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Hallo,
Ich wollte etwas nachfragen. Zu einer Seite in meinem Mietvertrag. Dort steht = der Vertrag kann bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Hieße Das konkret, ich müsste z.B. bis 3. August kündigen, dann könnte ich den Antrag stellen?

30.07.2024 20:17 • 13.08.2024 #1


17 Antworten ↓


Ich verstehe es so: Wenn Du bis 3. August kündigst, ist Dein Mietvertrag per 31. Oktober beendet.

Was meinst Du aber mit Antrag?

A


Mietvertrag bis zum dritten Werktag kündigen?

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@sking ein Antrag für eine Mietbewerbung?

Das heißt auf gut deutsch: 3 Monate Kündigungsfrist.

Wie @Perle schrieb: wenn du bis 3. August kündigst, geht das zu Ende Oktober. Normale Klausel im Vertrag, hatte ich auch.

Zitat von sking:
der Vertrag kann bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats schriftlich gekündigt werden.

Du müsstest bis zum 03.08. den Mietvertrag zum 31.10. kündigen.

Mein ihr wirklich ich muß bis 03.08.24 kündigen? Mein Vater ich kann bis 05.08.24 kündigen. Oder zählt der Samstag auch als Werktag?

Mal ne blöde Frage: heißt das ich muss die Kündigung bis heute abschicken? Oder reicht es aus wenn ich die Kündigung bis Sa 03.08.24 23:59 abschicke?

Zitat von sking:
Mal ne blöde Frage: heißt das ich muss die Kündigung bis heute abschicken? Oder reicht es aus wenn ich die Kündigung bis Sa 03.08.24 23:59 abschicke?

Bei solchen Fristen heißt es eigentlich, dass es an dem Tag beim Empfänger eingegangen sein muss.

Konkret heißt das: Für Mieter besteht für die Kündigung vom unbefristeten Mietvertrag eine Frist von 3 Monaten. Diese muss nicht zwingend vor Beginn des ersten Monats eingereicht werden, spätestens jedoch an dessen drittem Werktag.

Wenn Sie beispielsweise zum 3. April Ihre Kündigung vom Mietvertrag einreichen, können Sie das Mietverhältnis zum 30. Juni beenden, da hier nach Auffassung des Gesetzgebers noch die Kündigungsfrist von drei Monaten (April, Mai, Juni) erfüllt ist.

Kündigen Sie jedoch einen Tag später, am vierten Werktag des Monats, können Sie erst zum 31. Juli kündigen, da der April nicht mehr als voller Monat auf die Kündigungsfrist angerechnet werden kann.

Entscheidend ist hierbei das Datum, wann das Kündigungsschreiben im Briefkasten des Vermieters landet, nicht der Poststempel. Um sicherzugehen, dass die Kündigung pünktlich beim Vermieter eingeht, empfiehlt es sich daher, sie entweder per Einschreiben zu versenden oder sie selbst in dessen Briefkasten zu werfen – am besten im Beisein von Zeugen.

Quelle: https://www.mietrecht.com/kuendigung-mietvertrag/

PS Der Samstag gilt als Werktag.

Zitat von sking:
Mein ihr wirklich ich muß bis 03.08.24 kündigen? Mein Vater ich kann bis 05.08.24 kündigen. Oder zählt der Samstag auch als Werktag?

Wenn du keine Frist verpassen willst, empfiehlt es sich eh, das nicht auf den letzten Drücker zu machen, sondern spätestens ein paar Tage vorher. Dann stellt sich so eine Frage erst gar nicht.

Und es zahlt natürlich, wann die Kündigung beim Vermieter eingeht, persönlich oder per Post, sprich dort im Briefkasten landet oder persönlich übergeben wurde, und nicht, wann du den zur Post bringst. Sowas dann immer mindestens als Einwurf Einschreiben, besser als Einschreiben mit Rückschein.

Ergänzung:

Bei der Variante per Post ausschließlich Einwurf-Einschreiben verwenden. Ich drucke mir die entsprechenden Versandaufkleber immer selbst aus und notiere die Nachverfolgungsnummer auf dem Schreiben (z. B. im Betreff). Dann abschicken (Leerungszeiten des Briefkastens beachten bzw. zu einer Postniederlassung geben). Dann Einwurfbestätigung online nachprüfen und den Bericht ausdrucken lassen + zur Kündigungskopie heften.

Bei der Einwurfvariante in persona Datum und Uhrzeit vom Zeugen ebenfalls auf dem Schreiben signieren lassen und eine Kopie (z. B. Handy-Foto) davon anfertigen.

Ok, mist, dann muss ich wohl die Kündigung per Handschrift schreiben und morgen Abgeben. Denkt ihr es ist okay wenn ich die Kündigung morgen per Pist einreiche oder soll ich auch zur Firmenzentrale fahren.

Es muss die zustellbare Adresse des Vermieters sein (siehe Mietvertrag). Morgen via Post ist zu spät - da bekommt er sie frühestens am Montag.

Aber vielleicht ist Dein Vermieter eh großzügig und vielleicht sogar froh, Dich als Mieter loszuhaben. Dann akzeptiert er es auch ein paar Tage nach der gesetzlichen Frist...

Zitat von sking:
Denkt ihr es ist okay wenn ich die Kündigung morgen per Pist einreiche

Nein. Denke, das ist zu spät. Morgen ist der dritte Werktag.

Die hätte heute Mittag, am besten per Express rausgemusst, damit sie morgen ankommt.

Kannst natürlich zu Ende November kündigen, das geht. Oder auf einen nachsichtigen Vermieter hoffen. ‍️

Was genau war jetzt der Sinn, da so lange zu warten, bis es ganz genau auf den letzten Drücker rausgeht?
Und dadurch dass Ziel dann eher nicht zu erreichen oder nur sehr unwahrscheinlich?

Habe die Kündigung nun eingeworfen. Keine Ahnung was jetzt folgt.

Kleines Update. Mir wurde jetzt zum 31.10 24 gekündigt.
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Dir wurde die Kündigung bestätigt. Nun bleibt zu hoffen, dass Du Deine restlichen Mieten zzgl. NK bis dahin zahlst und die Wohnung ordentlich übergibst. Ich rate zu einem Übergabeprotokoll mit allen Zählerständen, Fotos und einem Zeugen Deinerseits. Vergiss nicht, einen Postnachsendeantrag zu stellen und Dich bei Deinem Stromlieferanten, Internetanbieter etc. abzumelden. Insbesondere beim Stromlieferanten ist es bei nachträglichen Unstimmigkeiten wertwoll, ein vom Vermieter unterschriebenes Ü-Protokoll mit Zählerstand in der Hand zu haben. Ich kenne da einige sehr nervige Fälle...

A


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