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Zitat von Nil97:
und ich bin überhaupt kein Freund von Strafen, wie auf dem Stuhl Auszeit nehmen, vor die Tür schicken , alleine einschlafen lassen. Oder alleine am Esstisch sitzen und essen.


Also alleine einschlafen lassen finde ich echt ziemlich gruselig. Ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, dass das der aktuelle Stand der Pädagogik sein soll. Ich schätze mal, in dieser Einrichtung wärst du nicht glücklich geworden, auch wenn das mit der Kündigung nicht passiert wäre.

Zitat von Nil97:
Würdest du korrekt und ehrlich sein und bis zum letzten Tag dort arbeiten?


Ich persönlich ja. Ich selbst würde diese Aufzeichnungen ordentlich abgeben und die Sache professionell zu Ende machen und mich auch von den Kindern verabschieden. Nicht aus Angst vor einer fristlosen Kündigung, die halte ich auch für völlig unwahrscheinlich. Bei einer fristlosen Kündigung hat der Arbeitgeber ein hohes Risiko, dass der Arbeitnehmer klagt. Aus deren Sicht würde eine fristlose Kündigung überhaupt keinen Sinn machen, wenn ohnehin schon die ordentliche Kündigung ausgesprochen ist.

Zitat von Nil97:
wie ist es, wenn man gekündigt wird zum Monatsende und man sich krank schreiben lässt?

Du würdest zum 31.01. gekündigt werden, aus welchen Gründen auch immer und würdest dich jetzt krankschreiben lassen.
Dann endet dein Arbeitsverhältnis dennoch am 31.01. Das kannst du mit einem Krankenstand nicht hinaus zögern.

Man muss aber sagen, dass es in deinem Fall NICHT um eine Kündigung geht, schon gar nicht um eine fristlose, sondern dein Vertrag läuft mit der Probezeit aus und wird nicht verlängert.

Btw.: Leider ist es ein Trugschluss, dass man während einem Krankenstand nicht fristlos gekündigt werden kann. Unter bestimmten Voraussetzungen ist das möglich.
Das wäre zB der Fall wenn man in kurzen Abständen immer wieder im Krankenstand ist, wenn man eine chronische Erkrankung hat und damit einhergehend eine
langandauernde Arbeitsunfähigkeit besteht, wenn man aufgrund einer Erkrankung den Tätigkeiten am Arbeitsplatz nicht mehr nachkommen kann oder bei erheblicher
Leistungsminderung.


Zitat von Nil97:
und darf der Arbeitgeber die AU überprüfen lassen.

Wenn du gehäufte kurze Krankenstände von zB 3 Tagen hast und der Arbeitgeber den Verdacht hat, dass du Blau machst dann kann er die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ablehnen
muss aber dafür ernsthafte und begründete Zweifel vorlegen können oder er kann einfordern, dass das Attest bereits ab dem 1. Tag der Erkrankung vorzulegen ist oder das du dich
beim medizinischen Dienst vorstellen musst.


Zitat von Nil97:
du hast Recht. Ich habe genau 58 Überstunden geleistet und könnte daher ja meine Überstunden abbauen.
Darauf wollen die aber nicht eingehen

Darauf muss der Arbeitgeber auch nicht eingehen. Wie Überstunden abgebaut werden, sprich, über Zeitausgleich oder Vergütung das ist dem Arbeitgeber überlassen.
Überstunden sind es auch nur wenn diese ausdrücklich angeordnet wurden. Wie das in deinem Fall gehandhabt wird steht im Arbeitsvertrag oder ist mit dem Arbeitgeber abzusprechen.

Selbst wenn es sich nur um Mehrarbeit handelt (nicht angeordnete Überstunden,) muss das Abfeuern und Nehmen von Resturlaub zwingend gewâhrt werden. Die Unterscheidung spielt nur eine Rolle für die Möglichkeit der Auszahlung und dem Zeitraum des Abbaus, die Auszahlung von Mehrarbeit ist nicht einforderbar, angeordnete Überstunden müssen innerhalb weniger Monate (ich glaube 3, die Durchschnitt Arbeitszeit in der Zeit darf nicht 40 Wochenstunden überschreiten) abgebaut oder ausbezahlt werden.




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