Zitat von Alissa20: ... Nein mein Freund weiß es nicht der würde das ganze noch schlimmer machen weil er bestimmt nicht normal mit ihm darüber reden könnte, da würde für ihn wohl nur noch zuschlagen in frage kommen und das möchte ich nicht.
Ja es wird wohl der einzige Weg sein, es jemandem zu erzählen bzw. ihn anzuzeigen.
Ich werde es trotzdem erst machen wenn ich was anderes gefunden habe was mehr oder weniger sicher ist damit ich dann nicht ganz ohne Job da stehe falls es zur Kündigung kommt.
Bis dahin... kann ich nichts anderes machen als ihm aus dem Weg zu gehen.
Hallo Alissa,
das ist eine Möglichkeit, aber leider keine, welche auf Dauer Erfolg versprechen wird. 'Rache' und Gerechtigkeit haben eine Gemeinsamkeit, sie müssen 'kalt' vorbereitet und genossen werden.
Nimm bitte von Vorstellungen, jemanden wegen 'sexueller Belästigung' anzeigen zu können, Abstand. Sexuelle Belästigung ist (noch?) kein Tatbestand des Strafrechts. Hier kämen zur Zeit noch andere Tatbestände in Betracht. Allerdings kann deine Schilderung auch als sexuelle Nötigung angesehen werden. Dieses wäre ein Straftatbestand, aber zu beweisen. Weiter macht es keinen Sinn die Angelegenheit allein zu verfolgen oder gar 'auszusitzen'. Allein bist du allein aufgrund der Position des 'Gegners' benachteiligt.
Wenn ich mir erlauben darf, dir verschiedenes zu empfehlen?
1. Protokolliere sämtliche Zusammentreffen mit der entsprechenden Person, sofern sich diese unverhältnismäßig verhält. Notizblock auf, Tag, Zeit Stichpunkte zu den Geschehnissen. Wenn dein Handy eine Diktierfunktion besitzt, versuche entsprechende Gespräche mit zu schneiden. Telefongespräche lassen sich ebenso mitschneiden. Dies ist zwar rechtlich nicht ganz in Ordnung, soll aber auch nicht vor Gericht vorgelegt werden, sondern dient zur Beweisunterlegung beim Vortrag zum Rechtsanwalt, Betriebsrat oder Vorgesetzten des GF. Auch ein GF hat normalerweise Vorgesetzte, wenn es sich nicht um eine Klitsche von MiniGmbH handelt. Und wenn es sich nicht um eine Klitsche handelt, gibt es auch einen Betriebsrat.
2. Bringe innerhalb der Firma das Gespräch aufs Thema sexuelle Belästigung. Allerdings ohne direkt auf die persönlichen Erfahrungen einzugehen oder gar eine bestimmte Person zu erwähnen! Dies dient dazu die Erfahrungen anderer Frauen zu erfahren und so evtl. Verbündete und / oder weitere Beweise sammeln zu können. Beim Unterhalten über das Thema solltest du aber auf keinen Fall deine persönlichen Erfahrungen in der Firma zu sehr schildern. Bleib allgemein, nenne keine Namen. Die Unterhaltungen werden durch 'freundliche Kollegen' mit hoher Sicherheit deinen GF erreichen. So lange du keine Namen nennst, wird er keinen Grund haben zu reagieren, sich aber vorsichtiger, zurückhaltender verhalten, wenn noch etwas Vernunft im Kopf vorhanden ist.
3. Suche einen Anwalt auf. Sexuelle Belästigung ist zwar kein Bestandteil des Strafrechtes, aber des Arbeitsrechtes. (Fachanwalt des Arbeitsrechtes bitte, keine eierlegende Wollmilchsau). Mit bereits vorbereiteten Informationen kannst du deinen Sachvortrag belegen. Der Anwalt wird - Erfahrung vorausgesetzt - dir zu einer weiteren, detaillierteren Strategie raten.
Wenn dir das Geld für einen RA fehlt sollte dein erster Weg aufs Amtsgericht zum dortigen Rechtspfleger führen. Diesem die Situation schildern (ohne Mitschnitte) und um einen Beratungshilfeschein bitten. Bei einem möglichen Prozess würde dir Prozesskostenhilfe den Rücken stärken. Das macht dann aber dein Anwalt.
Spätestens, wenn du mit dem Anwalt die folgende Strategie vereinbart hast, solltest du deinen Freund, auch die beste Freundin einweihen. Was du jetzt brauchst ist Rückhalt. Und wenn du Sorge hast, dass dein Freund überreagiert, mache ihm klar, dass in unserer Gesellschaft für 'Backpfeifen verteilen o. ä.' kein Platz ist. Das er für derlei möglicherweise härter bestraft werden könnte wie der GF. Mehr noch, durch solches deine Möglichkeiten für 'Gerechtigkeit' negativ beeinflussen würde.
