2011. Diese wurde von Deutschland bisher noch nicht ratifiziert. Momentan scheint der Stand zu sein, dass drei Gesetzentwürfe vorliegen, einer der Grünen, einer der Linken und einer der großen Koalition. Am 01.06.16 gab es eine Experten-Anhörung. Hier die Meldung dazu:

http://www.bundestag.de/dokumente/texta ... cht/423538

Das Thema ist ganz offensichtlich schon älter, es gibt eine Stellungnahme des deutschen Juristinnenbundes aus 2014 zu diesem Gesetz

https://www.frauen-gegen-gewalt.de/tl_f ... ention.pdf

Also war das schon lange vor der Flüchtlingskrise ein Thema. Warum Deutschland mit diesem Gesetz nicht in die Puschen kommt, kann ich auch nicht beantworten. Ich habe eher den Eindruck, als wäre nach den Sylvester-Vorfällen mal etwas Bewegung in die Sache gekommen nachdem sich Jahre nichts getan hat.

A


Sorgen & Ängste um die Sicherheit der Frauen

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Zitat von Luna70:
Zitat von Reenchen:
Nur damit du weißt, warum Sexualstraftaten als 'absolute Ausnahme' gelten. Es ist politisch scheinbar so gewollt. Deshalb muß ich damit aber nicht einverstanden sein, so wie du.


Wie kommst du darauf, dass ich damit einverstanden bin? Ich habe lediglich eine Stellungnahme der Polizeigewerkschaft gepostet, die zum Thema passt. Rainer Schwendt war ja vorher schon von einem anderen User erwähnt worden. Seinen Satz mit den Sexualstraftaten habe ich gar nicht kommentiert.

Weil du geschrieben hast Die Führung der Statistik stehe noch am Anfang, es zeichne sich aber bisher ab, dass es sehr viele Diebstähle geben würde, allerdings sieht es danach aus,dass Sexualstraftaten eher die absolute Ausnahme wären. Natürlich sind Sexualstraftaten die absolute Ausnahme, wenn Taharrush gamea in Deutschland keine Sexualstraftat ist, aber inzwischen Tausende solcher Belästigungen nur seit der Flüchtlingswelle 2015 stattgefunden haben.

Zitat:
Dazu fehlt mir eigentlich auch die Sachkenntnis. Das scheint ja ein kompliziertes Thema zu sein. Offenbar gibt es eine Konvention des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) von 2011. Diese wurde von Deutschland bisher noch nicht ratifiziert.

Deshalb schrieb ich, daß es wohl politisch gewollt ist. Wahrscheinlich um die Statistik niedrig zu halten, um den Rechtsruck nicht zu fördern.

Zitat:
Also war das schon lange vor der Flüchtlingskrise ein Thema. Warum Deutschland mit diesem Gesetz nicht in die Puschen kommt, kann ich auch nicht beantworten. Ich habe eher den Eindruck, als wäre nach den Sylvester-Vorfällen mal etwas Bewegung in die Sache gekommen nachdem sich Jahre nichts getan hat.
Ich habe eher den Eindruck, daß es nichts damit zu tun hat, ob und in welchem Ausmaß es ein Belästigungsproblem von Frauen gegeben hat oder gibt und ob Flüchtlinge das beeinflussen oder nicht. Herr Heiko Maas hat die Nichtratifizierung damit begründet, es gäbe keinen Handlungsbedarf. Also überdenke nochmal, ob das schon vor der Flüchtlingskrise ein Thema war. Ich denke eher nicht.

Quelle, Hr. Maas https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cber ... her_Gewalt

Wiener Wut-Lehrerin packt aus...

