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Zitat von Calima:
Für mich ist daraus die Erkenntnis entstanden, dass ich nur eine einzige Sache verfügen werde: Dass man meinem Willen folgt, so lange ich ihn äußern kann und für den Fall, dass ich das nicht mehr kann, das tut, was das eigene Herz gebietet.

Wenn ich sterbe, spielen die Umstände für mich keine wirkliche Rolle mehr. Für meine Liebsten sehr wohl, denn sie müssen damit zurecht kommen und weiterleben.


Wenn es ein akustisches Applaus-Plugin gäbe, würde es ob dieser Formulierung jetzt ertönen

@Calima. Kann ich so annehmen. Deswegen wird mir bei der Verfügung auch niemals ein Notar gegenüber sitzen. Was weiß der schon, wann und ob sich mein letzter Wille irgendwann mal ändern wird. Er kann mich höchstens in die Feinheiten einweisen, aber selbst da sind schon Fehler entstanden, die dazu führten, dass die PV ungültig wurde, bzw. ein ganz spezieller Punkt nicht berücksichtigt werden konnte.

https://www.test.de/Vorsorgevollmacht-u...0-5392358/

A


Lebenswille ausschlaggebend bei schwerem Hirntrauma?

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@dorian der (über)lebenswille kann den Körper mit kräften versehen von denen man nur wagt zu träumen.

Ich habe hier alles kurz überflogen. Mein Mann und ich haben eine Patientenverfügung.
Wir haben lange gezögert, weil man nicht gerne über Krankheit und Tod spricht. Aber als mein Schwiegervater durch Wespenstiche ins Koma fiel und schlussendlich hirntot war, haben wir erkannt, wie schnell das Leben vorbei sein kann, haben wir eine Patientenverfügung gemacht.
Mein Schwiegervater und auch wir hatten - wenn man es so sagen kann -, Glück, verständnisvoll Ärzte, die eingesehen haben, dass lebensverlängernde Maßnahmen nicht mehr bringen würden. Es hätte sich anders kommen können, da mein Schwiegervater keine Patientenverfügung hatte.
Ganz wichtig ist es, einen Bevollmächtigten einzusetzen, der für den Ernstfall für dich entscheidet.
Sonst bekommt man, wie schon erwähnt, einen gesetzlichen Betreuer. Und was der dann entscheidet, weißen nicht




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