4. Eines unabhängig vorgenanntem: Erfahrungsgemäß werden vorwiegend Frauen belästigt, deren Ausstrahlung etwas eingeschränkt ist, schwach oder wenig selbstbewusst scheint. So könnte eine starke, selbstsichere und selbstbewusste Frau (theoretisch) in anziehend Dess. im Gerichtssaal erscheinen, ohne das es jemand sie sexuell angehen würde. (In der Realität würde derlei natürlich spätestens durch den Richter beendet) Eine deutlich verängstigte Frau könnte jedoch auch eine Burka tragen und würde dennoch belästigt. Dem zu Folge würde ich an deiner Stelle mal vor dem Spiegel überlegen, ob deine Bekleidung deiner Selbstsicherheit entspricht. Wenn zum Beispiel ein Kompliment aufgrund deines Dekolletees von dir eher verlegen beantwortet würde, würde ich z. B. überlegen, ob etwas weniger nicht der Situation angemessener wäre. Ud bevor jetzt ein mist a la Köln losbricht: Wenn ich weiß, dass es regnen wird, werde ich Regenschirm oder Cape einpacken, egal wie unsexy das aussieht.
Weiter wäre da noch die Möglichkeit 'Frechheit siegt'. Eine frühere Mitarbeiterin beendete Belästigungen ungefähr wie folgt: Auf ein entsprechend unmoralisches Angebot herrschte sie den Betreffenden an. Ob er vielleicht eine billige *beep* in ihr sehen würde? Wenn er eine Begleiterin für die Nacht brauchen würde sollte er sich mal auf den entsprechenden Seiten für E. umsehen. Dann würde er sich wenigstens mal an die Preise gewöhnen. Auch würde selbst eine E. nicht 'Jeden' an sich ranlassen. Dies machte sie zudem für viele Kollegen recht gut hörbar. Allerdings hatte sie sich auch länger auf diese Konfrontation vorbereitet. Die Preise für eine E. begannen (laut ihren Worten mir gegenüber) damals bei etwa 1000 € die Nacht, bis 3000 das Wochenende. Wenn man aber etwas 'höherwertiges' als Begleitung haben wollte, also Jemanden, der einen Geschäftsmann nicht bereits im Lokal blamierte, sollte man ab 6000 € anfangen. (Falls du derlei vor hast, bitte die Preise überprüfen. Meine Infos sind etwa 10 Jahre alt.)
Zitat von Alissa20: Inzwischen ist es ja auch schon so weit das er scheinbar sogar seine Ehe aufs Spiel setzten würde..
Das halte ich für recht unwahrscheinlich. Als wahrscheinlicher erachte ich eine Selbstsicht als eher unangreifbar. Ebenso eine gewisse Psychopathie nicht für ausgeschlossen.
Zitat von Emelieerdbeer: Wichtig mach dem Mann deutlich klar, dass du dir weitere Anmache verbittest. Ruhig auch per Mail als Antwort um Beweise zu haben und nachzuweisen, dass du deutlich dein Nichtinteresse bekundet hast.
Wenn er keine Ruhe gibt droh ihm damit seine Mails an seine Frau und den kompletten Firmenverteiler zu schicken. Zeig ihm deutlich dass er nicht mit dir machen kann was er will.
Dem anderen klar machen, dass man sich derlei verbittet, ja. Aber nicht ohne negative Folgen für den Anderen. Beim üblichen Psychopathen wird durch ein solches Vorgehen eher der Jagdinstinkt geweckt, als die Sache beendet.
Über den Firmenverteiler? Auf keinen Fall. Dies würde bedeuten einen bislang arbeitsrechtlichen Verstoß mit einem strafrechtlichen zu beantworten.
Ehefrau? Eine zwiespältige Empfehlung: Dazu braucht es eine saubere Beweisführung. Dennoch - sollten nicht bereits breite Risse durch die Beziehung gehen - ist die Wahrscheinlichkeit hoch, das die Ehefrau mindestens in der Krise zum Mann halten wird.
Zitat von Icefalki: Mit genügend Beweisen kannst du den Spieß umdrehen. Hilflos bist du nur, wenn du dir alles gefallen lässt.
Auch wenn ich manches nicht so ausdrücken würde, stehe ich voll hinter deinen Aussagen Icefalki. Allerdings würde ich sofort den Spieß umdrehen, wenn auch nicht so offen. Ich würde sofort aktiv eine Strategie gegen das Vorgehen (nicht gegen die!) der Person beginnen. Allein das wachsende Selbstbewusstsein durch meine Aktivität würde einen Teil der Angriffe zurück weise.