„Wo ist Muhamad?“, frage ich. „Sie hat nicht gekommt“

kein Wort Deutsch sprechen. „Wo gehst du?“

Aber dieser und andere Schüler wollten schon Mädchen aufs WC mitnehmen, um sie zu f

http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/ ... /238534411

@Luna70 sieh dir mal folgende Polizeimeldung an. Eine seriöse Pressemitteilung und laß das mal auf dich wirken:

POL-CLP: Vechta - Strafverfahren eingeleitet
Der 16-Jährige schwamm das Mädchen an und biss ihr leicht in den Arm und in die Hüfte. Die Bikinihose wurde dabei ebenfalls leicht nach unten gezogen.
http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70090/3346126
Zitat:
Die Polizei leitete ein Strafverfahren wegen Beleidigung auf sexueller Basis und Körperverletzung ein.


Häääääääh, wie bitte? Es mag sein, daß so außerhalb Europas mit minderjährigen Mädchen umgegangen wird. Andererseits sind Mädchen in dem Alter dort auch nicht allein im Schwimmbad. Das ist ein Problem.

Auch Bayern ist mit der Flüchtlingskinderwelle an den Schulen völlig überfordert. Viel zu wenige Lehrer ... in Österreich soll es in Wien ja sehr schwierig sein. Unser Schulsystem geht den Bach runter.

Zitat:
Lehrer schlagen Alarm - Befinden uns in Notsituation
An Bayerns Schulen lernen Zehntausende geflüchtete Kinder und Jugendliche. Doch dort gebe es auch ohne Flüchtlinge viel zu wenig Lehrkräfte, klagt der Lehrerverband. Die Belastung sei unzumutbar.


http://www.welt.de/regionales/bayern/ar ... ation.html

Zitat von Reenchen:
@Luna70 sieh dir mal folgende Polizeimeldung an. Eine seriöse Pressemitteilung und laß das mal auf dich wirken


Hut ab für deine Geduld

Zitat von Reenchen:
@Luna70 sieh dir mal folgende Polizeimeldung an. Eine seriöse Pressemitteilung und laß das mal auf dich wirken:

POL-CLP: Vechta - Strafverfahren eingeleitet
Der 16-Jährige schwamm das Mädchen an und biss ihr leicht in den Arm und in die Hüfte. Die Bikinihose wurde dabei ebenfalls leicht nach unten gezogen.
http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70090/3346126
Zitat:
Die Polizei leitete ein Strafverfahren wegen Beleidigung auf sexueller Basis und Körperverletzung ein.


Häääääääh, wie bitte? Es mag sein, daß so außerhalb Europas mit minderjährigen Mädchen umgegangen wird. Andererseits sind Mädchen in dem Alter dort auch nicht allein im Schwimmbad. Das ist ein Problem.



Ich verstehe nicht wirklich, was die Polizei falsch gemacht hat. Was hätte sie denn sonst tun sollen außer ein Strafverfahren wegen dieser beiden Delikte einzuleiten?

Zitat von tautröpfchen:
Ich verstehe nicht wirklich, was die Polizei falsch gemacht hat. Was hätte sie denn sonst tun sollen außer ein Strafverfahren wegen dieser beiden Delikte einzuleiten?

Naja, es ist irgendwie weder Körperverletzung noch Beleidigung auf sexueller Basis. Oder wie siehst du das?

Zitat von Reenchen:
Zitat von tautröpfchen:
Ich verstehe nicht wirklich, was die Polizei falsch gemacht hat. Was hätte sie denn sonst tun sollen außer ein Strafverfahren wegen dieser beiden Delikte einzuleiten?

Naja, es ist irgendwie weder Körperverletzung noch Beleidigung auf sexueller Basis. Oder wie siehst du das?


Sondern?

Zitat von Reenchen:
Häääääääh, wie bitte? Es mag sein, daß so außerhalb Europas mit minderjährigen Mädchen umgegangen wird. Andererseits sind Mädchen in dem Alter dort auch nicht allein im Schwimmbad. Das ist ein Problem.


Auf welcher Rechtsgrundlage würdest du den Betreffenden anzeigen?

Ich habe die Frage gestellt. Gegenfragen sind irgendwie nicht die feine Art.

