Zitat von Daishō:Allerdings hast du mit deinen Zweifeln dem Gesetz gegenüber absolut recht. Tiere werden im deutschen Recht als 'Sache' behandelt. Im Prinzip wird der Täter nicht anders bestraft als hätte er in einem Laden mutwillig ein Regal umgeworfen. Möglicherweise wird das sogar härter bestraft, nachdem ein Schaden leichter bezifferbar ist. Unser Gesetz stammt halt noch aus den Anfängen des 20. Jahrhunderts und hat sich in manchen Bereichen nicht weit davon weg entwickelt.
Betrifft das mit den Sachen nicht das Zivilrecht, also den Bereich Schadenersatz? Es gibt in Deutschland das Tierschutzgesetz, dass bei Tierquälerei auch Freiheitsstrafen vorsieht und offenbar gilt das auch für Jugendliche. Für den strafrechtlichen Bereich scheint das zu gelten.
31.05.2016 14:32 • #181