Zitat von Reenchen:Also zum letzten mal zum Versicherungsfall. Dabei gehe ich von 3 Fällen aus, die den selben Schaden zu beklagen haben. (Ich weiß, utopisch selten, weil es immer unterschiedlich hohe Schäden gibt, aber als Beispiel dienlich.)
A=Schadensfall 100.000 € -Elementarschädenversicherung verweigert = 15.000 € staatl. Hilfe, 85.000 € Restschaden
B=Schadensfall 100.000 € -volle eigene Elementarschädenversicherung = keine staatl. Hilfe, nicht nennenswerter Restschaden
C=Schadensfall 100.000 € -halbe eigene Elementarschädenvericherung = im Idealfall 7.500 € staatl. Hilfe, 42.500€ Restschaden
1. Wer sich nicht elementarschädenversichern kann, ist dabei trotzdem der Bestrafte, weil höchsten Restschaden.
2. Der Vollversicherte hat seine Schäden aus eigenem Aufkommen bestritten, aber keine Vergünsigung erhalten.
3. Der Halbversicherte hat dabei noch einen staatl. Zuschuss zu seinen eigenen hälftigen Kosten erhalten, kam in den Genuß halber staatlicher Hilfe und muß nur 42.500 € Eigenanteil aufbringen.
Leider nicht als Beispiel dienlich, auch ist es leider nicht ganz so einfach, Reenchen; sorry:
1. Welche VGB (verbundene Gebäude Bedingungen) oder gar VSG (Verbundene Sach, Gewerbe...) liegen den jeweiligen Verträgen zugrunde?
2. Welche Jahreszahl tragen sie.
3. Von welcher Gesellschaft sind die BB (Besonderen Bedingungen)
4. In wie weit wurden Obliegenheitspflichten beachtet, verletzt, vereinbart?
5. Welcher Vertragsumfang wurde vereinbart, Elementarschäden, erweitert, besondere Vereinbarungen?
6. Eine 'volle', 'halbe' Elementarversicherung gibt es nicht. Leistungen werden 'paketweise' unterschiedlich nach subjektiven Präferenzen vereinbart.
7. Ebenso gibt es keine Vollversicherte oder Halbversicherte.
8. Staatliche Stellen prüfen üblicherweise keine Vertragsdetails, sondern nur ob.
9. uvm.
--------------------------
@MisterIch
Wenn ich dir im letzten Jahr einmal versehentlich auf die Zehen getreten habe, bedeutet dies nach österreichischen und deutschem Recht grundsätzlich eine (meist) fahrlässige Körperverletzung.
Wenn ich dir nun im laufenden Jahr nun schon zwei Mal versehentlich auf die Zehen getreten haben sollte, bedeutet dieses statistisch eine Steigerung zum Vorjahr um 380 %, extrapoliert auf das vollendete Jahr.
Was bin ich aufgrund dessen? Ein böser, böser Gewalttäter dir gegenüber? Oder jemand, dem mit dem du vielleicht zu eng zusammen gearbeitet hast, dass derlei passieren konnte?
Zahlen und Statistiken muss man im Zusammenhang darlegen. Es heißt nicht umsonst, 'glaube nie einer Statistik, die du nicht selber gefälscht hast'! Wenn der Gesamtanteil der 'Verbrechen, die in Österreich von Asylsuchenden' verübt wurden bei 1 % liegt, ist eine Steigerung um 38.8 % natürlich erheblich, allerdings marginal, nachdem es nach wie vor nur 1,388 % von 100 sind.
Wir hatte es über derlei schon in der Vergangenheit, nachdem du darstelltest, dass ein Drittel der 'Verbrechen' in Österreich durch Ausländer verübt würden. Eine Prüfung zeigte schnell, dass es tatsächlich sogar 35 % waren. Diese Statistik jedoch auch von Skirempler über Verkehrs'verbrechen' auch 'Verbrechen' beinhaltet, die ein Österreicher nicht 'begehen' kann. Zum Beispiel Passvergehen. Darüber hinaus alle 'Ausländer' erfasst waren, also auch Deutsche, Engländer, ... und 'Rumänen' und 'Flüchtlinge/Asylbewerber'. Einen weitere Prüfung zeigte nur zu schnell, dass die Verbrechenshäufigkeit bei 'Rumänen' fast gleich (90%) so hoch war, wie bei Asylbewerbern. Schaute man noch genauer hin, stellte man ebenso schnell fest, dass die aktuellen Flüchtlinge zur Gesamtzahl der Asylbewerber nur einen recht geringen Anteil hatten (30 %), auch , dass die überwiegende Anzahl der 'Verbrechen' durch vorwiegend nordafrikanische Flüchtlinge/Asylbewerber begangen wurde. ( 75%)
Handelt es sich um einen 'Zufall', dass du Fakten dergestalt ungenügend lesen kannst? Oder sollte ich dich doch besser als Demagogen beurteilen, nachdem ich die darauf bereits mehrfach aufmerksam machte?
Zitat von MisterIch:Na klar, um was sonst ?