Na gut, in meinen Augen ist sowas sexuelle Nötigung eines Kindes (strafunmündig unter 14). Da es sich beim Täter um einen minderjährigen strafmündigen Jugendlichen handelt, sollte da mind. 6 Monate Bewährung, also auch ein Bewährungshelfer zugeordnet und ein Kurs in Sozialkompetenz rausspringen. Bei Wiederholung auch Jugendarrest.

Zitat von Reenchen:
:rofl: Ich habe die Frage gestellt. Gegenfragen sind irgendwie nicht die feine Art.

Na gut, in meinen Augen ist sowas sexuelle Nötigung eines Kindes (strafunmündig unter 14). Da es sich beim Täter um einen minderjährigen strafmündigen Jugendlichen handelt, sollte da mind. 6 Monate Bewährung, also auch ein Bewährungshelfer zugeordnet und ein Kurs in Sozialkompetenz rausspringen. Bei Wiederholung auch Jugendarrest.



Den Kurs in Sozialkompetenz finde ich gut, das sonstige reichlich übertrieben.

Außerdem stellt eine Strafe von 6 Monaten auf Bewährung eine viel höhere Verurteilung dar als ein Jugendarrest.
Bei einer Bewährungsstrafe gilt man als vorbestraft, während Jugendarrest eine erzieherische Maßnahme ist. Bei Wiederholung also eine weitaus geringere Strafe bzw. Erziehungsmaßnahme zu verhängen macht keinen Sinn.

Zitat von tautröpfchen:
Zitat von Reenchen:
:rofl: Ich habe die Frage gestellt. Gegenfragen sind irgendwie nicht die feine Art.

Na gut, in meinen Augen ist sowas sexuelle Nötigung eines Kindes (strafunmündig unter 14). Da es sich beim Täter um einen minderjährigen strafmündigen Jugendlichen handelt, sollte da mind. 6 Monate Bewährung, also auch ein Bewährungshelfer zugeordnet und ein Kurs in Sozialkompetenz rausspringen. Bei Wiederholung auch Jugendarrest.



Den Kurs in Sozialkompetenz finde ich gut, das sonstige reichlich übertrieben.

Außerdem stellt eine Strafe von 6 Monaten auf Bewährung eine viel höhere Verurteilung dar als ein Jugendarrest.
Bei einer Bewährungsstrafe gilt man als vorbestraft, während Jugendarrest eine erzieherische Maßnahme ist. Bei Wiederholung also eine weitaus geringere Strafe bzw. Erziehungsmaßnahme zu verhängen macht keinen Sinn.

Ich finde schon, daß der Jugendarrest von mind. 4 Wochen hierbei Sinn macht, wenn eine Wiederholungstat erfolgt. Dann ist er nicht mehr auf freiem Fuß und steht unter ständiger Aufsicht für die Zeit. Das ist schlimmer als nur Bewährung, bei der er ansonsten ja tun kann, wie er legal will. Für einen Jugendlichen, der von einem anderen Kontinent zu uns kam, ist Einsperren so ziehmlich schlimmer, als Bewährung. Außerdem muß eine Wiederholung ja nicht in der Bewährungszeit stattfinden. Das kann dann auch nach Ablauf der Bewährung sein, aber wenigstens, solange Jugendstrafrecht für ihn zur Anwendung käme.

@tautröpfchen du würdest nur einen Sozialkurs abhalten?

Zitat von Reenchen:
:rofl: Ich habe die Frage gestellt. Gegenfragen sind irgendwie nicht die feine Art.

Na gut, in meinen Augen ist sowas sexuelle Nötigung eines Kindes (strafunmündig unter 14). Da es sich beim Täter um einen minderjährigen strafmündigen Jugendlichen handelt, sollte da mind. 6 Monate Bewährung, also auch ein Bewährungshelfer zugeordnet und ein Kurs in Sozialkompetenz rausspringen. Bei Wiederholung auch Jugendarrest.


