Ich denke, daß diese bevorzugte Einstellung Schwerbehinderter falsch verstanden wird. Es ist keineswegs so, daß es für alle Laufbahnen im öD gilt und grundsätzlich so sein muß, denn der Haken liegt bei der Beschreibung geeigneter Stellen. Es gibt sogar Berufsgruppen, die davon ausgenommen sind, weil die körperliche Eignung bei Einstellung mit Sportabzeichen belegt werden muß und weiterführende sportaktive Lehrgänge absolviert werden müssen. Die Stellen, die dann bei gleicher Eignung einen Behinderten bevorzugen, sind nicht viele. Aus meinem Berufsleben kann ich aber sagen, daß es auch Behinderte gegeben hat, die eingestellt worden sind. Aber dadurch, daß im öD viele Stellen gestrichen worden sind und das verbliebende Personl auf 2-3 Stellen umgelegt werden mußte, wurde eigentlich auf gar nichts Rücksicht genommen, weder auf Schwerbehinderung, noch Alleinerziehende, noch auf abzugeltende Mehrarbeit ...assolutamente niente.
Für mich ist meine Schwerbehinderung in meinem Job in der entsprechenden Laufbahn einer Berufsunfähigkeit gleich, da die körperliche Eignung und Leistungsfähigkeit nicht mehr besteht mit GdB 50, unbegrenzt. Da gibt es dann wieder andere Verordnungen, die da greifen. Eine Tätigkeit, die ich meiner schwerbehinderten Einschänkung nach noch verrichten könnte, gibt es nicht in der gleichen Laufbahn. Betonung liegt auf gleiche Laufbahn.
05.04.2017 05:28 •
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