Ich muss mal hier alles los werden.
Und zwar bin ich seit 2016 geschieden und meine 2 Kinder leben seit der Trennung 2014 bei mir. Damals wurde entschieden das ich und mein ex Mann das gemeinsame Sorgerecht behalten. Jetzt habe ich aber erneut einzelne sorgerechtsanteile eingeklagt. Und zwar die Gesundheitsfürsorge, schulische Angelegenheiten und vorerst ein Umgangsausschluss für meine große, weil sie nach jedem papawochenende aggressiv nach Hause kam, so dass sie mittlerweile eine emotionale Störung des Kindesalter, Störung des sozialverhaltend aufweist. Die ambulante therapeutin, wo meine große seit 2 Jahren ist, es muss erst ein umgangsverbot zum Vater her, die tagesklinik, wo meine Tochter jetzt 9 Wochen war, die wird nächste Woche entlassen. Meint nachdem diese Woche die Diagnosen der ambulanten therapeutin bestätigt worden sind, es liegt nicht an dem Umgang sondern an einem Kommunikationsproblem zwischen mir und meinem ex. Es werden sogar die Empfehlungen der ambulanten therapeutin nicht berücksichtigt, aber die große wird ab Oktober wieder zu der alten therapeutin gehen. Es liegen dem Gericht auch schon 3 Stellungnahmen der ambulanten therapeutin vor. Meine große ist 9 und hat selbst in der Klinik mehrmals erwähnt das sie Angst habe vor ihrem Vater, das er sie nur von a nach b reicht und ständig trinkt, 1 sogar so viel das er nicht mehr in der lage war mit dem kind vom ungesicherten weiher nach hause zu fahren.und das sie wenn überhaupt nur 1 mal im Monat zum Papa will. Nun wurde auch eine verfahrensbeiständin gestellt. Auch diese ist der Meinung der Kontakt zum Vater ist nicht der auslöser, sondern das Kommunikationsproblem und lässt die 2 Jahre lange Arbeit und Aussagen der ambulanten therapeutin außer acht. Der Vater ist auch nie Anwesend, weder in der Schule noch Kindergarten bei Elternsprechtagen,noch bei den krankenhausaufenthalt der Tochter, damals hatte er meinen Sohn alle zwei Wochen mit starker obstruktiver Bronchitis nachhause gebracht, so das ich alle 2 Wochen bis nachts im Klinikum gesessen habe, so das der kleine seit dez 2015 nur noch einen Stundenweisen Kontakt zugesprochen wurde, was der Vater nicht wahrnimmt. Der kleine dadurch auch erhebliche fehlzeiten im kindergarten hatte.Er hat diverse Male keine Zustimmung erteilt, z.b Aufnahme in eine Klinik weil meine große damals mit einer fast Blutvergiftung, nach dem papawochenende nach hause kam, und intravenös mit antibiotika behandelt werden musste 3 tage, bei der hodenverdrehung von kleinen, auch keine zustimmung, er brachte mir meine Tochter auch schon mit einer Nierenbeckenentzündung nach Hause. Er macht einfach nichts. Und vom Unterhalt, da kommt auch nichts.
Nun habe ich echt Bammel, das ich dennoch die Kinder raus rücken muss und dadurch sich 1 die Situation meiner Tochter verschlechtern würde und mein Sohn dann wieder alle 2 Wochen krank heim kommt und das geht ja nicht, der kleine wird nächstes Jahr auch eingeschult. Und durch den Alk., ist er auch nicht gerade das Vorbild. Wieviel wert legt denn eine Richterin darauf wert was die verfahrensbeiständin sagt, denn meine Tochter muss auch nächste Woche mit zur Verhandlung und sie ist erst 9 und psychisch total zerrissen. Ich habe echt Sorge und Angst wie das weiter gehen soll. Und die ambulante therapeutin meiner großen, wo sie ja wieder ab Oktober wieder hin geht, wird auch weiterhin den Umgang ausschließen lassen. Vielleicht kennt ja jemand so eine Situation und kann mir Ratschläge geben?
LG apfel
20.09.2017 15:33 • • 28.10.2017 #1