In der Theorie wäre ich absolut bei dir. In der Praxis gibt die bestehende Gesetzgebung m. K. n. das aber nicht her. Der beschriebene Tathergang ist keine sexuelle Nötigung im Sinne des Gesetzes (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__177.html)
Dann ist unser Jugendrecht mehr auf Erziehung als auf Strafe ausgerichtet. Ich glaube, der hier hat es recht gut erklärt. (http://www.ra-klose.com/html/jugendstrafrecht.html) Jugendarrest oder Bewährung sind daher Mittel, die erst sehr spät ausgesprochen werden.
Einem jugendlichem Straftäter einen Erzieher, Bewährungshelfer zuzuordnen finde ich dagegen eine gute Idee, die auch aktuell sehr oft versucht wird. Allerdings gibt es in Deutschland gerade mal etwa 3000 Bewährunghelfer. Und der Job braucht verflixt viel Idealismus. (http://www.zeit.de/karriere/beruf/2012- ... ungshelfer) Und was die Erziehungsmassnahmen betrifft, hier kann man nur zu oft die Bezeichnung zweifelhaft ansetzen.

Ich halte hier einen wesentlich früheren Ansatz für notwendig. (Hintergrund u. A. : http://www.uni-heidelberg.de/institute/ ... lz1995.pdf)

Nach härteren Gesetzen zu rufen, halte ich für wenig erfolgversprechend, nachdem bereits jetzt nicht das Personal zur Verfügung steht die bestehenden Gesetze durch zu setzen.

Und was deine Sicht zur Gegenfrage betrifft, sollte ich nicht erst mal deine Sicht verstehen, bevor ich antworte?

Zitat von tautröpfchen:
Außerdem stellt eine Strafe von 6 Monaten auf Bewährung eine viel höhere Verurteilung dar als ein Jugendarrest.
Bei einer Bewährungsstrafe gilt man als vorbestraft, während Jugendarrest eine erzieherische Maßnahme ist. Bei Wiederholung also eine weitaus geringere Strafe bzw. Erziehungsmaßnahme zu verhängen macht keinen Sinn.


Aus der Sicht eines Erwachsenen unseres Kulturkreises; ja. Aus der Sicht eines Jugendlichen?
Oder missverstehe ich dich?

@Daishō
Zitat:
Daishō: In der Theorie wäre ich absolut bei dir. In der Praxis gibt die bestehende Gesetzgebung m. K. n. das aber nicht her.

Es geht hier ja um die Gesetzgebung - schon die letzten 2 Seiten lang. Du hast den Fall doch gelesen.
http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70090/3346126

Zitat:
tautröpfchen: Ich verstehe nicht wirklich, was die Polizei falsch gemacht hat. Was hätte sie denn sonst tun sollen außer ein Strafverfahren wegen dieser beiden Delikte einzuleiten?
Reenchen: Naja, es ist irgendwie weder Körperverletzung noch Beleidigung auf sexueller Basis. Oder wie siehst du das?


In dem Kontext waren die Gegenfragen nicht angebracht.
Tatsachen: http://www.focus.de/politik/deutschland ... 93827.html und deshalb fällt die Sexualstatistik der Polizei auch so mager aus.
Sponsor-Mitgliedschaft

Zitat von Reenchen:
Zitat von tautröpfchen:
Zitat von Reenchen:
:rofl: Ich habe die Frage gestellt. Gegenfragen sind irgendwie nicht die feine Art.

Na gut, in meinen Augen ist sowas sexuelle Nötigung eines Kindes (strafunmündig unter 14). Da es sich beim Täter um einen minderjährigen strafmündigen Jugendlichen handelt, sollte da mind. 6 Monate Bewährung, also auch ein Bewährungshelfer zugeordnet und ein Kurs in Sozialkompetenz rausspringen. Bei Wiederholung auch Jugendarrest.



Den Kurs in Sozialkompetenz finde ich gut, das sonstige reichlich übertrieben.

