Zitat von Mickey2013:Zitat von pumuckl:Hallo,
es ist richtig, dass auch vom Krankengeld gewisse Abzüge erfolgen. Deswegen beträgt es ja auch nur rund 70 % des Gehaltes.
Das ALG I verlängert sich dadurch nicht. Der Anspruch ruht lediglich. Wenn du nur noch 2 Monate ALG I-Anspruch hast, kannst du auch nur noch diese in Anspruch nehmen. Du musst es aber neu beantragen nach Wiedergenesung. Am Besten schon so, dass du sagst, dein Arzt habe gesagt, du bist ab dann und dann wieder gesund. Denn das dauert natürlich eine Weile, bis das wieder läuft und du einen neuen Bescheid bekommst.
In deinem Fall wäre es dann klüger, das Krankengeld noch länger auszureizen, wenn du nur noch 2 Monate hast.
Mit Übergangsgeld kenne ich mich nicht aus.
Wieso sollte sich das Arbeitslosengeld 1 nicht verlängern, schließlich wurden ja auch die 18 Monate lang Beiträge von der Krankenkasse in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, klar muss das alles wieder neu Berechnet werden, aber es können dabei ein Paar Monate länger raus kommen .
Die Krankenscheine müssen innerhalb von 3 Tagen direkt an die Agentur für Arbeit gesandt werden. Die Leistungen der Agenturen für Arbeit, egal ob Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld werden im Falle einer Krankheit für 6 Wochen weiter gezahlt.
Nach Ablauf dieser 6 Wochen werden die Leistungen mit dem Hinweis aufgehoben, einen Antrag auf Krankengeld zu stellen. Die Krankenkasse wird in diesem Fall durch das Arbeitsamt informiert. Damit ist der Leistungsbezug dann beim Arbeitsamt beendet.
Wenn die Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit beendet ist und bereits Krankengeld bezogen wurde, muss eine erneute Arbeitslosmeldung und ein erneuter Antrag auf Arbeitslosengeld durch den Arbeitslosen bei der Agentur für Arbeit erfolgen, da durch das beziehen des Krankengeldes der Leistungsbezug beim Arbeitsamt aufgehoben wurde.
Wichtig ist, dass die erneute Antragstellung beim der Agentur für Arbeit spätestens am ersten Tag nach dem Wegfall Krankengeldbezuges erfolgt, also am ersten Tag nach dem letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Sollte während der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnis eines Arbeitnehmers eine Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit vorliegen, erhält man in diesem Falle nicht erst nach Ablauf der 6 Wochen Krankengeld durch die Krankenkasse, sondern ab dem Zeitpunkt ab dem die Arbeitslosigkeit eintritt.
Dauert die Krankheit länger als sechs Wochen, zahlt die Krankenkasse ein Arbeitslosen-Krankengeld, welches genauso hoch ist wie das Arbeitslosengeld, jedoch einen entscheidenden Vorteil hat: Es mindert in diesem Falle nicht die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Eine lange Krankheit verlängert die Gesamtzeit, während der man Bezüge von der Agentur für Arbeit bekommt.
19.10.2015 19:10 •
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