Zitat von Chaosfee:Heutzutage hat man bei allen verträgen ein Widerrufsrechtrecht.
Man hat nur bei allen Verträgen ein Widerrufsrecht, die am Telefon oder an der Haustür (d.h. der eigenen, nicht des Geschäfts ) geschlossen wurden.
http://www.rechtsanwalt-friedrichshain. ... erruf.html
@ Perlmutt
Da du dafür in deren Geschäft gegangen bist, hast du kein Widerrufs
recht. Man kann sich natürlich trotzdem blöd oder borstig stellen oder auf die Tränendrüse drücken und widerrufen, sprich, es versuchen und darauf hoffen, dass das Unternehmen darauf eingeht. Das steht dem Unternehmen ja trotzdem frei.
(Ich habe das sogar schon mal mit einem teuren Ding, das eigens für mich als Einzelanfertigung gemacht wurde, gemacht. Habe mit denen korrespondiert und ihnen - ehrlich! - vorgeweint, wie unglücklich ich damit bin usw. und ihnen angeboten, ihnen eine Abschlagszahlung zu geben. Schließlich kam der Chef persönlich, holte es ab und ich bekam mein ganzes Geld wieder - ohne jeden Rechtsanspruch.
Aber so etwas geht bei persönlich geführten Unternehmen, wo der Unternehmer solche Entscheidungen treffen kann; bei Riesenunternehmen, die von lauter Angestellten gemanaged werden, ist das relativ unwahrscheinlich, weil die zu sehr an ihre Vorgaben gebunden sind. In der Regel - aber Ausnahmen bestätigen ja bekanntlich die Regel.
Auf jeden Fall, falls du es machst, würde ich nicht einfach nur ich widerrufe oder schreiben, sondern ihnen schreiben, ich bin damit unglücklich, weil ... und ihnen
genau schreiben, warum du widerrufst, d.h.
was dir an dem Handy alles nicht gefällt, was dich stört. Wenn du das machst, haben sie echte Anhaltspunkte, warum ihr verkauftes Produkt nicht so toll ist wie sie bisher geglaubt haben, und das ist für sie auch eine wertvolle Gegenleistung dafür, dass sie dich - vielleicht doch - aus dem Vertrag entlassen. Dann könntest/solltest du auch dezent durchklingen lassen, dass du deine Unzufriedenheit natürlich auch mit deinen Freunden und Bekannten teilen würdest, damit diese nachher nicht auch unglücklich sind. Verstehbar, aber wirklich dezent! Normalerweise ist keine Firma darauf aus, eine schlechte Werbung für ihre Produkte zu bekommen. Lieber nehmen sie ihre Sachen zurück. Wie gesagt, normalerweise und im Rahmen ihrer Möglichkeiten.
Ich hatte vorher nicht gemeint, dass du nach 4 Woche
so tun solltest, als hätten die dir noch keine Bestätigung zugeschickt oder dich freigeschaltet. Damit kämst du m.E wohl nicht durch.
Sondern ich hatte gemeint, dass du versuchen könntest, jetzt (eigentlich rechtlich unwirksam) zu widerrufen und
abzuwarten, ob sie sich direkt oder indirekt darauf einlassen. Wenn sie daraufhin einfach vergessen würden, deinen Antrag rechtzeitig zu bearbeiten, dann würden sie dich damit sozusagen auf dem Schleichweg aus dem Vertrag entlassen, ohne ihr Gesicht zu verlieren.
Hmm, an das Handy selber habe ich aber vorher nicht gedacht. Klar, du könntest es auch zurückschicken, aber das ist wirklich riskant. Nachher verschwindet das Handy irgendwo im Firmenchaos und du bist freigeschaltet und im Vetrag drin und kannst gar nicht telefonieren ... Daher würde ich es erstmal behalten, gut aufheben, und einfach erstmal die Korrespondenz abwickeln. Dann schauen, was passiert (s.o.). Vielleicht schreiben sie dir ja, wenn du ihnen deine Beanstandungen geschildert hast, dass du ihnen das Handy zurückschicken sollst und die Sache damit erledigt sein wird? Möglich ist alles. Dann natürlich nur mit Einschreiben + Rückschein, falls das noch als Brief geht, sonst als Paket, da nur als Paket versichert. Und gut verpackt, damit es nicht auf dem Weg kaputtgeht.
Ich finde aber Pilongos Vorschlag gut. Er ist unkompliziert und brächte dir womöglich sogar einen finanziellen Vorteil, zumindest würdest du nicht viel verlieren. Was spricht dagegen?