Außerdem stellt eine Strafe von 6 Monaten auf Bewährung eine viel höhere Verurteilung dar als ein Jugendarrest.
Bei einer Bewährungsstrafe gilt man als vorbestraft, während Jugendarrest eine erzieherische Maßnahme ist. Bei Wiederholung also eine weitaus geringere Strafe bzw. Erziehungsmaßnahme zu verhängen macht keinen Sinn.

Ich finde schon, daß der Jugendarrest von mind. 4 Wochen hierbei Sinn macht, wenn eine Wiederholungstat erfolgt. Dann ist er nicht mehr auf freiem Fuß und steht unter ständiger Aufsicht für die Zeit. Das ist schlimmer als nur Bewährung, bei der er ansonsten ja tun kann, wie er legal will. Für einen Jugendlichen, der von einem anderen Kontinent zu uns kam, ist Einsperren so ziehmlich schlimmer, als Bewährung. Außerdem muß eine Wiederholung ja nicht in der Bewährungszeit stattfinden. Das kann dann auch nach Ablauf der Bewährung sein, aber wenigstens, solange Jugendstrafrecht für ihn zur Anwendung käme.

@tautröpfchen du würdest nur einen Sozialkurs abhalten?



Nein, ich würde Sozialkurs und gemeinnützige Arbeitsstunden verhängen. Ich denke auch, dass es in etwa darauf hinauslaufen wird, vorausgesetzt, er hat sich vorher noch nichts zuschulden kommen lassen.

Ansonsten verwechselst Du anscheinend Jugendhaft und Jugendarrest.

Wenn er wirklich 6 Monate auf Bewährung bekäme und würde während dieser Zeit rückfällig werden, dann würde die Bewährung widerrufen und er müsste die 6 Monate in einer Jugendhaftanstalt absitzen.

Das hat mit Jugendarrest nichts zu tun. Dieser darf nicht länger als 4 Wochen dauern, da er ja, wie gesagt, nur eine Erziehungsmaßnahme ist.
Jugendarrest wird meist auch nur verhängt, wenn andere Maßnahmen (wie z.B. Arbeitsstunden) nichts gebracht haben und soll als Abschreckung vor Gefängnisstrafen dienen.

Zitat von Reenchen:
@Daishō
Zitat:
Daishō: In der Theorie wäre ich absolut bei dir. In der Praxis gibt die bestehende Gesetzgebung m. K. n. das aber nicht her.

Es geht hier ja um die Gesetzgebung - schon die letzten 2 Seiten lang. Du hast den Fall doch gelesen.
http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70090/3346126


Was bringt es, die bestehende Gesetzgebung zu erweitern, wenn für die bestehende bereits nicht genug Personal da ist, um sie durchzusetzen?

Auch meine ich, wenn die Gesetzgebung einschreiten muss, dann ist das Kind bereits im Brunnen. Wäre es nicht sinnvoller früher anzusetzen?

Zitat von Daishō:
Zitat von tautröpfchen:
Außerdem stellt eine Strafe von 6 Monaten auf Bewährung eine viel höhere Verurteilung dar als ein Jugendarrest.
Bei einer Bewährungsstrafe gilt man als vorbestraft, während Jugendarrest eine erzieherische Maßnahme ist. Bei Wiederholung also eine weitaus geringere Strafe bzw. Erziehungsmaßnahme zu verhängen macht keinen Sinn.


Aus der Sicht eines Erwachsenen unseres Kulturkreises; ja. Aus der Sicht eines Jugendlichen?
Oder missverstehe ich dich?


Es stimmt, dass Jugendliche Bewährungsstrafen oft nicht ernst genug nehmen, weil sie sie nicht als richtige Strafe wahrnehmen. Sollten sie aber wieder straffällig werden, hat das schon spürbare Folgen, entweder dahingehend, dass die Bewährung widerrufen wird und sie die Strafe absitzen müssen oder auch im Hinblick auf ein höheres Strafmaß bei erneuter Straffälligkeit, auch wenn die Bewährungzeit schon vorbei ist. Denn Vorstrafen haben immer einen erheblichen Einfluss auf die Strafhöhe bei weiteren Taten.

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