Vielleicht ist hier ja jemand, der sich mit diesem ganzen bürokratischen Kram auskennt und mir ein bißchen weiterhelfen und Mut machen kann, da ich mich mit der Situation im Moment total überfordert fühle...
Ich bin inzwischen seit über 7 Wochen arbeitsunfähig geschrieben und bekomme daher nun offiziell Krankengeld (erster Zahlschein wurde am Montag rausgeschickt).
Heute habe ich dann einen Anruf vom Betriebsrat meines Arbeitgebers bekommen, dass sie heute die Information bekommen hätten, dass mein Arbeitgeber mich nach der Probezeit (endet Ende Mai) nicht übernehemen wird. Eigentlich hatte ich schon damit gerechnet, allein schon aufgrund meiner langen Fehlzeit, aber auch schon vorher war ich wohl nicht belastbar genug und mein Arbeitgeber war mit meinen Leistungen nicht zufrieden. Außerdem habe ich mich dort eigentlich auch von Anfang an nicht wirklich wohl gefühlt.
Wenn ich die schriftliche Kündigung habe, werde ich natürlich zur Agentur für Arbeit müssen, um mich arbeitslos zu melden. Da ich aber auf noch unbestimmte Zeit weiter arbeitsunfähig sein werde (woran sich wohl tatsächlich in absehbarer Zeit nichts ändern wird, solange ich keinen Therapieplatz finde), steht mir dann wohl weiterhin Krankengeld zu, in Höhe des Arbeitslosengeldes, wenn ich das richtig verstanden habe?! Das wäre aber im Endeffekt zu wenig, um alle Kosten (Miete etc.) zu decken. Kann man neben Krankengeld, wenn man arbeitslos ist, auch Wohngeld beantragen?!
Hat irgendwer hier zufällig auch die Erfahrung gemacht, gleich zu Beginn der Arbeitslosigkeit schon arbeitsunfähig zu sein?! Was kommt da alles auf mich zu?! Zu was (irgendwelche Maßnahmen?!) kann das Arbeitsamt mich zwingen, solange ich arbeitsunfähig bin?! Ich bekomme jetzt schon totale Panik, wenn ich daran denke, was ich da nächste Woche alles regeln muss.
Würde mich über ein paar Rückmeldungen sehr freuen.
LG
12.05.2010 13:57 • • 23.05.2010 #1