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Ich kann gar nicht so viel erzählen wie ich es müsste um es nachzuvollziehen.
Der Konflikt mit meinen Eltern ist seit Jahren schon da. Heute ist der Tag an dem sie mich vor die Tür gesetzt haben. Ich bin sehr Frustriert und so Traurig. Meine Mutter hat Krebs. mein Vater ist allein Verdiener kurz vor einem Burnout ich bin Psychisch krank seit Jahren Angststörung, Zwangsstörung, Depression das schon vorab. Ich muss meinen ganzen Frust hier raus lassen. Ich verdiene auch noch kein Geld weil ich durch meine Psychischen Erkrankungen noch keine Ausbildung anfangen konnte.
Ich bin 21 Jahre alt habe kein Geld keine Wohnung gar nichts . Meine Zwänge werden durch diesen stress sehr sehr stark getriggerd. Ich habe zum ersten mal in meinem Leben Suizidgedanken. Es muss sich niemand sorgen machen ich würde das niemals tun. Ich bin gut bei meinem Freund untergekommen aber ich weiß nicht mehr weiter.

25.02.2024 17:44 • 27.02.2024 #1


4 Antworten ↓


Dann wirst du wohl Bürgergeld beantragen müssen. Würde ich direkt morgen machen.

A


Eltern haben mich rausgeworfen

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@miriiii willst du denn bei deinem Freund wohnen bleiben? Bekommen deine Eltern Kindergeld für dich weil wenn du nicht Zuhause wohnst hast du ja Anspruch drauf du könntest natürlich auch soweit gehen Unterhalt von den Eltern zu verlangen was das Jobcenter natürlich auch abfragen wird...wenn du nicht bei deinem Freund bleiben kannst vielleicht mal nach Wohngruppe für psychisch kranke umsehen falls das für dich in Frage kommt

Wenn ihr zusammen wohnen bleibt ist natürlich auch die Frage ob du Bürgergeld bekommst. Je nach dem was er für Einkommen hat.

Zitat von miriiii:
Ich verdiene auch noch kein Geld weil ich durch meine Psychischen Erkrankungen noch keine Ausbildung anfangen konnte.


Das Grüne ist für das Rote keine Bedingung. Geld kann man auch ohne Ausbildung verdienen. Mache ich schon seit über 10 Jahren.

Grundsätzlich psychisch zu krank oder überfordert zu sein, um zu arbeiten, macht da mehr Sinn und wäre auch verständlich.

Ansonsten gilt leider

Anspruch auf Bürgergeld bei unter 25-Jährigen
Bürgergeld soll hilfebedürftigen Personen ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Die Altersspanne der Leistungsberechtigten liegt dabei zwischen 15 und 65 bzw. 67 Jahren. Wer allerdings zwischen 15 und 25 Jahre alt ist, muss neben den allgemeingültigen Voraussetzungen, weitere Bedingungen erfüllen.
Zu den allgemeingültigen Vorgaben für den Bezug von Bürgergeld zählen:
Hilfebedürftigkeit muss gegeben sein
Leistungsberechtigte müssen erwerbsfähig sein
Lebensmittelpunkt muss in Deutschland liegen
Bei unter 25-Jährigen kommt außerdem hinzu:
die Eltern können ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen (bspw. weil sie selbst nicht erwerbstätig sind und Leistungen nach dem SGB II beziehen)




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