kyro
Hab heute meine Ladung zur Güteverhandlung vorm Arbeitsgericht gegen ein Unternehmen, das ich auf Erstattung der Reisekosten zum Vorstellungsgespräch verklagt habe, erhalten. Da steht etwas drin, was mich fassungslos macht. Bei Verfahren vorm Arbeitsgericht erhälten doe obsiegende Partei keine Entschädigung für seine Aufwendungen für Reisen, Prozessbevollmächtigten, Prozessbeistand Anwalt) sowie für Verdienstausfall. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens gibt es bei kleinen Streitwerten also nur Verlierer, da die Kosten schnell den Streitwert übersteigen. Das soll zum Schutz der Arbeitnemer sein, eben weil sie dann in wichtigen Verfahren z. B. einer Kündigungsschutzklage im Falle einer Niederlage nicht die gegnerischen Kosten erstatten müssen. Jetzt versteh ich, warum viele Unternehmen es so halten und die reisekostenerstattung zum Vorstellungsgespräch nicht zahlen. Das Einklagen bedeutet meist nur Verlust, selbst im Falle eines Sieges.
Ist mir unverständlich, es müsste meines Erachtens wenigstens eine geringfügige Entschädigung geben. Im konkreten Fall muss ich mir z. B. dafür einen Tag Urlaub nehmen (vgl. Verdienstausfall) und die Reisekosten bestreiten.
18.05.2015 20:18 • • 11.07.2015 #1